1#0 CSRD, ESRS, EU-Taxonomie - Was müssen Unternehmen und Prüfer bei der Nachhaltigkeit beachten?

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
19 Mar 202423:39

Summary

TLDRDie neue Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' von IDW und Melanie Sack beleuchtet die komplexen Regelwerke der Unternehmensnachhaltigkeit. Schwerpunkte sind die EU-Taxonomie-Verordnung, CSRD und ESG-Standards. Expertendiskussionen, Interviews und praktische Anwendungen sollen Unternehmen und Wirtschaftsprüfer in die Lage versetzen, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu meistern und einen Beitrag zur Transformation zu einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft zu leisten.

Takeaways

  • 🌐 Die Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema, das Unternehmen, Gesellschaft und Politik betrifft, und es beeinflusst auch den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.
  • 📊 Es gibt eine Vielzahl von Regelungen und Standards wie die CSRD, ESG-Reporting, IFRS und das Lieferkettenschutzgesetz, die sich mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen.
  • 📅 Die EU-Taxonomie-Verordnung und die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind zentrale Regelwerke, die die Berichterstattung über nachhaltige Aktivitäten regeln.
  • 🏢 Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind, und deren Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.
  • 📈 Die Einführung der CSRD führt zu einer erweiterten Berichterstattungspflicht für Unternehmen, was eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte zur Folge haben wird.
  • 🔍 Die ESR (European Sustainability Reporting Standards) sind zentral für die Gestaltung der Berichterstattung und werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.
  • 📝 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Zukunft maschinenlesbar sein müssen, was eine elektronische Berichterstattung mit Tagging erfordert.
  • 👨‍💼 Wirtschaftsprüfer spielen eine wichtige Rolle bei der externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, was eine neue Herausforderung und Verantwortung darstellt.
  • 🔗 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft, und der Abschlussprüfer ist in der Regel der best geeignete für die Prüfung.
  • 🌱 Die Diskussion um die Nachhaltigkeit ist global, und es besteht ein Bedarf, europäische Standards mit globalen Berichtsstandards in Einklang zu bringen.

Q & A

  • Was ist das Hauptthema der neuen Podcastreihe von IDW?

    -Das Hauptthema der neuen Podcastreihe ist die Nachhaltigkeit, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Berichterstattung und die dahinterstehenden Regelungen.

  • Welche Schlagworte werden im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Podcast erwähnt?

    -Im Podcast werden Schlagworte wie Non-Financial Reporting, CSRD, ESG, ISB Standards, Lieferkettengesetz und die EU-Taxonomieverordnung erwähnt.

  • Was ist die Bedeutung von CSRD in diesem Kontext?

    -CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive, eine Richtlinie, die die bisherigen Regelungen zur nicht finanziellen Berichterstattung ablösen wird und mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland betreffen wird.

  • Wie ist die Struktur der Podcastreihe geplant?

    -Die Podcastreihe ist in Staffeln strukturiert, wobei jede Staffel sich einem bestimmten Regelungsbereich widmet und die Folgen nicht länger als 15 Minuten dauern sollen.

  • Welche Themen werden in der ersten Staffel des Podcasts behandelt?

    -In der ersten Staffel wird mit dem Thema EU Taxonomieverordnung begonnen, gefolgt von weiteren Themen wie CSRD-Berichterstattung, ESR-Prüfung und das Lieferkettengesetz.

  • Was ist das Ziel der Podcastreihe in Bezug auf die Zielgruppe?

    -Das Ziel ist es, nicht nur Regelungen zu präsentieren, sondern auch die Implikationen und praktischen Aspekte für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer zu diskutieren.

  • Woran zeigt sich die Bedeutung von Nachhaltigkeit für Melanie Sack persönlich?

    -Für Melanie Sack steht Nachhaltigkeit für eine Chance, die Unternehmen und Gesellschaft ergreifen müssen, und sie verknüpft dies auch mit der gesellschaftlichen Verantwortung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer.

  • Wie wird die externe Prüfungspflicht nach der CSRD umgesetzt?

    -Die CSRD sieht vor, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer des Unternehmens durchgeführt wird, wobei Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, andere Wirtschaftsprüfer oder unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zuzulassen.

  • Was bedeuten die ESR-Standards und wie wurden sie entwickelt?

    -Die ESR-Standards (European Sustainability Reporting Standards) sind von der EFRAG entwickelt worden und umfassen übergreifende Standards sowie spezifische Standards für Umwelt, Sozialaspekte und Governance.

  • Welche Herausforderungen werden Unternehmen durch die CSRD und die ESR-Standards erwarten?

    -Unternehmen erwarten eine erhöhte Anzahl an Angabepflichten, die Erfassung neuer Datenpunkte und das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, was die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeit und umgekehrt betrifft.

Outlines

00:00

🌿 Einleitung in die Podcastreihe über Nachhaltigkeit

Der erste Absatz stellt die neue Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' vor, die sich mit den komplexen Regelungen und Hintergründen des Themas Nachhaltigkeit auseinandersetzt. Es wird betont, dass Nachhaltigkeit ein zentrales Thema für Unternehmen, Gesellschaft und Politik ist, und dass es eine Vielzahl von Begriffen wie CSRD, ESG, ISB Standards und das Lieferkettengesetz gibt, die alle in dieser Reihe thematisiert werden. Die Moderatorin Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW und Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung, wird vorgestellt. Sie und ihr Gesprächspartner Bernhard Steiblebi setzen sich mit dem Thema auseinander, was Nachhaltigkeit bedeutet und wie es sowohl Unternehmen als auch die Gesellschaft betrifft. Dabei wird auch auf die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers als Beruf und die Bedeutung von Generationengerechtigkeit hingewiesen.

05:01

📊 Struktur und Zielgruppe der Podcastreihe

In diesem Absatz wird die Struktur der Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' näher beschrieben. Es wird erklärt, dass jede Staffel sich einem speziellen Regelungsbereich widmet und die Folgen nicht länger als 15 Minuten sein sollen, um die Komplexität angemessen abzubilden, ohne in die Länge zu gehen. Die erste Staffel beginnt mit der EU Taxonomie-Verordnung, gefolgt von weiteren Themen wie der CSRD-Berichterstattung, ESR-Standards und dem Lieferkettengesetz. Die Zielgruppe der Reihe sind alle, die sich für Nachhaltigkeit interessieren, insbesondere Unternehmen, die Nachhaltigkeit umsetzen müssen, sowie Wirtschaftsprüfer, die in Beratung oder Prüfung eine Rolle spielen.

10:03

🌱 Aktuelle Entwicklungen und Bedeutung von Nachhaltigkeit

Der dritte Absatz behandelt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit, wie die wachsende Bedeutung des Klimawandels und die sich verändernden Berichtspflichten für Unternehmen nach der CSRD. Es wird betont, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Kernstück der gesetzlichen Regelungen ist und dass die europäische Green Deal und die damit verbundenen Ziele, wie der Klimaneutralität bis 2050, die Transparenz und Berichterstattung stärken. Die Einführung der ESR-Standards und die Bedeutung der verschiedenen Zeitpunkte für die Berichtspflichten werden erläutert, um Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

15:04

📋 Herausforderungen und Regelungen für Unternehmen

In diesem Absatz werden die Herausforderungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung diskutiert. Es wird auf die erhöhten Anforderungen und die Notwendigkeit, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, hingewiesen. Die Einführung der doppelten Wesentlichkeit als neues Konzept wird erklärt, das sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte als auch die Auswirkungen dieser Aspekte auf das Unternehmen selbst betrifft. Die Bedeutung der externen Prüfung der Berichterstattung durch Wirtschaftsprüfer und die damit verbundenen Herausforderungen werden thematisiert.

20:05

🔍 Ausblick auf weitere Themen und Abschluss

Der letzte Absatz gibt einen Ausblick auf weitere Themen, die in der Podcastreihe behandelt werden, wie die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung. Es wird auf die Bedeutung dieser Regelungen für Finanzmarktteilnehmer und Prüfer hingewiesen. Der Abschluss des Podcasts betont die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Rolle des Wirtschaftsprüfers in diesem Prozess. Es wird auf die kommenden Folgen der Reihe und die zusätzlichen Ressourcen, die das IDW bietet, verwiesen, um das Interesse der Zuhörer für das Thema zu wecken und zu fördern.

Mindmap

Keywords

💡Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, die Bedürfnisse der Gegenwart zu erfüllen, ohne die Möglichkeiten zu beeinträchtigen, die zukünftigen Generationen haben. Im Kontext des Videos ist Nachhaltigkeit ein zentrales Thema, das sowohl Unternehmen als auch die Gesellschaft betrifft. Es wird als eine Chance gesehen, die ergriffen werden muss, um eine verantwortungsvolle Entwicklung zu gewährleisten. Beispielsweise wird erwähnt, dass die Nachhaltigkeit für Melanie, eine der Gesprächspartnerinnen, auch mit der gesellschaftlichen Verantwortung und der Generationengerechtigkeit verbunden ist.

💡Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer sind Experten, die die Finanzen und Geschäfte von Unternehmen überprüfen, um Transparenz und Vertrauen zu gewährleisten. Im Video wird betont, dass Wirtschaftsprüfer eine besondere Rolle in der Wirtschaft haben und in öffentlichem Interesse handeln. Sie sind auch für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten verantwortlich, was im Kontext der Diskussion um die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) eine zentrale Rolle spielt.

💡CSRD

CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezieht sich auf eine Vorschrift der Europäischen Union, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen regelt. Im Video wird die CSRD als ein zentrales Element der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit diskutiert. Es wird erwähnt, dass die CSRD die bisherige CSR-Richtlinie ersetzen wird und eine Reihe von Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen stellt.

💡EU Taxonomie

Die EU Taxonomie ist ein System, das verwendet wird, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Im Video wird die EU Taxonomieverordnung erwähnt, die auf die Berichterstattung über ökologisch nachhaltige Aktivitäten von Unternehmen abzielt. Diese Verordnung wird als ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dargestellt.

💡ESG

ESG steht für Umwelt (Environmental), Sozial (Social) und Governance (Corporate Governance) und ist ein Konzept, das verwendet wird, um die Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen zu bewerten. Im Video wird ESG in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Rolle des Wirtschaftsprüfers diskutiert. Es wird betont, dass ESG-Kriterien bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen eine wichtige Rolle spielen.

💡Offenlegungsverordnung

Die Offenlegungsverordnung ist ein Gesetz, das die Offenlegung bestimmter Informationen durch Finanzmarktteilnehmer und -berater regelt. Im Video wird die Offenlegungsverordnung in Bezug auf die Berichtspflicht von Unternehmen und die Rolle von Wirtschaftsprüfern bei der Prüfung dieser Offenlegungen diskutiert.

💡Generationengerechtigkeit

Generationengerechtigkeit bezieht sich auf die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen und die Notwendigkeit, Ressourcen und die Umwelt für sie zu schützen. Im Video wird Generationengerechtigkeit als ein wesentliches Element der Nachhaltigkeit betrachtet, das von Melanie, einer der Gesprächspartnerinnen, hervorgehoben wird.

💡Europäischer Grün Deal

Der Europäische Grün Deal ist eine strategische Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Im Video wird der Grün Deal als der Haupttreiber für die Einführung von Nachhaltigkeitsrichtlinien wie der CSRD und der EU Taxonomie erwähnt.

💡Externe Prüfung

Externe Prüfung bezieht sich auf die Überprüfung von Berichten oder Informationen durch eine dritte, unabhängige Partei. Im Video wird die neue Verpflichtung zur externen inhaltlichen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten durch Wirtschaftsprüfer in Bezug auf die CSRD diskutiert.

💡ESR (European Sustainability Reporting Standards)

Die European Sustainability Reporting Standards sind ein Satz von Standards, die von der Europäischen Finanzaufsichtsbehörde (EFRAG) entwickelt wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu standardisieren. Im Video wird erwähnt, dass diese Standards für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen verwendet werden und von der EFRAG entwickelt wurden.

Highlights

Die Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema, das Unternehmen, Gesellschaft und Politik betrifft.

Schlagworte wie CSRD, ESG-Standards, Offenlegungsverordnung und Lieferkettenschutzgesetz sind wichtige Begriffe in diesem Kontext.

Die neue Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' wird sich mit den Hintergrundregelungen und Umsetzungsfragen dieser Begriffe auseinandersetzen.

Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW und Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung, ist eine der Gesprächspartnerinnen.

Nachhaltigkeit bietet Unternehmen und Gesellschaft eine Chance, auf die sie nicht verzichten können.

Die Wirtschaftsprüfer haben eine besondere Rolle in der Wirtschaft und handeln im öffentlichen Interesse.

Die Themen Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind auch aus familiärer Sicht von Bedeutung.

Die Podcastreihe wird sich mit verschiedenen Regelungsbereichen befassen, beginnend mit der EU-Taxonomie-Verordnung.

Die Folgen der Podcastreihe sollen nicht länger als 15 Minuten sein, um die Komplexität angemessen abzubilden.

Ziel der Reihe ist es, nicht nur Regelungen darzustellen, sondern auch die Implikationen und praktische Umsetzungen zu diskutieren.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Kernpunkt der gesetzlichen Regelungen und wird zunehmend virulent.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird viele Unternehmen betreffen und eine einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen.

Die ESG-Standards (European Sustainability Reporting Standards) werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.

Die erste Staffel der Podcastreihe wird sich mit der EU-Taxonomie-Verordnung auseinandersetzen.

Die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung sind weitere wichtige Regelwerke, die in der Podcastreihe behandelt werden.

Die Podcastreihe wird auch praktische Erfahrungen und Anwendungsbeispiele aus der Praxis präsentieren.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zukünftig von einem Wirtschaftsprüfer oder einem unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen geprüft.

Die EDW (Experten der Wirtschaftsprüfung) hat sich mit Stellungnahmen zu den ESG-Standards und der Delegierten Verordnung eingebracht.

Die Modulverlautbarung der ESG-Standards soll eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Standards fördern.

Die Herausforderungen für Unternehmen durch die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung sind erheblich, insbesondere im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen an die Inhalte.

Die Podcastreihe wird auch die Rolle des Abschlussprüfers bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Notwendigkeit einer externen Prüfung diskutieren.

Die EDW bietet Unterstützung und Weiterbildung für Wirtschaftsprüfer und Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Transcripts

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[Musik]

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liebe Kolleginnen und Kollegen über kaum

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ein Thema wird wahrscheinlich im Moment

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so häufig gesprochen wie über das Thema

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Nachhaltigkeit es bewegt Unternehmen

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Gesellschaft die Politik aber ganz

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besonders auch eben unseren Berufsstand

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die Wirtschafts es geistern zahlreiche

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Schlagworte durch die gassetten wir

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kennen die offenlegungsverordnung die

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grüne Taxonomie csrd esrs ISB Standards

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das lieferkettenschutzgesetz und zuletzt

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ja vor allen Ding auch die CS Trip

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hinter diesen Begriffen verbirgt sich

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eine durchaus komplexe

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Regelungssystematik die auch ein

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zahlreiche Inter Interdependenzen

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aufweist wir freuen uns daher sehr dass

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wir sie heute zu unserer neuen

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podcastreihe fit für die Nachhaltigkeit

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begrüßen dürfen in dieser Reihe wollen

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wir nicht nur die genannten Schlagwörter

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sondern vor allen Dingen eben auch die

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dahinterstehenden Regelungen und

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Umsetzungsfragen verständlich und

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praxisorientiert Ihnen vorstellen meine

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Gesprächspartnerin heute ist Melanie

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Sack Melan ist

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vorstandssprecherin des IDW und Mitglied

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im sustainable finance Beirat der

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Bundesregierung mein Name ist Bern

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stiebi ja Melanie das Thema

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Nachhaltigkeit zud dem du uns heute

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einen ersten Überblick für unsere

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podcastreihe geben wirst ist

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vielschichtig das haben wir gerade

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gehört

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wir haben viele Berührungspunkte

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zu dieser ganzen Thematik auch aus dem

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Berufsstand heraus aber zunächst mal

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du ganz persönlich was treibt dich am

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meisten um wenn du dieses Stichwort

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dieses Schlagwort hörst

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also erstmal möchte ich sagen Bern

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vielen Dank ich freue mich dass ich

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jetzt heute hier die Einführung dieser

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neuen podcastreihe übernehmen darf und

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ich freue mich auch dass wir in dieser

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Reihe wirklich viele tolle hochkarätige

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Experten haben gewinnen können und ich

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bin sicher dass das für die Zuschauer

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wirklich eine hilfreiche Reihe werden

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wird weil du hast es schon gesagt es ist

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ein sehr komplexes Umfeld und es ist ein

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extrem dynamisches Umfeld es ist also

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gar nicht so einfach hier immer dran zu

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bleiben sozusagen wenn du mich fragst

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was Nachhaltigkeit für mich bedeutet

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dann sehe ich auf der einen Seite

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wirklich die Chance für Unternehmen und

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auch für die Gesellschaft und es ist

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eine Chance die wir wirklich ergreifen

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müssen eigentlich haben wir gar keine

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andere Wahl ich sehe damit auch

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verknüpft das Thema gesellschaftliche

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Verantwortung auch gerade für den

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Berufsstand der Wirtschaftsprüfer weil

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wir eben eine besondere Rolle in der

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Wirtschaft haben in weiten Teilen

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agieren wir in the public interest und

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das gehört eben dann auch ein Stück weit

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da zuu und als Mutter zweier Kinder

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verknüpfe ich damit schon auch immer das

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Thema Generationengerechtigkeit

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ähm das ist glaube ich auch noch mal ein

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ganz wichtiger Beitrag und wir hier im

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EdW haben uns ja jetzt auch am

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Jahresanfang neu aufgestellt auch im

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Vorstand neu aufgestellt und wir haben

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das Thema Nachhaltigkeit des IDW selber

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wirklich jetzt auch auf Vorstandsebene

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gehoben um dem auch noch mal Ausdruck zu

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geben um der Bedeutung dieses Themas ja

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Ausdruck zu

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verleihen ja prima lieben Dank für den

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etwas persönlicheren Einstieg äh widmen

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wir uns vielleicht zunächst mal den den

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Rahmenbedingungen wir haben gerade schon

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gehört äh eine Reihe von von von

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Stichworten Vielzahl von von

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Querverbindungen vielleicht mal zum

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Start wie ist diese neue podcastreihe

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strukturiert also du hattest es ja schon

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gesagt wir haben diverse

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regulierungsbereiche und wir haben uns

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vorgenommen wirklich für jeden

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regulierungsbereich eine eigene Staffel

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zu machen und dann jeweils abhängig die

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Anzahl der Folgen in der Staffel wie

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komplex das Thema dann auch immer sein

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mag die Folgen sollen nicht mehr als 15

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Minuten sein auch einfach äh damit wir

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zwar diese Komplexität da abbilden

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können aber wir möchten da eben auch

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nicht zu sehr in die Länge gehen und der

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erste die erste Staffel wird eben mit

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dem Thema EU Taxonomie verord Verordnung

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starten können und weitere Folgen widmen

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sich dann dem Thema berichterstattung

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nach der csrd nach den esrs Prüfung der

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

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natürlich aber auch

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lieferkettensorgfalltspflichtengesetz

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offenlegungsverordnung also eine Menge

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Themen die wir hier noch in der

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podcastreihe bespielen werden ja ich

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glaube das äh wird eine spannende

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Entwicklung sein wie sich das alles

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weiter weiter aufbaut hier in unserer

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Reihe wir haben vielleicht eine kleine

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Ausnahme das Redaktionsteam hat uns

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etwas mehr als 15 Minuten zugestanden

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für diesen Einstieg in die Reihe ja äh

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fahren wir weiter fort so bisschen mit

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den Rahmenbedingungen an wen richten wir

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uns vor allen Dingen also letztlich an

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alle die das Thema Nachhaltigkeit

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interessiert aber insbesondere dann auch

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noch mal an die Unternehmen also an

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diejenigen die es tatsächlich umsetzen

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müssen sowie natürlich auch an den

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Berufstand der Wirtschaftsprüfer der in

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der beratungsrolle oder in der

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prüfungsrolle hier natürlich auch eine

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gewisse Rolle spielt ähm und es ist eben

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Ziel nicht nur einfach jetzt die

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Regelung darzustellen sondern wirklich

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auch im Hinblick auf die eigene

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Umsetzung darzustellen was das bedeutet

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also wirklich Implikationen zu geben

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Erfahrungen Anwendungsbeispiele aus der

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Praxis hier mit einfließen lassen zu

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können die wir in unseren IDW grämien

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erarbeitet haben und wo wiren

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vielfältigen Austausch zu

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pflegen jetzt ist ja dieses Thema

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Nachhaltigkeit eigentlich kein neues

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Thema einige unsere Zuhörerinnen und

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Zuhörer werden äh vielleicht jetzt jetzt

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sagen äh warum gerade jetzt äh wo sind

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sozusagen die die die härtesten

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Anknüpfungspunkte jetzt an den an den

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Zeitplan und und was ist aktuell jetzt

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besonders

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bedeutsam also ich glaube das eine Thema

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ist dass wir das Thema Klimawandel

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tagtäglich mittlerweile erleben oder

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sehen und auch in den Nachrichten

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natürlich immer wieder mit dem Thema

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konfrontiert sind darüber hinaus ist es

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ja so dass die ersten jetzt unter die

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berichterstattungspflichten nach der

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csrd fallen also die ersten 500

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Berichtspflichtigen Unternehmen haben

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wir jetzt in Deutschland und natürlich

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bereiten sich die nächsten auch schon

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darauf vor die nämlich ab dem nächsten

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Jahr berichtspflichtig werden so dass

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das wirklich in den Unternehmen jetzt

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gerade ein sehr virulentes Thema ist und

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ich glaube deswegen ist dieser Podcast

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jetzt auch genau der richtige Zeitpunkt

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äh um hier Hilfestellung bieten zu

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können ja und das Thema

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

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ist ja glaube ich so ein bisschen der

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Kernpunkt auch äh von diesen ganzen

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regulierungsähpaketen

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äh welche Motive stecken denn eigentlich

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dahinter hier vor allen Dingen

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Anknüpfung zu suchen na ja ich meine das

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ist natürlich der der europäische green

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Deal der EU Aktionsplan für nachhaltiges

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Wachstum Europa hat sich ja hier sehr

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ambitioniert gezeigt möchte der erste

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klimaneutrale Kontinent werden das heißt

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also bis 2050 keine nettotreibhausgase

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mehr ausstoßen Wachstum von der

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Ressourcennutzung koppeln und dabei eben

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auch noch weder Mensch noch Region in

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Stich lassen und so brauchen wir

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natürlich die Transparenz hier als

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Treiber um die Kapitalströme in die

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grünen Wirtschaftsbereiche auch wirklich

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umlenken zu

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können das das das ganze ist ja gemündet

play07:06

in

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den im Rahmen des green Deal in die

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csrd was verbirgt sich im Detail hinter

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dieser noch etwas kryptischen

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Bezeichnung csrd bedeutet corporate

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sustainability reporting directive und

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die das ist eben die Richtlinie die die

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bisherigen Regelung der CSR Richtlinie

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ablösen oder die nfrd die nonfinancial

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reporting directive und wir haben ja

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eben schon ganz kurz drüber gesprochen

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eine Vielzahl von Unternehmen wird jetzt

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hier in den Anwendungsbereich fallen das

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ganze unterliegt einem sogenannten

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Stufenmodell Stufenmodell klingt glaube

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ich jetzt bedeutsam auch äh für die

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konkrete Umsetzung in der Praxis für die

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betroffenen Unternehmen und und wann sie

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sich intensiver mit den ganzen Sachen

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beschäftigen müssen vielleicht mal etwas

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konkreter noch zum zum Zeitplan bzw eben

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dem Stufenmodell also dadurch dass es

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komplex und dynamisch ist wo die sagen

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es kann eigentlich nie früh genug sein

play08:03

dass man sich mit dem Thema befasst aber

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wer unterliegt jetzt wann in dieser

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zeitlichen Staffelung den Regelungen

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jetzt im Moment haben wir schon die

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Unternehmen und Mutterunternehmen von

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Konzernen in der Berichtspflicht die

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bisher auch berichtspflichtig nach der

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CSR rechtlinie waren ab dem nächsten

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Jahr als ab Geschäftsjahre die am oder

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nach dem

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1..25 beginnen fallen eben große

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Unternehmen und Mutterunternehmen von

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Konzernen auch da drunter die bisher

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noch nicht berichtspflichtig waren und

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die kapitalmarktorientierten KMUs die

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nicht kleinsunternehmen sind sowie

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kleine nicht komplexe Institute werden

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ab dem 11 26 berichtspflichtig hier

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besteht allerdings noch eine optout

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Option und dann gibt es noch gewisse

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drittlandsunternehmen das heißt

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Unternehmen deren Tochterunternehmen

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oder zweignniederlassung bestimmte

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Schwellenwerte überschreiten die

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wiederum werden berichtsplichtig für die

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Geschäftsjahre die am oder nach dem

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1.1.28 beginnen und diese Ausweitung der

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anwend des anwend Bereiches mit der csrd

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wird eben über europaweit einheitliche

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Standards der

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

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erfolgen die sogenannten esrs European

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sustainability reporting

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Standards du hast die verschiedenen

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Zeitpunkte genannt ich glaube man kann

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wirklich nur noch mal betonen wie

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wichtig es ist sich rechtzeitig damit zu

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befassen auch wenn manches Datum

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vielleicht noch fern in der Zukunft

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liegt aber ich glaube für das gr der

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Unternehmen ist es sicherlich geboten

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sich jetzt damit zu beschäftigen so Sie

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es noch nicht getan haben ja Melanie du

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hast die verschiedenen

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anwendungszeitpunkte genannt und ich

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glaube man kann noch mal wiederholen

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wie dringend erforderlich es ist sich

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zeitnah mit den ganzen Themen zu

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beschäftigen Stichwort ess

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was Regeln die im Einzelnen also die

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esrs konkretisieren jetzt eben die

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berichterstattungsinhalte nach der csrd

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die sind von der FAK verabschiedet

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worden äh und es gibt sektorunabhängige

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esrs der sogenannte erste Satz der ist

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Ende letzten Jahres als Delegierte

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Verordnung im amtswad der EU

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veröffentlicht worden dann gibt es

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sektorpzifische esrs und esrs für

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drittlandsunternehmen hier zeichnet sich

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allerdings ab dass diese um zwei Jahre

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verschoben werden und schließlich gibt

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es noch R esrs für KMU und zwar einmal

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für die die unter die csrd auch

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tatsächlich fallen also für die

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kapitalmarktorientierten KMUs aber auch

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für die die nicht selber

play10:27

berichtspflichtigt werden aber eben

play10:30

mittelbar bestimmte Angaben

play10:31

bereitstellen müssen auch für die gibt

play10:33

es einen äh Satz von

play10:36

esrs ja wir hören das ganze ist nicht

play10:38

ganz unkompliziert mit diesen

play10:40

verschiedenen Schichten von von

play10:41

Essen den ersten Satz haben wir ja nun

play10:45

schon und das ist sicherlich auch die

play10:46

Basis für die weitere Entwicklung

play10:49

auch dieser erste Satz

play10:50

hat sich ja so ein bisschen in der

play10:52

Diskussion fortentwickelt bis er dann

play10:53

final wurde vielleicht noch mal dazu ein

play10:56

kleinen Einblick wie sich das entwickelt

play10:58

hat und ja vielleicht auch von

play11:00

besonderem Interesse für alle

play11:02

zuhörerinen und Zuhörer wie das IDW denn

play11:05

gedenkt mit

play11:06

diesen verlautben jetzt umzugehen genau

play11:10

also der erste Satz der ESR ist umfasst

play11:12

12 Standards da sind die sogenannten

play11:13

crosscutting cutting Standards das sind

play11:16

die übergreifenden Standards dann gibt

play11:17

es fünf Standards zum Thema der

play11:20

Umweltaspekte vier Standards zu den

play11:22

sozial sozialaspekten und einen

play11:24

Governance Standard und die esrs wurden

play11:27

eben von der erag das hatte ich schon

play11:28

erwähnt entwickelt und die sind im April

play11:31

22 als Entwurf veröffentlicht worden

play11:33

natürlich haben wir uns als IDW da auch

play11:35

mit einer Stellungnahme eingebracht nach

play11:37

der Überarbeitung wurden die an die

play11:40

Europäische Kommission übermittelt und

play11:42

dann hat das BMJ Anfang Dezember 2

play11:46

diesen ersten Satz der esrs Entwürfe auf

play11:50

Basis der Delegierten Verordnung noch

play11:52

mal zur Konsultation herausgegeben auch

play11:54

da haben wir uns noch mal eingebracht

play11:57

und schließlich wurde im Juni 23 der

play12:00

Entwurf der Delegierten Verordnung von

play12:02

der Europäischen Kommission selbst noch

play12:04

mal zur Konsultation gegeben es gab ja

play12:06

zwischendurch eine Debatte um das

play12:09

ambitionsniveau

play12:11

das wird der eine oder andere

play12:12

mitbekommen haben

play12:13

in dieser Debatte hatte sich

play12:14

insbesondere auf auch ursela von derlein

play12:17

eingebracht und wir haben in der Eingabe

play12:20

die wir dann Mitte 23 zu den

play12:23

zu der Delegierten Verordnung abgegeben

play12:25

haben auch noch mal ähm uns positiv

play12:29

dafür ausgesprochen dass das

play12:30

ambitionsniveau oder dass bestimmte

play12:32

Erleichterungen eben beibehalten worden

play12:35

sind haben aber auch noch mal darauf

play12:37

hingewiesen dass wir hier eigentliche

play12:39

größtmögliche Übereinstimmung mit den

play12:40

globalen berichtsstandards uns wünschen

play12:43

würden weil letztlich ist das Thema

play12:44

Nachhaltigkeit natürlich ein globales

play12:46

und nicht nur ein rein europäisches

play12:48

Thema ja und wie bringen wir uns als EDB

play12:51

da jetzt ein wir haben uns jetzt jüngst

play12:54

am

play12:56

6.0324 fün Modul verlautwahrung zu den

play13:00

esrs veröffentlicht in den wir eben

play13:03

Antworten auf bestimmte Auslegungsfragen

play13:05

bei der konkreten Anwendung der esrs

play13:08

herausgegeben haben und wir möchten hier

play13:10

eine Hilfestellung leisten dass wir

play13:11

wirklich in eine einheitliche Auslegung

play13:14

dieser

play13:15

Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen

play13:17

ja Stichwort äh Vergleichbarkeit

play13:21

ist es V besonderer Bedeutung glaube ich

play13:23

hinterher dass eben die Regelungen äh

play13:25

eben dann auch ich sag mal transparent

play13:27

und vergleichbar sind um die

play13:28

entsprechenden Wirkungen an den

play13:29

Kapitalmärkten auch zu erzielen ähm du

play13:32

hast von Erleichterung gesprochen

play13:34

trotzdem das Paket ist glaube ich immer

play13:36

noch

play13:37

von einem ganz ganz erheblichem

play13:39

ambitionsniveau äh entsprechend

play13:41

ausgehend was ergibt sich da im Detail

play13:43

an Herausforderungen für die Unternehmen

play13:46

also es wird ja immer kolportiert wie

play13:48

viele Angabepflichten und Datenpunkte da

play13:49

tatsächlich zu ermitteln sind und das

play13:51

ist auch eine ganze Menge und hinzu

play13:53

kommt eben das Konzept der doppelten

play13:54

Wesentlichkeit das ist auch etwas ganz

play13:56

Neues es hat nämlich zwei Perspektiven

play13:58

einmal die inside aus Perspektive das

play14:01

heißt die Auswirkung der Tätigkeit des

play14:03

Unternehmens auf

play14:04

Nachhaltigkeitsaspekte und auch ein

play14:06

Verständnis der Auswirkungen von

play14:08

Nachhaltigkeitsaspekten auf den

play14:10

Geschäftsverlauf auf auf die Lage auf

play14:12

das Geschäftsergebnis des Unternehmens

play14:13

also die outsit in

play14:16

Perspektive die genaue Vorgehensweise

play14:18

und auch die Auslegung das steht bei den

play14:20

einzelnen Regelung noch ein Stück weit

play14:22

am Anfang und ich habe es eben gesagt

play14:23

deswegen haben wir eben auch diese

play14:26

modulverlautwarung jetzt entwickelt um

play14:28

da Hilfestellung zu geben und wir

play14:30

beschäftigen uns genau über diese

play14:32

auslegungsthemen eben auch in unseren

play14:34

fachgrämien die wir dazu eingerichtet

play14:36

haben damit der Berufsstand insbesondere

play14:38

auch hier ein einheitliches Verständnis

play14:40

der Regelung hat und die entsprechenden

play14:42

Veröffentlichung losplanen

play14:45

kann ja vielleicht kommen wir noch mal

play14:48

zu einem kleinen Vergleich im Hinblick

play14:50

auf der bisherige Rechtslage was viele

play14:52

übersehen es gibt ja schon eine nicht

play14:55

finanzielle Berichterstattung

play14:58

wo ist der Unterschied im Hinblick auf

play15:00

das was uns jetzt erwartet also neben

play15:02

dem Anwendungsbereich der deutlich

play15:04

ausgeweitet wurde haben wir schon drüber

play15:05

gesprochen wir sprechen davon mehr als

play15:07

15 000 Unternehmen die alleine in

play15:09

Deutschland hier berichtspflichtig

play15:10

werden haben wir eben eine Erhöhung der

play15:12

Angabepflichten selber das heißt auch

play15:14

der Inhalt hat noch mal deutlich

play15:15

zugenommen hinzu kommt dass es jetzt

play15:18

eine Verordung im Lagebericht gibt das

play15:21

war bisher nicht so bisher war es

play15:23

möglich das sowohl im Lagebericht als

play15:25

auch außerhalb des Lageberichtes

play15:27

vorzunehmen und gibt konkrete

play15:29

Anforderung an das Format die müssen

play15:31

nämlich maschinenlesbar sein das heißt

play15:33

wir sind hier im elektronischen

play15:34

berichtsformat eself einschließlich

play15:36

eines Tagging unterwegs außerdem ist das

play15:39

Ganze gekoppelt mit den Angaben nach

play15:41

Artikel 8 der EU taxonomieverordnung und

play15:43

wir haben erstmalig an externe

play15:45

Prüfungspflicht also wir haben wirklich

play15:47

eine ganze Menge Änderungen die die csrd

play15:50

hier im Vergleich zur bisherigen nicht

play15:52

fininanziellen Berichterstattung mit

play15:53

sich

play15:55

bringt ja spätestens bei dem von dir

play15:57

genannten Stichwort prüf flicht sind wir

play15:59

natürlich bei den unmittelbaren

play16:02

Berührungspunkten zu unserem

play16:04

Berufsstand

play16:06

vielleicht kannst du für unsere

play16:07

Hörerinnen und Hörer noch mal ein

play16:08

bisschen expliziter

play16:10

ausführen wie die Anknüpfungspunkte

play16:12

genau sind und von welcher besonderen

play16:14

Bedeutung das Thema eben auch für uns

play16:16

ist also es ist natürlich von besonderer

play16:18

Bedeutung dadurch dass wir jetzt das

play16:20

erste mal diese Pflicht zur externen

play16:21

inhaltlichen Prüfung haben und die csrd

play16:24

sieht eben vor dass die Prüfung durch

play16:26

den Abschlussprüfer des Unternehmens

play16:27

vorgenommen wird gleich wohl gibt es ein

play16:30

mitgliedstaatenwahlrecht entweder andere

play16:32

Wirtschaftsprüfer auch zuzulassen oder

play16:34

sogenannte unabhängige Erbringer von

play16:37

bestätigungsleistungen zusätzlich

play16:39

zuzulassen wir haben ja im Moment noch

play16:40

keinen Referentenentwurf insofern bleibt

play16:43

jetzt die Ausübung dieses Wahlrecht ist

play16:45

noch abzuwarten wir sehen aber einfach

play16:47

dass zwischen der

play16:48

Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der

play16:50

einen Seite und der

play16:50

Finanzberichterstattung auf der anderen

play16:52

Seite eine sehr sehr enge Knüpfung

play16:54

besteht und auch bestehen sollte und ich

play16:56

habe es schon gesagt der Berufstand der

play16:57

Wirtschaftsprüfer hat hier einfach eine

play16:59

gesellschaftliche Aufgabe und möchte

play17:01

seinen Beitrag zur Transformation in

play17:03

eine ologisch nachhaltige Gesellschaft

play17:05

auch leisten und das ist eben einer

play17:07

dieser Aspekte die dazu

play17:09

gehören du hast gesagt den

play17:11

Referentenentwurf gibt es noch nicht

play17:13

auch danach schließt sich natürlich noch

play17:15

ein längeres Gesetzgebungsverfahren an

play17:17

auch wenn die Zeit natürlich tickt ähm

play17:20

das mitgliedstaatenwahlrecht genau was

play17:23

dann eben ausgeübt werden muss durch den

play17:24

nationalen Gesetzgeber hast Du

play17:26

angesprochen äh vielleicht kannst du

play17:29

noch mal ein paar ergänzende

play17:30

Ausführungen machen warum wir glauben

play17:32

dass eben der Abschlussprüfer oder auch

play17:34

ein anderer Wirtschaftsprüfer die

play17:36

geeignete Person ist diese neue Prüfung

play17:38

inhaltliche Prüfung jetzt

play17:40

durchzuführen ja wir erleben jetzt viele

play17:43

Unternehmen die sehr ambitioniert sind

play17:44

und die äh Umsetzung der

play17:47

Nachhaltigkeitsberichterstattung so wie

play17:48

sie vorgesehen ist ist eben auch keine

play17:50

ganz einfache Übung am Ende sollte dann

play17:53

eben die Verlässlichkeit der Daten auch

play17:54

durch eine externe hochqualifizierte

play17:56

Prüfung gewährleistet werden weil nur so

play17:59

letztlich informierte Entscheidungen auf

play18:01

Grundlage der Daten auch getroffen

play18:02

werden können und ich würde mal sagen

play18:04

letztenendes kann auch nur so überhaupt

play18:06

Wirkung erziäht werden Wirtschaftsprüfer

play18:09

besitzen prüfungsnow wir besitzen auch

play18:11

Erfahrung auch mit der Prüfung von

play18:13

nachhaltigkeitsinformationen schon in

play18:15

der Vergangenheit sind viele Prüfungen

play18:17

schon auf freiwilliger Basis vorgenommen

play18:19

worden und es gibt auch die Prüfung nach

play18:21

der

play18:22

offenlegungsverordnung seit einigen

play18:23

Jahren auch da ist der Wirtschaftsprüfer

play18:25

schon unterwegs gewesen natürlich müssen

play18:28

alle Beteiligten weiter Skills aufbauen

play18:31

das sind einfach ganz neue Themen ganz

play18:33

neue Regelungen die hier kommen das gilt

play18:35

für die Wirtschaftsprüfer genauso wie

play18:37

für die Unternehmen wir vom EdW bereiten

play18:40

dazu eben auch entsprechende Angebote

play18:41

vor wie unter anderem auch die

play18:43

podcastrei über die wir ja jetzt hier

play18:45

gerade sprechen und wenn technische

play18:48

Expertise gefragt ist dann greifen wir

play18:51

natürlich jederzeit auf externe

play18:53

Sachverständige zu das machen wir heute

play18:54

im Rahmen der Prüfung der

play18:56

Finanzberichterstattung im übrigen auch

play18:57

schon Beispiel WE bei schwierigen

play19:00

bewertungsemen greifen werde auf externe

play19:03

zu und wir haben auch eigene Standards

play19:05

wie wir das dann nachher im Rahmen

play19:07

unserer Prüfung verarbeiten

play19:08

können deswegen würde ich sagen dass der

play19:11

Wirtschaftsprüfer hier schon

play19:12

prädestiniert ist im Idealfall ist es

play19:13

aber der Abschlussprüfer einfach weil

play19:16

Nachhaltigkeitsberichterstattung und

play19:17

Finanzberichterstattung sachlogisch

play19:19

zusamm gehören sie drücken

play19:21

aufeinander wir sprechen über eine

play19:23

einheitliche Berichterstattung beides

play19:25

ist jetzt im Lagebericht verordet der

play19:27

Abschlussprüfer kennt die Unternehmen

play19:29

kennt die Prozesse und ich glaube auch

play19:31

für die Unternehmen ist es gut einen

play19:33

Ansprechpartner zu haben und auch sicher

play19:35

den zeitgerechten Abschluss der Prüfung

play19:38

gewährleisten zu

play19:39

können ja prima dann äh haben wir jetzt

play19:44

äh vielleicht noch ganz kurz Zeit um uns

play19:47

den nächsten Teilen der ersten Staffel

play19:50

vor allen Dingen unserer podcastreihe

play19:52

zuzuwenden du h es gerade einstiw auch

play19:53

schon genannt das war die

play19:54

offenlegungsverordnung die

play19:55

taxonomieverordnung das klang eingangs

play19:57

auch schon an auch zwei sperrige

play20:00

Regelwerke vielleicht kannst du zum

play20:02

Schluss dazu auch noch ein paar kurze

play20:04

Ausführungen machen also die

play20:06

offenlegungsverordnung die stammt ja

play20:07

schon aus dem Jahr 2019 die behandelt

play20:09

eben die Berichtspflicht von

play20:11

Finanzmarktteilnehmern und Finanzberater

play20:13

jeweils im Zusammenhang mit

play20:15

Finanzprodukten und ich habe es schon

play20:17

gesagt da gibt es heute schon eine

play20:18

verpflichtende externe Prüfung im

play20:21

Bereich der taxonomieverordnung da geht

play20:23

es eben darum ökologisch nachhaltige

play20:25

Wirtschaftsaktivitäten

play20:27

m zu richten und zwar anhand der

play20:29

Umsatzerlöse Investitions und

play20:31

Betriebsausgaben auch eine relativ

play20:34

detaillierte

play20:35

granulare Regelung würde ich mal sagen

play20:39

und künftig wird eben die berichtsplicht

play20:40

nach Artikel 8 der taxonomieverordnung

play20:42

analog mit dem Anwendungsbereich der

play20:45

csrd ausgeweitet und trifft dann eben

play20:48

entsprechend viele Unternehmen und viele

play20:49

Prüfer und zwar relativ zeitnah wie

play20:52

schon gesagt ab dem nächsten Jahr 15000

play20:55

Unternehmen das klingt nach heraus

play20:58

forderen aber auch äh spannenden ähm

play21:02

Aufgaben äh die erste Staffel wird sich

play21:04

ja genau mit diesen Themen beschäftigen

play21:06

vielleicht zum Schluss äh noch ein paar

play21:08

Ausführungen äh was unsere zuhörerinen

play21:11

und Zuhörer da genau erwarten kann also

play21:13

wir beschäftigen uns in der ersten

play21:15

Staffe mit der taxonomieverordnung da

play21:16

geht es eben einmal um den

play21:18

Handlungsbedarf dann geht es darum

play21:20

welche Erfahrung hat man schon bei der

play21:22

Umsetzung mit der

play21:23

taxonomieverordnung welche Erfahrungen

play21:25

haben wir bei der Prüfung äh der

play21:27

Einhaltung der onomi Verordnung und

play21:30

schließlich haben wir noch mal die

play21:31

Besonderheiten im Finanzsektor die wir

play21:34

hier auch noch mal darstellen

play21:36

möchten genau und die weiteren Themen

play21:39

auch die wir heute alle hier bis jetzt

play21:41

angerissen haben werden dann in den

play21:42

weiteren Staffeln entsprechend Folgen ja

play21:45

liebe Melanie wir sind damit am Ende

play21:47

unseres auftagt Podcasts in dieser Reihe

play21:50

ganz ganz lieben Dank dass Du uns hier

play21:52

ein Einblick gegeben hast in die

play21:54

Rahmenbedingungen und natürlich eben

play21:55

auch in die Struktur dieser neuen

play21:57

Podcast Reihe fit für die

play22:00

Nachhaltigkeitsberichterstattung dir

play22:01

noch mal ganz ganz lieben Dank ja liebe

play22:04

Zuschauerinnen und Zuschauer auch ihnen

play22:06

danken wir ganz herzlich äh hier fürs

play22:08

dabei sein wir hoffen wir haben äh auch

play22:12

ein wenig ihr Interesse für die

play22:14

kommenden Staffeln wecken können wie

play22:16

gesagt es geht ja los mit Taxonomie

play22:18

Verordnung und offenlegungs Verordnung

play22:21

wenn sie in der Zwischenzeit das

play22:23

Bedürfnis

play22:24

verspüren sich weiter zu diesem Thema zu

play22:26

informieren dann kann ich Ihnen unsere

play22:29

Homepage empfehlen unter dem Stichwort

play22:31

Nachhaltigkeit finden Sie äh alle

play22:33

Materialien die auch heute hier kurz

play22:35

angesprochen worden sind und noch

play22:37

einiges äh mehr zum Thema Nachhaltigkeit

play22:41

wir haben im Bereich des Verlages einen

play22:44

sogenannten ESG Navigator entwickelt ein

play22:47

sehr sehr nützliches Instrument was

play22:49

einem wie der Name schon sagt hilft

play22:51

einen Weg durch den Dschungel der Normen

play22:54

zu bahnen das Ganze ist also kuratiert

play22:56

das heißt die Materialien werden dann

play22:58

nicht einfach so dahinestellt sondern

play23:00

das ganze wird eben auch vernünftig

play23:01

strukturiert und eingeleitet und soll

play23:04

eben auch nicht nur dem Einstieg dienen

play23:06

sondern ihnen auch eine Hilfestellung

play23:07

eben dauerhaft bieten wenn Sie sich mit

play23:09

diesen Themen beschäftigen ja das war's

play23:12

für heute wir freuen uns auf die

play23:15

nächsten Male bis dahin bleiben Sie uns

play23:17

gewogen alles Gute und ja ich sag

play23:20

tschüss auf meinerseits vielen Dank und

play23:24

es hat mir total Spaß gemacht hier heute

play23:26

dabei zu sein und ich hoffe es macht

play23:27

ihnen auch viel Spaß die neue

play23:29

podcastreihe zu verfolgen danke Bernt

play23:32

danke danke

play23:38

allen

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