Eingriffsrecht: Klausurschema (Teil 1)
Summary
TLDRIn diesem Video wird erklärt, wie man eine Klausur im Eingriffsrecht erfolgreich angeht. Der Gutachtenstil ist der Schlüssel: Zuerst wird ein Ober-satz formuliert, dann folgt die Definition relevanter Begriffe, gefolgt von einer sachverhaltsbezogenen Analyse. Wichtige Punkte sind die Identifizierung eines Grundrechtseingriffs, das betroffene Grundrecht, die Zielrichtung der Maßnahme (präventiv oder repressiv) und die Handlungsform (Verwaltungsakt oder faktischer Eingriff). Das Video bietet eine systematische Anleitung, wie man alle erforderlichen Schritte in der Klausur richtig umsetzt und so sicher viele Punkte erzielt.
Takeaways
- 😀 Der Gutachtenstil ist der wichtigste Prüfungsansatz in der Klausur im Eingriffsrecht, der mit einem Obersatz beginnt, gefolgt von Definition, Sachverhaltsbezug und einer abschließenden Beurteilung.
- 😀 Ein Eingriff liegt vor, wenn staatliches Handeln das Verhalten einer Person in den Schutzbereich eines Grundrechts ganz oder teilweise einschränkt.
- 😀 Wichtige Grundrechte, die bei polizeilichen Maßnahmen betroffen sein können, sind z.B. die informationelle Selbstbestimmung, das Eigentum, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Freiheit der Person.
- 😀 Die Zielrichtung einer polizeilichen Maßnahme kann entweder repressiv (Strafverfolgung) oder präventiv (Gefahrenabwehr) sein.
- 😀 Bei der Zielrichtung prüft man, ob das Handeln der Polizei dem Zweck dient, eine Straftat zu verfolgen oder eine Gefahr abzuwehren.
- 😀 Bei der Handlungsform wird zwischen Verwaltungsakten (z.B. Platzverweis) und faktischen Eingriffen (z.B. heimliche Observierung) unterschieden.
- 😀 Ein Verwaltungsakt ist eine mündliche oder schriftliche Verfügung, bei der der Betroffene sich selbstständig darum kümmern kann, z.B. ein Platzverweis.
- 😀 Ein faktischer Eingriff ist ein Eingriff ohne Verfügung oder wenn diese nicht aufgenommen werden kann, z.B. heimliche Observation oder Türöffnung bei hilflosen Personen.
- 😀 Bei der Strafverfolgung unterscheidet man zwischen einem Justizverwaltungsakt (mit Verfügung) und einfachen Prozesshandlungen (praktische Eingriffe in den Strafprozess).
- 😀 In der Klausur muss immer genau geprüft werden, welche Grundrechte betroffen sind, welche Zielrichtung die Maßnahme hat und welche Handlungsform vorliegt, um eine fundierte Lösung zu entwickeln.
Q & A
Was versteht man unter dem 'Gutachtenstil' in einer Eingriffsrecht-Klausur?
-Der 'Gutachtenstil' ist eine strukturierte Herangehensweise, bei der der Prüfling zuerst mit einem Obersatz beginnt, dann eine Definition liefert, den Sachverhalt analysiert und schließlich eine abschließende Bewertung vornimmt, ob die Kriterien erfüllt sind.
Wie sollte ein Obersatz im Gutachtenstil formuliert werden?
-Der Obersatz sollte typischerweise im Konjunktiv formuliert werden, beispielsweise 'Es müsste eine gegenwärtige Gefahr vorliegen.'
Welche Bedeutung hat die Definition in einer Gutachtenstil-Klausur?
-Die Definition klärt, was genau ein bestimmter rechtlicher Begriff bedeutet, z.B. was unter einer 'gegenwärtigen Gefahr' zu verstehen ist. Diese Definition muss dann auf den Sachverhalt angewendet werden.
Was ist mit dem 'Sachverhaltsbezug' gemeint?
-Der Sachverhaltsbezug bedeutet, dass der Prüfling den Sachverhalt genau untersucht und begründet, warum die rechtliche Definition im konkreten Fall erfüllt ist.
Warum ist die tiefere Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt wichtig?
-Die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt ist wichtig, weil hier die meisten Punkte in der Klausur vergeben werden, wenn der Prüfling überzeugend darlegt, warum die Definition auf den Fall zutrifft.
Welche Grundrechte sind bei polizeilichen Maßnahmen häufig betroffen?
-Häufig betroffene Grundrechte sind die informationelle Selbstbestimmung, Eigentum, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freiheit der Person.
Wie unterscheidet man zwischen repressiven und präventiven Zielrichtungen einer polizeilichen Maßnahme?
-Repressive Zielrichtungen zielen auf die Strafverfolgung ab, während präventive Zielrichtungen auf die Abwehr von Gefahren abzielen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Verwaltungsakt und einem faktischen Eingriff?
-Ein Verwaltungsakt ist eine schriftliche oder mündliche Verfügung, die die betroffene Person zur Selbsthilfe anleitet, wie etwa ein Platzverweis. Ein faktischer Eingriff liegt vor, wenn keine formelle Verfügung erlassen wird, etwa bei verdeckten Maßnahmen wie der heimlichen Observation.
Wann muss in einer Klausur auf die Polizeigesetze oder die Strafprozessordnung Bezug genommen werden?
-Die relevanten Gesetze müssen je nach Zielrichtung der Maßnahme herangezogen werden: das Polizeigesetz für die Gefahrenabwehr und die Strafprozessordnung für die Strafverfolgung.
Welche Unterscheidung muss bei der Handlungsform im Zusammenhang mit strafrechtlichen Maßnahmen getroffen werden?
-Bei strafrechtlichen Maßnahmen muss zwischen einem Justizverwaltungsakt, der eine Verfügung erfordert, und einfachen Prozesshandlungen unterschieden werden. Prozesshandlungen sind praktische Eingriffe im Strafprozess.
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