Q&A zum Webinar von Energiespeichern

Taylor Wessing Germany
21 Mar 202417:25

Summary

TLDRIn diesem Q&A-Block wurden wesentliche Themen rund um die Planung und Genehmigung von Batteriespeichern behandelt, einschließlich der Schallemissionen und der Anforderungen für Genehmigungsfreistellungen. Es wurden auch rechtliche und regulatorische Aspekte besprochen, wie die Teilnahme von Batteriespeichern am Netz, Redispatch-Verfahren und die Teilnahme am Intraday-Handel. Weitere Themen waren alternative, umweltfreundlichere Batterietechnologien und die rechtlichen Anforderungen beim Re-Use von Elektrofahrzeugbatterien. Abschließend wurden praxisrelevante Fragen zu den Lebenszyklen von Batterien sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Wiederverwendung beantwortet, mit Hinweisen auf zukünftige Seminare und Webinare.

Takeaways

  • 😀 Die Genehmigungsfreistellung für Batteriespeicher erfordert die Erstellung von Bauvorlagen, die der Baubehörde vorgelegt werden müssen.
  • 😀 Auch wenn Batteriespeicher keine besonders hohen Schallemissionen verursachen, muss der Schallschutz nachgewiesen werden, wenn erforderlich.
  • 😀 Im Außenbereich kann ein Batteriespeicher aufgestellt werden, aber eine wirtschaftliche Verknüpfung mit einer Energieerzeugungsanlage ist nicht zwingend erforderlich, wenn das Projekt als eigenständige privilegierte Anlage betrachtet wird.
  • 😀 Bei der Nutzung von Batterieanlagen in der Landwirtschaft oder im Außenbereich kann es Herausforderungen geben, insbesondere bei der nachträglichen Genehmigung durch die Baubehörde.
  • 😀 Wenn eine Bauvoranfrage positiv beantwortet wird, hat diese eine bindende Wirkung auf die weitere Genehmigung, solange sich der Plan oder Standort nicht ändert.
  • 😀 Im Energierecht ist es schwierig, mit anderen Gesetzestexten (z.B. Stromsteuergesetz) auf Netzengelt-Thematiken zu argumentieren, da die Regulierungsbehörden meist jedes Gesetz als abgeschlossen betrachten.
  • 😀 Für größere Energiespeicheranlagen (ab 100 kW) gelten die Regeln für Redispatch-Maßnahmen, die auch eine Abregelung der Anlagen umfassen können.
  • 😀 Batteriespeicher können grundsätzlich am Intraday-Markt teilnehmen, jedoch kann dies wirtschaftlich wenig sinnvoll sein, da die Preise dort oft nicht günstig sind.
  • 😀 Für die Teilnahme am Strommarkt mit häuslichen Batteriespeichern ist eine bestimmte Größe erforderlich, um die Speicher zu einem virtuellen Kraftwerk zusammenzuschließen und damit auch am Markt zu handeln.
  • 😀 Wenn ausgediente Batterien von Elektrofahrzeugen für die Speicherung genutzt werden, müssen die Herstellerpflichten der Batterieverordnung eingehalten werden, da die Umnutzung einer Batterie als zweites Leben besondere Compliance-Anforderungen nach sich zieht.

Q & A

  • Welche Genehmigungsanforderungen müssen beim Bau eines Batteriespeichers beachtet werden?

    -Beim Bau eines Batteriespeichers müssen Bauvorlagen erstellt und der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Diese Vorlagen müssen je nach Bundesland bestimmte Informationen enthalten, z.B. einen Schallschutznachweis, wenn erforderlich. Auch bei Genehmigungsfreistellungen ist eine frühzeitige Absprache mit den zuständigen Behörden ratsam.

  • Sind Schallemissionen von Batteriespeichern in der Planung zu berücksichtigen?

    -Ja, auch wenn Batteriespeicher in der Regel nicht zu den Anlagen mit den höchsten Schallemissionen gehören, müssen diese Emissionen in der Planung berücksichtigt werden. Gegebenenfalls ist ein Schallschutznachweis erforderlich.

  • Welche Anforderungen gelten für die Errichtung von Batteriespeichern im Außenbereich?

    -Batteriespeicher im Außenbereich können unter bestimmten Bedingungen errichtet werden, ohne eine wirtschaftliche Verknüpfung mit einer Energieerzeugungsanlage nachweisen zu müssen. Es ist jedoch wichtig, dass der Speicher als eigenständige, privilegierte Anlage anerkannt wird. In der Praxis kann es schwierig werden, die Verbindung zu einer Energieerzeugungsanlage zu belegen, wenn diese nicht vorhanden ist.

  • Was passiert, wenn eine Genehmigungsfrage im Außenbereich positiv beantwortet wird?

    -Wenn eine Genehmigungsfrage im Außenbereich positiv beantwortet wird, ist die Entscheidung bindend und kann später nicht mehr revidiert werden, solange sich der Bauvorhaben nicht ändert. Änderungen am Standort oder an der Anlage würden jedoch die Gültigkeit der Entscheidung beeinträchtigen.

  • Kann eine Genehmigung nachträglich aufgrund einer geänderten Gesetzeslage oder Rechtsprechung geändert werden?

    -Nein, eine einmal erteilte Genehmigung bleibt bestandskräftig, auch wenn sich die Gesetzeslage oder Rechtsprechung nachträglich ändert, solange das Projekt unverändert bleibt.

  • Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Nutzung von gebrauchten Fahrzeugbatterien als Energiespeicher beachtet werden?

    -Bei der Nutzung von gebrauchten Fahrzeugbatterien, sogenannten Second-Life-Batterien, müssen Herstellerpflichten gemäß der Batterieverordnung beachtet werden. Dies umfasst unter anderem die Dokumentationspflichten und Haftungsfragen. Der Betreiber der Second-Life-Batterie wird als Hersteller betrachtet und muss entsprechende Compliance-Anforderungen erfüllen.

  • Welche Alternativen zu Lithium-Ionen-Batterien gibt es im Bereich der Energiespeicherung?

    -Eine bedeutende Alternative sind Redox-Flow-Batterien, die insbesondere mit Vanadium oder Eisensalz als Elektrodenmaterialien arbeiten. Diese Technologien sind umweltfreundlicher als Lithium-Ionen-Batterien und werden zunehmend eingesetzt, wobei einige Unternehmen bereits marktreife Lösungen präsentieren.

  • Wie lange ist die Lebensdauer von Batteriespeichern und wann müssen diese ersetzt werden?

    -Die Lebensdauer von Batteriespeichern hängt von der Nutzung ab. In der Regel verlieren die Batterien nach 5 bis 10 Jahren an Kapazität und Leistung. Ob ein Austausch erforderlich ist, hängt von der Wirtschaftlichkeit ab. In einigen Fällen kann es sinnvoller sein, die Batterien weiterhin zu nutzen, solange keine chemischen Veränderungen wie Dendritenbildung auftreten.

  • Können häusliche Batteriespeicher am Intraday-Markt teilnehmen?

    -Ja, grundsätzlich können häusliche Batteriespeicher am Intraday-Markt teilnehmen, indem sie Strom kaufen oder verkaufen. Es ist jedoch wirtschaftlich oft wenig sinnvoll, da die Preise auf diesem Markt nicht niedrig sind. Häufig werden Batteriespeicher über virtuelle Kraftwerke zusammengefasst, um am Markt teilzunehmen.

  • Was ist die netzentgeltrechtliche Regelung für Batteriespeicher?

    -Die netzentgeltrechtliche Regelung besagt, dass Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz entnehmen und später wieder einspeisen, grundsätzlich den gleichen Regelungen unterliegen wie andere Netznutzer. Die netzentgeltliche Befreiung gilt nur, wenn Strom aus dem Netz entnommen und in dasselbe Netz zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingespeist wird.

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