Grundgesetz erklärt: Gesetzgebung- Wer ist zuständig? (Teil I)

RECHT gut erklaert
24 Sept 202003:50

Summary

TLDRIn diesem Video wird die Gesetzgebungskompetenz im deutschen Grundgesetz erläutert. Es wird erklärt, dass das Grundgesetz grundsätzlich die Gesetzgebung den Ländern zuweist, aber auch Ausnahmen für den Bund festlegt. Diese Ausnahmen betreffen sowohl ausschließliche Bundeskompetenzen, wie etwa Verteidigung und Passwesen, als auch konkurrierende Kompetenzen, bei denen auch die Länder Gesetze erlassen können. Der Zuschauer lernt, wie die verschiedenen Artikel des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenzen regeln und warum es in bestimmten Bereichen sinnvoll ist, dass der Bund alleine zuständig ist. Ein vertieftes Verständnis wird für die wichtigsten Artikel 70 bis 74 des Grundgesetzes geboten.

Takeaways

  • 😀 Abgeordnete im Bundestag und den Landtagen sind nicht ungebunden in ihrer Gesetzgebung, sondern müssen sich an rechtliche Vorgaben halten.
  • 😀 Gesetze können nur innerhalb der verfassungsmäßigen Rahmenbedingungen erlassen werden, die im Grundgesetz festgelegt sind.
  • 😀 Das Gesetzgebungsverfahren wird durch die Artikel 76 und folgende des Grundgesetzes geregelt.
  • 😀 Es gibt bestimmte Bereiche, in denen der Bundestag und die Landtage Gesetzgebungsrechte haben, die als 'Gesetzgebungskompetenzen' bezeichnet werden.
  • 😀 Die Grundregel besagt, dass die Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern zusteht, wenn das Grundgesetz dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnisse verleiht (Artikel 70).
  • 😀 Der Bundestag hat in bestimmten Bereichen, wie Verteidigung und Luftverkehr, die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Artikel 71 und 73).
  • 😀 Für Themen wie nationale Symbole gibt es sogenannte Annexkompetenzen, bei denen der Bund das Gesetzgebungsverfahren führen muss.
  • 😀 Es gibt eine Unterscheidung zwischen ausschließlicher und konkurrierender Gesetzgebungskompetenz, wobei letzteres auch den Ländern erlaubt, Gesetze zu erlassen (Artikel 72 und 74).
  • 😀 In Fällen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz können die Länder Gesetze erlassen, solange der Bund nicht schon eine Regelung getroffen hat.
  • 😀 Die Ausnahmen von der Grundregel der Gesetzgebungskompetenz (z. B. ausschließliche und konkurrierende Kompetenzen) sind in den Artikeln 71 bis 74 des Grundgesetzes detailliert festgelegt.

Q & A

  • Was besagt Artikel 70 des Grundgesetzes zur Gesetzgebungskompetenz?

    -Artikel 70 des Grundgesetzes erklärt, dass die Länder das Recht zur Gesetzgebung haben, solange das Grundgesetz dem Bund nicht ausdrücklich Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.

  • Was bedeutet der Begriff 'Gesetzgebungskompetenz' im Kontext der Verfassung?

    -Gesetzgebungskompetenz bezieht sich auf das Recht und die Befugnis, Gesetze zu erlassen. Es ist im Grundgesetz geregelt und bestimmt, ob der Bund oder die Länder Gesetze in bestimmten Bereichen erlassen können.

  • Welche Bereiche sind nur dem Bund zur Gesetzgebung zugewiesen?

    -Bereiche wie Verteidigung, Passwesen, Luftverkehr und Waffenrecht sind ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, wie in Artikel 71 und 73 des Grundgesetzes festgelegt.

  • Was sind die 'ausschließlichen Bundeskompetenzen'?

    -Ausschließliche Bundeskompetenzen beziehen sich auf Bereiche, in denen nur der Bund Gesetze erlassen kann, während die Länder in diesen Bereichen keine Gesetzgebungskompetenz haben.

  • Welche Fallgruppen erklären, warum der Bund in bestimmten Fällen allein gesetzgeberisch tätig werden kann?

    -Die Fallgruppen umfassen die Annexkompetenz, die Kompetenz kraft Sachzusammenhang und die Kompetenz wegen der Natur der Sache. Sie beschreiben Situationen, in denen der Bund allein gesetzgeberisch tätig werden muss, z.B. bei nationalen Symbolen.

  • Was besagt Artikel 72 des Grundgesetzes über die Gesetzgebungskompetenz?

    -Artikel 72 des Grundgesetzes regelt die sogenannten 'konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen', bei denen sowohl der Bund als auch die Länder Gesetze erlassen können, aber der Bund Vorrang hat, wenn er von seiner Kompetenz Gebrauch macht.

  • Wie unterscheidet sich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz von den ausschließlichen Bundeskompetenzen?

    -Bei der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz können sowohl der Bund als auch die Länder Gesetze erlassen, während bei den ausschließlichen Bundeskompetenzen nur der Bund zuständig ist.

  • Warum ist es im Bereich nationaler Symbole wie der deutschen Flagge sinnvoll, dass nur der Bund Gesetze erlässt?

    -Es ist sinnvoll, dass der Bund in diesem Bereich Gesetze erlässt, weil nationale Symbole eine einheitliche Regelung erfordern, die nicht von den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden kann.

  • Welche Ausnahmen gibt es von der Grundregel, dass die Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern obliegt?

    -Ausnahmen von dieser Grundregel sind die ausschließlichen Bundeskompetenzen und die konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen, die dem Bund in bestimmten Bereichen die Gesetzgebungshoheit übertragen.

  • Was regelt Artikel 74 des Grundgesetzes?

    -Artikel 74 des Grundgesetzes legt fest, welche Bereiche der Gesetzgebung den konkurrierenden Kompetenzen unterliegen, also solche, bei denen sowohl der Bund als auch die Länder Gesetze erlassen können.

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