Kindes und Erwachsenenschutzrecht der Schweiz Teil 2 - Gesetzliche Massnahmen

saoseo
21 Jul 202004:07

Summary

TLDRDieses Video erklärt die rechtlichen Maßnahmen im Falle von plötzlicher Urteils- und Entscheidungsunfähigkeit ohne Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung. Es erläutert, dass der Ehepartner oder eingetragene Partner die Vertretung übernimmt, einschließlich des täglichen Lebens und des Vermögens. Die Erwachsenenschutzbehörde kann das Vertretungsrecht einschränken und ist zuständig, wenn keine angemessenen Vertreter vorhanden sind. Bei längerer Pflegebehandlung ist ein Betreuungsvertrag notwendig, und die Bewegungsfreiheit des Betroffenen darf nur eingeschränkt werden, wenn es zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist.

Takeaways

  • 📜 Wenn eine Person plötzlich urteils unfähig wird und keine Vorsorge getroffen wurde, gelten bestimmte gesetzliche Regelungen.
  • 👥 Ohne Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung übernimmt der Ehepartner oder der eingetragene Partner die Vertretung.
  • 💼 Die Vertretungsmacht umfasst alle wesentlichen Handlungen des täglichen Lebens und die Verwaltung des Vermögens.
  • 🏛️ Für die Verwaltung des Vermögens ist die Zustimmung der Behörde erforderlich.
  • ⚖️ Die Erwachsenenschutzbehörde kann das Vertretungsrecht teilweise oder vollständig entziehen, wenn dies erforderlich ist.
  • 👨‍👩‍👧‍👦 Die Reihenfolge der Vertretungsberechtigten ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgelegt.
  • 👩‍⚕️ Ärzte müssen die berechtigten Personen umfassend informieren und gemeinsam nach dem mutmaßlichen Willen der urteilsunfähigen Person entscheiden.
  • 🆘 Die Erwachsenenschutzbehörde greift ein, wenn keine wichtige Person das Recht ausüben kann oder will.
  • 🏥 Wenn eine urteilsunfähige Person längerfristig in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, muss ein neuer Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
  • 🚫 Die Bewegungsfreiheit darf in Pflegeeinrichtungen nur eingeschränkt werden, wenn dies unbedingt notwendig ist.
  • 📋 Alle Maßnahmen sind protokolliert und können von den betroffenen Personen eingesehen werden.
  • 👮‍♀️ Die Erwachsenenschutzbehörde überwacht die Maßnahmen und schreitet ein, wenn nötig.

Q & A

  • Was geschieht, wenn ein Mensch plötzlich urteilsunfähig wird und keine Vorsorge getroffen hat?

    -Wenn ein Mensch plötzlich urteilsunfähig wird und weder einen Vorsorgeauftrag noch eine Patientenverfügung oder Beistandschaft hat, gelten gesetzliche Maßnahmen. Der Ehegatte oder der eingetragene Partner übernimmt die Vertretung.

  • Was bedeutet die Vertretung im Kontext des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts?

    -Die Vertretung bedeutet, dass der Ehegatte oder der eingetragene Partner die Vertretungsmacht erhält, die alle wesentlichen Handlungen des täglichen Lebens und die Verwaltung des Vermögens umfasst.

  • Muss die Zustimmung der Behörde eingeholt werden, wenn es um die Vermögensverwaltung geht?

    -Ja, für die Vermögensverwaltung muss die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde eingeholt werden.

  • Kann die Erwachsenenschutzbehörde das Vertretungsrecht eines Ehegatten einschränken?

    -Ja, die Erwachsenenschutzbehörde kann das Vertretungsrecht teilweise oder vollständig entziehen, wenn dies für den Schutz des urteilsunfähigen Menschen erforderlich ist.

  • Wie ist die Reihenfolge der Vertretungsberechtigten im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgelegt?

    -Die Reihenfolge der Vertretungsberechtigten ist wie folgt: Ehegatte, eingetragene Partner, Lebenspartner, Nachkommen, Eltern und schließlich Geschwister.

  • Was müssen die behandelnden Ärzte bei der Behandlung eines urteilsunfähigen Menschen beachten?

    -Die behandelnden Ärzte müssen die berechtigten Personen umfassend informieren und gemeinsam mit ihnen nach dem mutmaßlichen Willen der urteilsunfähigen Person entscheiden.

  • Unter welchen Umständen greift die Erwachsenenschutzbehörde ein?

    -Die Erwachsenenschutzbehörde greift ein, wenn keine wichtige Person das Recht ausüben kann oder will, und bestimmt dann eine zuständige Person.

  • Was muss geschehen, wenn eine urteilsunfähige Person längere Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut wird?

    -Es muss ein neuer Betreuungsvertrag zwischen der Vertretung und der Einrichtung abgeschlossen werden.

  • Unter welchen Bedingungen kann die Bewegungsfreiheit einer urteilsunfähigen Person in einer Pflegeeinrichtung eingeschränkt werden?

    -Die Bewegungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen, um eine ernsthafte Gefahr für Leben oder körperliche Integrität abzuwenden oder um eine schwerwiegende Störung des Gemeinschaftslebens zu beseitigen.

  • Wie lange dauern die Maßnahmen der Erwachsenenschutzbehörde und wer überwacht diese?

    -Die Maßnahmen dauern nur so lange wie unbedingt notwendig und müssen protokolliert werden. Die betroffene Person kann diese einsehen. Die Erwachsenenschutzbehörde überwacht die Maßnahmen.

  • Was wird im dritten Teil des Videos über die Erwachsenenschutzbehörde und die Beistandschaft erläutert?

    -Im dritten Teil des Videos werden die behördlichen Maßnahmen der Erwachsenenschutzbehörde und die Beistandschaft erläutert.

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Rechtliche MaßnahmenUrteilsunfähigkeitVorsorgeauftragPatientenverfügungBehördeErwachsenenschutzVertretungsmachtVermögensverwaltungBehandlungsentscheidungenPflegeeinrichtungenBehörliche Maßnahmen
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