After leaving Germany: Will emigrants face 10 years of crypto tax?

Perspektive Ausland Podcast
22 Apr 202514:05

Summary

TLDRIn diesem Video wird die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland im Zusammenhang mit Kryptowährungen erklärt. Es wird erläutert, wie diese Steuerpflicht auch nach dem Umzug aus Deutschland weiterhin gelten kann, insbesondere für die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen. Der Fokus liegt auf der einjährigen Haltefrist, die dazu führt, dass der Verkauf steuerfrei bleibt. Verschiedene Lösungsansätze werden vorgestellt, um steuerliche Risiken zu minimieren, darunter die Einhaltung der deutschen Steuerregeln, ein Umzug in ein Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen oder die kommerzielle Verwertung von Krypto-Besitz. Expertenmeinungen und praktische Ratschläge für Auswanderer werden ebenfalls diskutiert.

Takeaways

  • 😀 Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland gilt für Personen, die mindestens fünf Jahre in den letzten zehn Jahren unbeschränkt steuerpflichtig waren und nach dem Umzug nach einem Niedrigsteuerland oder als digitale Nomaden weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.
  • 😀 Einkünfte aus deutschen Quellen (z.B. Zinsen oder Dividenden) können auch nach dem Umzug zehn Jahre lang in Deutschland steuerpflichtig bleiben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • 😀 Kryptowährungen können problematisch sein, da es schwierig ist, sie einem bestimmten Land zuzuordnen. Das bedeutet, dass sie nicht als ausländische Einkünfte gelten und somit unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen können.
  • 😀 Ein Steuerexperte sieht die Möglichkeit, dass Einkünfte aus Kryptowährungen nach dem Umzug weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben, wenn die deutsche Steuerregelung nicht eingehalten wird, z.B. durch Nichteinhaltung der einjährigen Haltefrist.
  • 😀 Die Haltefrist für Kryptowährungen ist in Deutschland ein Jahr. Wenn man diese Frist einhält, kann der Verkauf steuerfrei sein, auch wenn man im Ausland lebt.
  • 😀 Eine Möglichkeit, sich von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht zu befreien, ist der Umzug in ein Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, in dem der Verkauf von Kryptowährungen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ist, z.B. in der Schweiz.
  • 😀 Eine andere Möglichkeit, sich abzusichern, besteht darin, Kryptowährungen kommerziell im Ausland zu handeln, z.B. indem man eine Firma gründet, die mit Kryptowährungen handelt, was die Einhaltung der Haltefrist umgeht.
  • 😀 Der Umzug in ein Land, das nicht mit Deutschland in Bezug auf Kryptowährungssteuern in Konflikt steht, z.B. durch das DBA, kann vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht schützen.
  • 😀 Wenn man in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen umzieht, ist die Steuerpflicht in Deutschland bezüglich Kryptowährungen möglicherweise aufgehoben, da das DBA vorrangig ist.
  • 😀 Wenn man nicht in ein DBA-Land umzieht und keine kommerzielle Aktivität mit Kryptowährungen aufnimmt, besteht die Möglichkeit, dass man auch nach dem Umzug weiterhin der deutschen Steuerpflicht unterliegt, besonders wenn man die einjährige Haltefrist nicht beachtet.

Q & A

  • Was bedeutet die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und wer ist davon betroffen?

    -Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft deutsche Staatsbürger, die mindestens fünf Jahre in den letzten zehn Jahren unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und nach dem Wegzug weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland besitzen, z.B. Immobilien oder Unternehmensanteile, und in ein Land mit niedriger Steuerbelastung gezogen sind oder als digitale Nomaden leben.

  • Wie lange gilt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug aus Deutschland?

    -Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Wegzug aus Deutschland, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie z.B. die Fortführung von wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.

  • Gilt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht auch für Einkünfte aus Kryptowährungen?

    -Ja, Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen können unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen, wenn die entsprechenden steuerlichen Regelungen nicht beachtet werden, insbesondere die einjährige Haltefrist für private Verkäufe.

  • Wie beeinflusst die Haltefrist von Kryptowährungen die Steuerpflicht in Deutschland?

    -Die Haltefrist von mindestens einem Jahr für private Verkäufe von Kryptowährungen ist wichtig, da innerhalb dieses Zeitraums keine Steuerpflicht entsteht. Wenn man diese Frist nicht einhält, könnten die Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig sein.

  • Welche Rolle spielt der Ort, an dem Kryptowährungen gehalten werden, für die Steuerpflicht?

    -Der Ort, an dem Kryptowährungen gehalten werden, spielt keine Rolle, da sie auf der Blockchain existieren und nicht einem bestimmten Land zugeordnet werden können. Das bedeutet, dass Kryptowährungen auf einer deutschen, amerikanischen oder anderen ausländischen Börse immer noch unter deutschen Steuerrecht fallen können, wenn die Haltefrist nicht beachtet wird.

  • Was besagt der BMF-Schreiben bezüglich der Besteuerung von Kryptowährungen?

    -Das BMF-Schreiben stellt klar, dass das Halten von Kryptowährungen auf einer Börse keinen Einfluss auf den steuerlichen Wohnsitz hat, da es sich lediglich um den Schlüssel zum Coin handelt. Dadurch ist es nicht entscheidend, ob die Börse in Deutschland oder einem anderen Land liegt.

  • Was passiert, wenn ich Kryptowährungen während des einjährigen Haltezeitraums verkaufe, nachdem ich aus Deutschland weggezogen bin?

    -Wenn Kryptowährungen innerhalb des einjährigen Haltezeitraums verkauft werden, besteht die Möglichkeit, dass dies zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen kann, auch wenn der Wohnsitz mittlerweile im Ausland liegt. Dies hängt von der konkreten Auslegung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ab.

  • Welche Optionen gibt es, um das Risiko einer deutschen Steuerpflicht für Krypto-Verkäufe nach dem Wegzug zu minimieren?

    -Es gibt mehrere Optionen: 1) Man hält die Kryptowährungen mindestens ein Jahr, um steuerfrei verkaufen zu können. 2) Man zieht in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, in dem der Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei ist, z.B. in die Schweiz. 3) Man gründet im Ausland ein Unternehmen, das mit Kryptowährungen handelt.

  • Was ist der Vorteil eines Doppelbesteuerungsabkommens für Krypto-Verkäufe?

    -Ein Doppelbesteuerungsabkommen schützt vor der Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in Deutschland, da es als übergeordnete Rechtsnorm gilt. In Ländern wie der Schweiz, in denen der private Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei ist, entfällt die Steuerpflicht in Deutschland.

  • Warum ist es keine gute Idee, die deutsche Staatsbürgerschaft kurz vor dem Wegzug aufzugeben?

    -Das Aufgeben der deutschen Staatsbürgerschaft schützt nicht vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, da diese sich auf den Zeitraum von zehn Jahren nach dem Wegzug bezieht, wenn die anderen Bedingungen erfüllt sind. Der Zeitraum von fünf Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland muss nach wie vor berücksichtigt werden.

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