Teilungserklärung + Einräumungsvertrag | Begründung von Wohnungseigentum einfach erklärt

ImmobilienAzubi
9 Oct 202308:01

Summary

TLDRIn diesem Video wird erklärt, wie man als Eigentümer ein Objekt in mehrere Eigentumswohnungen aufteilen kann. Es werden zwei Hauptmethoden vorgestellt: der Einräumungsvertrag und die Teilungserklärung. Der Einräumungsvertrag wird durch eine notariell beurkundete Auflassung wirksam, während die Teilungserklärung vor allem dann genutzt wird, wenn ein Alleineigentümer eine Immobilie nach eigenen Vorstellungen aufteilen möchte. Zudem wird auf das Vorkaufsrecht des Mieters und die Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum eingegangen. Die rechtlichen Aspekte der Aufteilung und die Dokumente, die benötigt werden, werden ausführlich erklärt.

Takeaways

  • 😀 Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten zur Begründung von Wohnungseigentum: durch einen Einräumungsvertrag oder eine Teilungserklärung.
  • 😀 Der Einräumungsvertrag erfordert eine notarielle Beurkundung und wird im Grundbuch eingetragen, um wirksam zu werden.
  • 😀 Bei der Begründung durch einen Einräumungsvertrag werden Eigentumsanteile an den einzelnen Wohnungen sowie am Gemeinschaftseigentum festgelegt.
  • 😀 Ein Aufteilungsplan ist erforderlich, um die Aufteilung des Grundstücks und die Zuordnung der einzelnen Eigentumsanteile darzustellen.
  • 😀 Die Teilungserklärung wird häufiger in der Praxis verwendet und erfordert eine notarielle Beglaubigung, aber in der Regel auch eine Beurkundung.
  • 😀 Ein Alleineigentümer kann durch eine Teilungserklärung ein Gebäude nach eigenen Vorstellungen in Eigentumswohnungen aufteilen, oft mit dem Ziel, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
  • 😀 Die Teilungserklärung muss beim Grundbuchamt eingereicht werden und enthält unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie einen Aufteilungsplan.
  • 😀 Eine Gemeinschaftsordnung kann zusätzlich zur Teilungserklärung erstellt werden und regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.
  • 😀 Mieter einer Wohnung, die in Wohnungseigentum umgewandelt wird, haben ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung später verkauft wird.
  • 😀 Der Mieter muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten entscheiden, ob er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Wird die Mitteilungspflicht des Vermieters missachtet, drohen Schadensersatzforderungen.
  • 😀 Nach der Umwandlung in Wohnungseigentum ist der Mieter für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren durch eine Kündigungssperrfrist geschützt. Diese Frist beginnt mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Q & A

  • Was sind die beiden Hauptmöglichkeiten zur Begründung von Wohnungseigentum?

    -Die beiden Hauptmöglichkeiten zur Begründung von Wohnungseigentum sind der Einräumungsvertrag und die Teilungserklärung.

  • Was ist ein Einräumungsvertrag und was beinhaltet er?

    -Ein Einräumungsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der sich zwei oder mehr Eigentümer gegenseitig das Eigentum an bestimmten Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen einräumen. Dabei werden auch Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum festgelegt.

  • Warum muss der Einräumungsvertrag notariell beurkundet werden?

    -Die Auflassung im Einräumungsvertrag muss notariell beurkundet werden, da dies gesetzlich erforderlich ist, um die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung sicherzustellen.

  • Was ist eine Auflassung und welche Rolle spielt sie im Einräumungsvertrag?

    -Die Auflassung ist die Erklärung eines Eigentümers, dass sein Eigentum an eine andere Person übergehen darf. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Einräumungsvertrags und muss notariell beurkundet werden.

  • Welche Dokumente müssen bei der Beantragung des Wohnungseigentums beim Grundbuchamt vorgelegt werden?

    -Zu den erforderlichen Dokumenten gehören unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, ein Aufteilungsplan und in manchen Fällen eine Gemeinschaftsordnung.

  • Was ist der Unterschied zwischen der Begründung von Wohnungseigentum durch einen Einräumungsvertrag und durch eine Teilungserklärung?

    -Der Einräumungsvertrag wird häufig zwischen mehreren Eigentümern abgeschlossen, während die Teilungserklärung meist von einem Alleineigentümer genutzt wird, um ein Gebäude in Wohnungseigentum aufzuteilen. Der Einräumungsvertrag muss zusätzlich notariell beurkundet werden, während die Teilungserklärung nur beglaubigt werden muss.

  • Warum bevorzugen viele Eigentümer die Teilungserklärung gegenüber dem Einräumungsvertrag?

    -Die Teilungserklärung wird häufig bevorzugt, weil sie es Alleineigentümern ermöglicht, ein Gebäude nach ihren eigenen Vorstellungen aufzuteilen und zu verkaufen. Sie führt in der Regel zu einem höheren Verkaufspreis, da Wohnungen einzeln verkauft werden können.

  • Was ist eine Gemeinschaftsordnung und warum ist sie wichtig?

    -Eine Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer innerhalb einer Gemeinschaft. Sie kann individuelle Regelungen zu den gemeinschaftlichen Verhältnissen festlegen und ist wichtig, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die Verwaltung der Immobilie zu erleichtern.

  • Was ist das Vorkaufsrecht des Mieters nach der erstmaligen Umwandlung in Wohnungseigentum?

    -Nach der Umwandlung in Wohnungseigentum hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung anschließend verkauft wird. Der Mieter kann zu denselben Bedingungen in den Kaufvertrag eintreten.

  • Wie lange hat der Mieter Zeit, um von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen?

    -Der Mieter hat eine Überlegungsfrist von zwei Monaten, um von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Mieter vom Kaufvertragsabschluss Kenntnis erlangt.

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