Vorsorge Schweiz | 3-Säulen-System | Umlageverfahren & Kapitaldeckungsverfahren | einfach erklärt

Eduty
24 Feb 202106:39

Summary

TLDRDas Vorsorgesystem der Schweiz besteht aus drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (AHV, IV, Ergänzungsleistungen), der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen) und der privaten Vorsorge (Säulen 3a und 3b). Die erste Säule dient der Existenzsicherung, die zweite der Erhaltung des Lebensstandards und die dritte der zusätzlichen Altersvorsorge. Die Finanzierung erfolgt durch das Umlageverfahren in der ersten und das Kapitaldeckungsverfahren in der zweiten und dritten Säule. Während die ersten beiden Säulen obligatorisch sind, ist die dritte freiwillig. Ziel ist es, über 80 % des ursprünglichen Gehalts im Alter sicherzustellen.

Takeaways

  • 😀 Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen: staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge und private Vorsorge.
  • 😀 Die erste Säule dient der Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität oder Tod und wird durch die AHV, IV und Ergänzungsleistungen umgesetzt.
  • 😀 Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, sichert den bisherigen Lebensstandard und wird durch Pensionskassen und Unfallversicherungen finanziert.
  • 😀 Die dritte Säule ist die private Vorsorge, bei der ein zusätzliches Vermögen für individuelle Bedürfnisse im Alter angespart wird.
  • 😀 Die dritte Säule wird in zwei Teile unterteilt: Säule 3a (gebundenes Kapital mit Steuervergünstigungen) und Säule 3b (ungebundenes Kapital ohne Steuervergünstigungen).
  • 😀 Die Finanzierung der ersten Säule erfolgt durch das Umlageverfahren, bei dem das Geld direkt von den Erwerbstätigen zu den Rentnern fließt.
  • 😀 Das Umlageverfahren sorgt für sozialen Ausgleich: Wer mehr verdient, zahlt mehr ein, aber die Renten sind für alle gleich.
  • 😀 Die zweite und dritte Säule werden durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert, bei dem das Geld während der Erwerbstätigkeit angelegt und später ausbezahlt wird.
  • 😀 Im Kapitaldeckungsverfahren erhält jede Person eine individuelle Pensionskasse, in die Beiträge entsprechend des Einkommens eingezahlt werden.
  • 😀 Die erste und zweite Säule sind obligatorisch für die meisten Erwerbstätigen, während die dritte Säule freiwillig ist.
  • 😀 Die zweite Säule ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 25 Jahren mit einem Mindestjahreseinkommen von 21.500 CHF obligatorisch, aber für Selbstständige freiwillig.

Q & A

  • Was sind die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems?

    -Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (erste Säule), der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule).

  • Was ist der Zweck der ersten Säule des Schweizer Vorsorgesystems?

    -Die erste Säule hat den Zweck, die Existenz im Alter zu sichern und dient somit der sozialen Absicherung bei Alter, Invalidität und Tod.

  • Welche Leistungen umfasst die erste Säule?

    -Zur ersten Säule gehören die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und die Ergänzungsleistungen.

  • Was ist der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Säule?

    -Die erste Säule sichert das Existenzminimum, während die zweite Säule den bisherigen Lebensstandard erhalten soll.

  • Wie funktioniert die Finanzierung der ersten Säule?

    -Die Finanzierung der ersten Säule erfolgt durch das Umlageverfahren, bei dem Erwerbstätige, Unternehmen und auch Arbeitslose Beiträge zahlen, die direkt an die Rentner ausgezahlt werden.

  • Was bedeutet das Kapitaldeckungsverfahren, das bei der zweiten und dritten Säule angewendet wird?

    -Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die eingezahlten Beiträge für die Vorsorge individuell angelegt und erst im Rentenalter ausgezahlt. Jeder spart für seine eigene Rente, und die eingezahlten Beträge werden persönlich auf einem Konto verwaltet.

  • Welche Versicherung gehört zur zweiten Säule?

    -Zur zweiten Säule gehört die berufliche Vorsorge, die häufig als Pensionskasse bezeichnet wird, sowie die Unfallversicherung.

  • Was sind die Unterschiede zwischen Säule 3a und Säule 3b der privaten Vorsorge?

    -Säule 3a ist gebunden und kann bis zum Rentenalter nicht verwendet werden, bietet jedoch steuerliche Vorteile. Säule 3b umfasst einfache Ersparnisse ohne Bindung, bietet jedoch keine steuerliche Begünstigung.

  • Für wen ist die zweite Säule obligatorisch?

    -Die zweite Säule ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen obligatorisch, die älter als 25 Jahre sind und ein Mindestjahreseinkommen von 21.500 CHF haben. Für Selbstständige ist sie freiwillig.

  • Wie viel des ursprünglichen Gehalts soll die erste, zweite und dritte Säule im Alter sichern?

    -Die erste Säule soll etwa 40 bis 60 Prozent des ursprünglichen Gehalts sichern, die zweite Säule 50 bis 80 Prozent, und alle drei Säulen zusammen sollen über 80 Prozent des ursprünglichen Gehalts sichern.

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