Besonderheiten der Geschäftsgebühr - RVG einfach erklärt

Von Recht und Schuld - Dr. K.Kolberg
9 Apr 202019:23

Summary

TLDRIn diesem Audio wird die Geschäftsgebühr im deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausführlich erklärt. Die Geschäftsgebühr ist eine wertbezogene Gebühr, die bei außergerichtlicher Tätigkeit eines Anwalts anfällt und auf dem Gegenstandswert basiert. Der Gebührensatz variiert zwischen 0,5 und 2,5, wobei in der Praxis häufig der Mittelwert von 1,3 angesetzt wird. Zusätzlich wird erläutert, wie die Gebühr bei mehreren Auftraggebern oder im Falle einer gerichtlichen Vertretung angepasst werden kann. Wichtige rechtliche Grundlagen wie § 2, § 14 und § 1008 RVG werden ebenfalls thematisiert, um die Berechnung und Anrechnung der Gebühr zu verdeutlichen.

Takeaways

  • 😀 Die Geschäftsgebühr ist die erste Gebühr, die in der Ausbildung im Rahmen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) behandelt wird.
  • 😀 Die Geschäftsgebühr fällt an, wenn ein Anwalt mit der außergerichtlichen Vertretung eines Mandanten beauftragt wird, basierend auf einer unbedingten oder bedingten Vollmacht.
  • 😀 Sie ist eine Wertgebühr, deren Höhe auf dem Gegenstandswert basiert. Der Gebührensatz wird durch den Gegenstandswert des Falles bestimmt.
  • 😀 Der Gebührensatz für die Geschäftsgebühr liegt zwischen 0,5 und 2,5, was eine Satzrahmengestaltung darstellt.
  • 😀 In der Praxis wird meist der Mittelwert von 1,3 für die Geschäftsgebühr angesetzt, außer bei besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen.
  • 😀 Bei besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen kann der Gebührensatz bis zu 2,5 steigen, wenn dies begründet werden kann.
  • 😀 Mehrere Auftraggeber, wie z.B. ein Ehepaar oder eine Familie, können die Geschäftsgebühr um 0,3 pro weiteren Auftraggeber erhöhen, jedoch darf der Gebührensatz insgesamt nicht über 2,0 steigen.
  • 😀 Ab einer Anzahl von 7 Auftraggebern darf der Gebührensatz nicht mehr als 2,0 betragen, selbst wenn mehr als 7 Personen beteiligt sind.
  • 😀 Bei der Erhöhung der Geschäftsgebühr für mehrere Auftraggeber ist die maximale Erhöhung auf 2,0 begrenzt, was bedeutet, dass der Gebührensatz maximal 3,3 betragen kann.
  • 😀 Wenn die Geschäftsgebühr im außergerichtlichen Verfahren bereits berechnet wurde, kann sie im Falle eines gerichtlichen Verfahrens (z.B. Klage oder Mahnverfahren) bis zu 0,75 des Gebührensatzes auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden.

Q & A

  • Was ist die Geschäftsgebühr im Rahmen des RVG?

    -Die Geschäftsgebühr ist eine Wertgebühr, die für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts erhoben wird. Sie basiert auf dem Wert des Gegenstands, der in der anwaltlichen Tätigkeit behandelt wird.

  • Wie wird die Höhe der Geschäftsgebühr im RVG bestimmt?

    -Die Geschäftsgebühr wird gemäß § 2 RVG nach dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit berechnet. Dies wird als Wertgebühr bezeichnet, und der Gebührensatz steigt mit steigendem Gegenstandswert.

  • Was bedeutet 'Rahmengebühr' und wie wird sie berechnet?

    -Eine Rahmengebühr ist eine Gebühr, die innerhalb eines festgelegten Rahmens liegt, in diesem Fall zwischen 0,5 und 2,5. Der Rechtsanwalt legt die genaue Gebühr innerhalb dieses Rahmens fest, wobei in der Regel der Mittelwert, also 1,3, angesetzt wird.

  • Wann darf eine Geschäftsgebühr höher als 1,3 angesetzt werden?

    -Die Gebühr kann nur dann höher als 1,3 angesetzt werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts als besonders umfangreich oder schwierig angesehen wird. In diesem Fall muss der Anwalt dies jedoch begründen.

  • Welche Faktoren müssen bei der Festsetzung einer höheren Geschäftsgebühr berücksichtigt werden?

    -Laut § 14 RVG müssen bei der Festsetzung einer höheren Geschäftsgebühr der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers berücksichtigt werden.

  • Was passiert, wenn mehrere Personen denselben Anwalt für eine Angelegenheit beauftragen?

    -Wenn mehrere Personen denselben Anwalt für eine Angelegenheit beauftragen, kann die Geschäftsgebühr für jede zusätzliche Person um 0,3 erhöht werden, bis ein Maximum von 2,0 erreicht wird.

  • Wie viele Personen dürfen maximal zur Erhöhung der Geschäftsgebühr berücksichtigt werden?

    -Die Gebühr darf nur um maximal 2,0 erhöht werden. Das bedeutet, dass die Geschäftsgebühr bei einer Ausgangszahl von 1,3 nur bis zu einer Höhe von 3,3 ansteigen kann, unabhängig von der Anzahl der Auftraggeber.

  • Wie wird die Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern konkret berechnet?

    -Die Geschäftsgebühr beginnt mit 1,3 für den ersten Auftraggeber. Für jeden weiteren Auftraggeber wird die Gebühr um 0,3 erhöht, jedoch darf der Gesamtwert nicht über 2,0 hinausgehen, was bei einer größeren Anzahl von Auftraggebern zu einer maximalen Gebühr von 3,3 führt.

  • Wann wird die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet?

    -Die Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet, wenn es sich um dasselbe Verfahren handelt, sowohl außergerichtlich als auch gerichtliche Tätigkeit (z.B. Klage oder Mahnverfahren). In diesem Fall wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte angerechnet, jedoch maximal mit einem Satz von 0,75.

  • Wie funktioniert die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei höheren Gebühren?

    -Wenn die Geschäftsgebühr höher als 1,3 ist, wird die Gebühr zur Hälfte angerechnet, aber wenn der halbe Wert mehr als 0,75 beträgt, darf nur 0,75 angerechnet werden. Die Anrechnung gilt sowohl im Mahnverfahren als auch im Klageverfahren.

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