So wanderst du als erfolgreicher Unternehmer aus!
Summary
TLDRIn diesem Video geht es um die steuerlichen Aspekte, die Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern beibehalten müssen, wenn sie ins Ausland ziehen oder ein neues Business aufbauen möchten. Tim Grenewald von experts.global erklärt die Bedeutung der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Außensteuergesetz, die Auswirkungen auf stille Reserven, die Entstrickungsregelung und die Bestimmungen für den Fall, dass der Geschäftsführer einer GmbH ins Ausland umsiedelt. Er bietet auch eine kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene an.
Takeaways
- 😀 Unternehmer, Selbständige und Freiberufler müssen bei Auswanderung bestimmte steuerliche Aspekte beachten.
- 🏢 Wenn Sie Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland sind und auswandern möchten, kann dies zu Wegzugsbesteuerung führen.
- 📖 Der Paragraph 6 des Außensteuergesetzes ist für die Wegzugsbesteuerung relevant, wenn der Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt aufgehoben werden.
- 💡 Die Wegzugsbesteuerung bewertet das Unternehmen mit dem gemeinen oder Marktwert und kann stillen Reserven freimachen.
- 🔍 Die sogenannte Entstrickung kann eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet wird.
- 🛠️ Betriebsverlagerung kann steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn der gesamte Gewerbebetrieb ins Ausland verlagert wird.
- 📚 Die Bewertung von Wirtschaftsgütern bei Betriebsverlagerung kann zu einer Aufdeckung von stillen Reserven führen.
- 👔 Wenn der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ins Ausland zieht, kann dies nach Paragraph 12 des Körperschaftssteuergesetzes ebenfalls steuerliche Auswirkungen haben.
- 🏦 Selbstgeschaffene Firmenwerte dürfen nicht in der Bilanz angesetzt werden, um Steuern zu reduzieren, da sie nicht jährlich geschaffen werden.
- 🔄 Es gibt verschiedene Strategien, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden, einschließlich des Betreibens des Unternehmens in Deutschland weiter, der Schließung und Neugründung oder der Offenlegung der Betriebsverlagerung.
- 🌐 Expert Global bietet kostenlose Ersteinschätzungen für Unternehmer, die ins Ausland ziehen und ihre Geschäftstätigkeit erweitern möchten.
Q & A
Was ist der Hauptinhalt des Videos?
-Das Video behandelt die steuerlichen Aspekte, die ein Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler beachten sollte, wenn er in das Ausland ziehen möchte, um dort privat zu leben oder ein neues Business aufzubauen oder international zu erweitern.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
-Wegzugsbesteuerung ist eine Regelung, die greift, wenn ein Gesellschafter, der an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, seine unbeschränkte Steuerpflicht beendet, indem er sowohl den Wohnsitz als auch den gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt. Danach wird das Unternehmen mit dem gemeinen Wert bewertet und die sogenannten stillen Reserven müssen versteuert werden.
Was bedeutet die 'Entstrickung' im Steuerrecht?
-Die 'Entstrickung' ist eine Regelung, die besagt, dass eine Entnahme oder der Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts vorliegt, wenn dieses einer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen der Besteuerung eines Einzelunternehmens und einer Personengesellschaft?
-Das Steuerrecht differenziert grundsätzlich nicht zwischen einem Einzelunternehmen und einer Personengesellschaft. Beide unterliegen den gleichen Regeln, wenn es um die Entstrickung oder Wegzugsbesteuerung geht, obwohl bei Personengesellschaften mehrere Unternehmer an demselben Unternehmen beteiligt sind.
Was ist der Paragraph 16 Absatz 3a und wie wirkt sich dieser auf die Betriebsverlagerung aus?
-Der Paragraph 16 Absatz 3a regelt die Besteuerung im Falle der Betriebsverlagerung. Wenn der gesamte Gewerbebetrieb oder eine ausreichende Anteilsmenge in einen ausländischen Betrieb überführt wird, kann dies eine Aufgabe des Gewerbebetriebs bedeuten und die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter des Betriebs kann entfallen.
Was ist der Paragraph 6 des Außensteuergesetzes und welche Rolle spielt dieser bei der Wegzugsbesteuerung?
-Der Paragraph 6 des Außensteuergesetzes ist die klassische Wegzugsbesteuerung. Er greift, wenn ein Gesellschafter, der an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, das Land verlässt und dadurch seine unbeschränkte Steuerpflicht beendet. Dies löst die Wegzugsbesteuerung aus, die die Bewertung des Unternehmens mit dem gemeinen Wert oder Marktwert beinhaltet.
Was ist der Paragraph 12 des Körperschaftssteuergesetzes und wie ist dies mit dem Wegzug des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft verbunden?
-Der Paragraph 12 des Körperschaftssteuergesetzes enthält eine Regelung, die ähnlich wie bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften aussieht, aber für den Fall gilt, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ins Ausland zieht und das Unternehmen dort weiterführt, was zu einer Änderung des Besteuerungsrechts führen kann.
Was sind die Optionen, wenn ein Unternehmer das Unternehmen in Deutschland weiterführt, während er ins Ausland zieht?
-Der Unternehmer kann einen Geschäftsführer in Deutschland einsetzen, der das Unternehmen weiterführt, oder er kann das Unternehmen schließen und ein neues Unternehmen im Ausland aufbauen. Eine dritte Option ist, das Unternehmen offen ins Ausland zu verlegen und die möglichen steuerlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Was ist der Vorteil, den ein Unternehmer durch die internationale Erweiterung seines Unternehmens erzielen kann?
-Durch die internationale Erweiterung kann ein Unternehmer nicht nur seinen Heimatmarkt betreiben, sondern auch grenzüberschreitend an mehreren Standorten tätig sein, was zu einer stärkeren Präsenz und einem größeren Marktzugang führen kann.
Wie kann ein Unternehmer, der in das Ausland ziehen möchte, eine kostenlose Erstinschätzung erhalten?
-Ein Unternehmer kann eine kostenlose Erstinschätzung erhalten, indem er sich auf www.experts.global meldet und einen Termin buchst. Ein Mitarbeiter des Teams wird sich dann mit ihm auseinandersetzen, seine Situation analysieren und besprechen, wie man ihn am besten unterstützen kann.
Outlines
😀 Steuerliche Aspekte beim Auswandern von Unternehmern
Der erste Absatz behandelt die steuerlichen Überlegungen, die Unternehmer, Selbständige und Freiberufliche berücksichtigen müssen, wenn sie in Erwägung ziehen, ins Ausland zu ziehen. Es wird auf die Herausforderungen eingegangen, die mit der Wegzugsbesteuerung (Paragraph 6 des Außensteuergesetzes) verbunden sind, insbesondere wenn jemand Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland ist und sein unbeschränktes Steueraufkommen beenden möchte, indem er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt. Es wird erläutert, dass die Wegzugsbesteuerung die Bewertung des Unternehmens mit dem gemeinen oder Marktwert einschließt und stille Reserven aktiviert, die versteuert werden müssen.
🏢 Aspekte der Unternehmensverlagerung ins Ausland
Der zweite Absatz konzentriert sich auf die steuerlichen Implikationen, wenn ein Unternehmen oder Einzelunternehmer seine Geschäftstätigkeit in ein ausländisches Betriebsstätte verlagert. Es wird auf die 'Entstrickungsregelung' (Paragraph 4 Absatz 1 Satz 3 und 4) eingegangen, die eine Beschränkung oder Ausschluss des Besteuerungsrechts Deutschlands für Gewinne aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts vorsieht, das einer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet werden kann. Es wird auch erläutert, wie der Wert von Wirtschaftsgütern, einschließlich selbstgeschaffener Firmenwerte, bewertet wird, wenn sie ins Ausland verlagert werden.
👔 Die Rolle des Geschäftsführers bei der Unternehmensverlagerung
In diesem Absatz wird die Situation des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die ins Ausland zieht, diskutiert. Es wird auf die Regelung des Körperschaftssteuergesetzes (Paragraph 12) hingewiesen, die ähnliche Bestimmungen wie bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften enthält. Es wird erklärt, dass, wenn der Geschäftsführer eine ausländische Geschäftsstätte gründet und das Unternehmen dort weiterführt, der Firmenwert möglicherweise als ausländisches Wirtschaftsgut betrachtet wird, was zu einer Entstrickung führen kann. Es wird auch auf die Bedeutung der Geschäftsleitung als Hauptanknüpfungspunkt für die Besteuerung hingewiesen.
🛫 Strategien für Unternehmer, die ins Ausland ziehen
Der vierte Absatz bietet verschiedene Strategien für Unternehmer, die in Erwägung ziehen, ins Ausland zu ziehen, um steuerliche Verpflichtungen zu vermeiden oder zu minimieren. Es werden Optionen wie die Fortsetzung des Betriebs in Deutschland unter der Leitung eines neuen Geschäftsführers, die Schließung des deutschen Unternehmens und die Gründung eines neuen Unternehmens im Ausland oder die offene Verlegung des Unternehmens ins Ausland diskutiert. Jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und es wird betont, dass eine sorgfältige Planung und Kommunikation mit den Finanzbehörden notwendig ist, um eine rechtlich einwandfreie Umsetzung zu gewährleisten.
Mindmap
Keywords
💡Wegzugsbesteuerung
💡Gesellschafter
💡Entstrickung
💡Wirtschaftsgut
💡Betriebsverlagerung
💡Geschäftsführer
💡Stille Reserven
💡Vereinfachte Ertragswertverfahren
💡Körperschaftsteuergesetz
💡Firmenwert
💡Einzelunternehmen
Highlights
Als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, wenn man ins Ausland auswandern möchte.
Es gibt viele Informationen rund um das Thema Wegzugsbesteuerung und Entstrickung.
Paragraph 6 des Außensteuergesetzes ist für Gesellschafter und Geschäftsführer relevant, wenn sie auswandern möchten.
Wegzugsbesteuerung bedeutet, dass das Unternehmen mit dem gemeinen Wert bewertet wird.
Stille Reserven im Unternehmen müssen versteuert werden, wenn der Gesellschafter auswandert.
Die sogenannte Entstrickung kann durch Entnahme oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst werden.
Einzelunternehmer und Mitunternehmer müssen die Paragraphen 4, Absatz 1 Sätze 3 und 4 beachten.
Die Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts kann zu einer Entstrickung führen.
Der gemeine Wert oder Marktwert eines Wirtschaftsguts ist entscheidend für die Besteuerung.
Die Betriebsverlagerung wird im Paragraphen 16 Absatz 3a des Außensteuergesetzes geregelt.
Die Veräußerung des gesamten Gewerbebetriebs ist eine wichtige Regelung für die Besteuerung.
Der selbstgeschaffene Firmenwert darf nicht in der Bilanz angesetzt werden, sondern wird als stille Reserve behandelt.
Die Bewertungsvorschriften im Bewertungsgesetz sind für die Ermittlung des Betriebsergebnisses relevant.
Der Paragraph 12 des Körperschaftssteuergesetzes betrifft den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, der ins Ausland zieht.
Die Besteuerung kann durch die Verlegung des Unternehmens ins Ausland vermieden werden, wenn dies richtig gestaltet wird.
Es gibt offizielle Vorgaben vom Finanzministerium, wie die Besteuerung sicher vermieden werden kann.
Die Möglichkeit besteht, das Unternehmen in Deutschland weiterzuführen und zusätzlich ein neues Unternehmen im Ausland aufzubauen.
Experten Global bietet kostenlose Ersteinschätzungen für Unternehmer, die ins Ausland auswandern möchten.
Transcripts
was musst du als erfolgreicher
Unternehmer Selbständiger oder
Freiberufler beachten wenn du auswandern
möchtest wenn du entweder privat selber
mit deiner Familie im Ausland leben
willst oder wenn du z.B auch im Ausland
ein neues Business aufmachen möchtest
oder dich international vergrößern
willst wenn dich das interessiert dann
bleib jetzt
dran herzlich willkommen bei experts
global mein Name ist Tim grenerwald und
wir bekommen natürlich sehr sehr viele
Anfragen von Unternehmern
selbstständigen Freiberuflern die schon
ein erfolgreich laufendes Business
Unternehmen eine Kanzlei eine Praxis was
auch immer in Deutschland haben und die
sich mit dem Gedanken tragen ins Ausland
zu gehen und da sind natürlich sehr sehr
viele Informationen unterwegs die
entweder in die Richtung gehen oh
Deutschland hat einen Zaun um dich herum
gebaut Wegzugsbesteuerung
entstrickung funktionsverlagerung du
kommst gar nicht mehr aus Deutschland
heraus oder die anderen sagen Ja mach
dir keine Sorgen da schaut keiner hin
das interessiert keinen ja verlager
einfach das ganze Geschäft ins Ausland
meldich ab und
äh da ist natürlich die Wahrheit wio oft
in der Mitte irgendwo im Detail
versteckt und was das genau bedeutet
schauen wir uns heute mal an und wir
fangen mal damit an dass wir den
klassischen Fall betrachten du bist
Gesellschafter gegebenenfalls eben auch
Geschäftsführer einer GmbH in
Deutschland und möchtest selber
auswandern und dann greift natürlich
hier der Paragraph 6 des
außensteuergesetzes das ist die
klassische Wegzugsbesteuerung du bist an
einer deutschen Kapitalgesellschaft oder
auch an einer ausländischen
Kapitalgesellschaft zumindestens 1%
beteiligt ja also wo die
Kapitalgesellschaft selber tatsächlich
sitzt spielt hier im Endeffekt keine
Rolle im Fall Wächtler beispielsweise
der vom EGH entschieden wurde und
kürzlich auch noch mal vor den
Bundesfinanzhof gegangen ist da war es
so dass der äh Steuerpflichtige hier an
einer schweizerischen
Kapitalgesellschaft beteiligt war aber
der klassische Fall ist natürlich dass
du eben hier eine mindestens
einprozentige Beteiligung an einer
deutschen Kapitalgesellschaft hast GmbH
Aktiengesellschaft was auch immer und
wenn du jetzt deine unbeschränkte
Steuerpflicht beendest indem du sowohl
den Wohnsitz als auch den gewöhnlichen
Aufendhalt aufgibst ja ist quasi mit
Wegfall des letzten anknüpfungspunktes
die unbeschränkt Steuerpflicht beendet
und dann löst das die Wegzugsbesteuerung
aus Wegzugsbesteuerung heißt also alle
äh Steuerarten die über die wir jetzt
hier in diesem Video sprechen da geht es
darum dass das Unternehmen mit dem
gemeinen Wert bewertet wird dass das
Unternehmen mit dem Marktwert bewertet
wird da wendet eben das Finanzamt häufig
das vereinfachte Ertragswertverfahren an
auf jeden Fall werden die sogenannten
stillen Reserven im Unternehmen gehoben
und müssen versteuert werden also alles
was du an Wert aufgebaut hast ja sowohl
in einer GmbH als auch dann wie wir
gleich sehen werden in ja in einem
Einzelunternehmen oder einer
Personengesellschaft das würde dann
dementsprechend versteuert werden so und
das hier in den Paragraphen 6 das ist
also der Wegzug des
Gesellschafters was wir auch
berücksichtigen müssen ist wenn du
Einzelunternehmer bist oder wenn du an
einer Personengesellschaft beteiligt
bist an einer Mitunternehmerschaft ja
das Steuerrecht differenziert nicht
grundlegend zwischen dem
Einzelunternehmen und dem undter
Mitunternehmerschaft es wird lediglich
gesagt bei der Mitunternehmerschaft sind
dann halt dann prozentual mehrere
Unternehmer an ein und demselben
Unternehmen beteiligt aber die
grundlegenden Regeln sind dieselben da
gibt es nämlich dann im Paragraphen 4
Absatz 1 Satz 3 und 4 die sogenannte
entstrickung ja da wird nämlich einer
Entnahme
gleichgestellt der Ausschluss oder die
Beschränkung des Besteuerungsrechts der
Bundesrepublik Deutschland Hinsicht des
Gewinns aus der Veräußerung oder der
Nutzung eines
Wirtschaftsguts und Satz 4 besagt ein
Ausschluss oder eine Beschränkung liegt
insbesondere vor wenn ein bisher einer
inländischen Betriebsstätte des
Steuerpflichtigen zuzuorden des
Wirtschaftsgut einer ausländischen
Betriebsstätte zuzuordnen ist so
diese Regelung die gibt's noch gar nicht
so lange da gibt's auch noch relativ
wenig Rechtsprechung dazu das ist die
Regelung die quasi die sogenannte
entstrickung
auslöst bei einzelnen Wirtschaftsgütern
ne das heißt wenn jetzt beispielsweise
ich ein Wirtschaftsgut äh angeschafft
habe endgeltlich angeschafft habe und
das ist abnutzbar und das hat sich und
das ist beispielsweise jetzt
abgeschrieben es kann ja z.B sein dass
ich ein anderes Unternehmen gekauft habe
ich habe Geld für den Firmenwert gekauft
äh bezahlt den Firmenwert sozusagen äh
gekauft und entgeltlich übernommen dann
kann ich diesen endgeltlich erworbenen
Firmenwert eben auch über mehrere Jahre
hinweg abschreiben irgendwann ist der
abgeschrieben aber diesen Firmenwert
kann ich eben noch weiter nutzen ja auch
wenn ich eine Marke gekauft habe ein
Patent gekauft habe natürlich der
klassische Fall wenn ich ein materielles
physisches Wirtschaftsgut gekauft habe
also beispielsweise ein Gebäude ein Auto
oder
Computer beispielsweise dann wäre das
natürlich auch abgeschrieben wenn ich
jetzt eines dieser
Wirtschaftsgüter ins Ausland
insbesondere in eine ausländische
Betriebsstätte überführe wenn ich als
Unternehmer wegziehe und ich nehme das
sozusagen mit dann würde hier der
gemeine Wert ja der Marktwert sozusagen
dieses äh Wirtschaftsgutes dann bewertet
werden weil äh das dann faktisch einer
Entnahme gleichgestellt ist so und jetzt
kann man aber sagen natürlich ja keine
Ahnung der Einzelunternehmer der zieht
halt komplett weg nimmt sein gesamtes
Business mit was ist dann dann haben wir
die sogenannte
Betriebsverlagerung und ähm da ist dann
im Paragraphen 16 Absatz 3a geregelt
eine ähnliche Regelung die aber dann den
gesamten Gewerbebetrieb betrifft ja das
gilt übrigens auch natürlich dann
entsprechend ähm wenn der äh wenn die
Personengesellschaft sozusagen im ganzen
wegzieht dann ist es so dass eine
Aufgabe des Gewerbebetriebs äh der
Ausschluss oder die Beschränkung des
Besteuerungsrechts der Bundesrepublik
Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus
der Veräußerung sämtlicher
Wirtschaftsgüter des Betriebs gleich
steht der paragraph 4 absatz 1sz 4 gilt
entsprechend den haben wir uns gerade
angeschaut also wenn ich jetzt sozusagen
den gesamten Gewerbebetrieb ins Ausland
verlagere ist das eine Aufgabe des
Gewerbebetriebs könnte man ja eigentlich
sagen ja ist ja super ne perfekt dann
ist es halt aufgegeben nur das kleine
Problem ist im Absatz 3 steht als
Veräußerung des gesamten
Gewerbebetriebs gilt auch die Aufgabe
des Gewerbebetriebs sowie eines Anteils
im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2
oder Nummer 3 ne also auch das
jeweiligen Mitunternehmers bei der
Personengesellschaft also auch wenn es
sozusagen der Mitunternehmer wegzieht ja
ich habe ja gerade beschrieben wenn die
gesamte Personengesellschaft wegzieht
aber auch wenn der einzelne
Mitunternehmer wegzieht dann greift das
auch dann haben wir halt immer das
Problem dass dann dementsprechend ähm
hier eine Veräußerung
äh erfolgt ja in dem Sinne und ähm da
stellt sich dann natürlich auch immer
insbesondere die Frage was passiert mit
dem Firmenwert und klar wenn ich äh
sozusagen das Unternehmen dann eins zu
eins im Ausland weiter betetreibe sagt
eben der Gesetzgeber hier ähm da äh wird
dann dann eben auch der Firmenwert mit
entstrickt insbesondere auch der
selbstgeschaffene Firmenwert den
selbstgeschaffenen Firmenwert darf ich
ja nicht
in der Bilanz ansetzen anders als den
endgeltlich erworbenen Firmenwert das
hat den Hintergrund dass ich nicht
einfach jedes Jahr sagen kann ja ich
schaffe ja jedes Jahr mehr Firmenwert ja
meine Brand value ist in dem Sinne mein
Branding ist immer mehr wert mein
gesamtes Unternehmen wird quasi mit
jedem Jahr mehr wert weil ich mehr
Anerkennung am Markt bekomme ja weil
Menschen sozusagen direkt wenn sie mich
als
Person meinen Namen oder auch den Namen
meines Unternehmens sehen damit sofort
eine positive Assoziation haben und dann
bei mir kaufen
ähm da könnte ich natürlich jedes Jahr
indem ich das dann ansetze und
gleichzeitig abschreibe äh meine Steuern
im Prinzip auf Null drücken das kann ja
nicht sein deswegen werden
selbstgeschaffene Firmenwerte eben nicht
bilanciert sind stille Reserven von
vorne rein und die würden dann jetzt
hier im konkreten Fall gehoben werden ja
und ähm da haben wir dann äh teilweise
auch das Feedback bekommen ja aber beim
Einzelunternehmen insbesondere bei dem
Einzelunternehmen das nicht bilanziert
ja da kann das ja gar keine Rolle
spielen weil ein selbstgeschaffener
Firmenwert bei einem der nicht
bilanziert den kannst ja von vorne rein
gar nicht geben da muss ich leider sagen
das ist falsch ne also das Gesetz
differenziert hier nicht zwischen äh dem
buchführungs Pflichtigen oder den
buchführenden Unternehmen und dem
Einnahmen überschussrechner das sieht
man z.B bei den Bewertungsvorschriften
im Bewertungsgesetz das ist hier
Paragraph 202 der betrifft das
vereinfachte Ertragswertverfahren was ja
dann das Finanzamt in der Regel auch
anwenden wird und da sieht man in
paragraph 202 Absatz 2 hier bei der
Ermittlung des Betriebsergebnisses ja
das Betriebsergebnis ist ja der
Ausgangswert für das äh vereinfachte
Ertragswertverfahren das dann in den
Fällen des Paragraphen 4 Abs 3 ähm
anstelle vom Gewinn normalerweise ist ja
der Gewinn im Sinne des 4 Absatz 1 Satz
1 anzusetzen das ist der
Unterschiedsbetrag
zwischen den
zwischen den Betriebsvermögen am
Jahresende ja beim
bilanzierenden Unternehmer und beim
Einnahmen überschussrechner ist
stattdessen der Überschuss der
Betriebseinnahme über die
Betriebsausgaben anzusetzen so und
das heißt natürlich dass hier der
Gesetzgeber ganz klar gesagt hat also
auch beim nicht bilanzierenden kann es
einen Firmenwert geben kann es einen
Unternehmenswert geben der sich dann aus
dem vereinfachten Ertragswertverfahren
ermittelt und wenn das Finanzamt zu dem
Ergebnis kommt na ja der gesamte Betrieb
ist hier ins Ausland verlagert worden
dann kann es eben dementsprechend auch
diesen Firmenwert ansetzen so dann haben
wir noch einen dritten Fall
ähm der dann wiederum mit einer
Kapitalgesellschaft zusammenhängt
nämlich wenn nicht der Gesellschafter
sondern wenn der Geschäftsführer der
Kapitalgesellschaft ins Ausland zieht
das ist nämlich der Paragraph 12 des
körperschaftssteuergesetzes der äh
beinhaltet eine ähnliche Regelung zu dem
was wir gerade gesehen haben beim
Einzelunternehmen und bei der
Personengesellschaft da ist es nämlich
so
ähm wird bei der Körperschaft äh das
Besteuerungsrecht der Bundesrepublik
Deutschlands hinsichtlich des Gewinns
aus der Veräußerung oder der Nutzung
eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen die
Formulierung kennen wir ja jetzt
mittlerweile gilt dies als Veräußerung
oder Überlassung des Wirtschaftsguts zum
gemeinen Wert so ein Ausschluss oder
eine Beschränkung des Besteuerungsrechts
hinsichtlich des Gewinns liegt
insbesondere vor wenn ein bisher einer
inländischen Betriebsstätte einer
Körperschaft zuzuorden des
Wirtschaftsgut einer ausländischen
Betriebsstätte dieser Körperschaft
zuzuordnen ist so
ähm und das ist eine ganz besondere
Regelung wir haben ja gerade schon
gesehen ne das gilt beim
Einzelunternehmer bei der
Personengesellschaft genauso das ist
hier parallel für die Körperschaft also
insbesondere dann für die
Kapitalgesellschaften GmbHs AGs und so
weiter ebenfalls eingeführt worden und
das bedeutet wenn ich jetzt faktisch
dieses Unternehmen dieses dieses
deutsche Unternehmen diese deutsche GmbH
äh im Ausland weiter betreibe wenn also
der Geschäftsführer wir sprechen jetzt
mal nicht von dem Gesellschafter den
hatten wir vorhin im Paragraph 6 ja es
kann natürlich auch sein dass
gesellschaftter und Geschäftsführer
dieselbe Person sind aber dann hat das
Finanzamt eben zwei Anknüpfungspunkte
wenn jetzt der Geschäftsführer ins
Ausland geht ja und der begründet
dadurch faktisch im Ausland dann eine
Betriebsstätte und führt dieses
Unternehmen im Ausland weiter dann
wandert sozusagen der Firmenwert
gegebenenfalls als ähm Wirtschaftsgut
hier entsprechend mit und ist dann
dieser ausländischen Betriebsstätte
zuzuordnen also das äh Finanzministerium
in den Richtlinien und in den in den
auslegungsvorschriften spricht hier
häufig auch vom sogenannten Stammhaus ja
ähm da muss man dann eben drauf achten
dass dann gegebenenfalls der Firmenwert
dem Stammhaus zuzuordnen ist und wenn
ich jetzt sozusagen die deutsche GmbH
aushöhle indem ich faktisch die
Geschäftsleitung das Stammhaus und alles
weitere ins Ausland Verlage kann es eben
sein dass das ins Ausland mitwandert und
dann habe ich eben auch wieder hier dann
auf Ebene der Kapitalgesellschaft auf
Ebene der GmbH oder der
Aktiengesellschaft eine äh Aufdeckung
der stillen Reserven und das für dann
eben dementsprechend auch wieder zu
einer Besteuerung und das ist vor allen
Dingen immer dann relevant wenn ich auch
also wenn jetzt der Geschäftsführer in
diesem Fall in ein dbaland zieht in ein
db-staat weil da ist es nämlich so dass
dann automatisch in der Regel sofort
davon ausgegangen
wird dass dann das Unternehmen hier
faktisch von dort betrieben wird ja weil
es nämlich so ist das sieht man hier
schön an der Definition was ein unter
nehmen eines Vertragsstaates bedeutet
ich habe mal hier das ueecd
Musterabkommen herangezogen das ist
sozusagen der Blueprint die Vorlage für
die meisten oder für sehr viele
Doppelbesteuerungsabkommen im Einzelfall
muss man das immer noch mal genau prüfen
weil die DBAs natürlich im Einzelfall
dann immer voneinander abweichen aber
hier in der Regel diese Definition was
ist ein Unternehmen eines
Vertragsstaates ist ein Unternehmen das
von einer in einem Vertragsstaat
ansäsigen Person betrieben wird ja und
das ist jetzt beim Einzelunternehmer
oder bei der Personengesellschaft eben
die natürliche Person und
äh bei der Kapitalgesellschaft ist es
dann häufig so dass die
Kapitalgesellschaft als juristische
Person eben auch dort ansässig ist wo
die Geschäftsleitung sitzt ja also die
Geschäftsleitung ist quasi der
hauptanknüpfungspunkt meistens für die
Besteuerung zusätzlich zum äh
Satzungssitz ja und äh da haben wir dann
häufig die Rechtsfolge dass dann eben
hier auch eine entstrickung ausgelöst
werden kann bei der
Kapitalgesellschaft ja das sind die drei
äh Fälle sozusagen die es geben kann
also erster Fall der Gesellschafter
zieht weg zweiter Fall der Unternehmer
oder Mitunternehmer eines Betriebs zieht
weg und dritter Fall der Geschäftsführer
einer Kapitalgesellschaft zieht weg und
all das lässt sich natürlich im
Endeffekt so gestalten dass diese
Besteuerung hier vermieden wird
rechtssicher vermieden wird ja wir
versuchen dann nicht mit irgendwelchen
dubiosen äh Modellen hier wie z.B einer
Genossenschaft oder sonst irgendwas in
der Richtung äh das am Finanzamt
vorbeizuschmuggeln sondern es gibt eben
offizielle Vorgaben vom Gesetzgeber vom
Finanzministerium wie das sichergestellt
werden kann die erste Alternative ist
man betreibt das Unternehmen in
Deutschland weiter setzt dafür einen
Geschäftsführer ein ja der kann dann der
Geschäftsführer
der Kapitalgesellschaft beispielsweise
sein oder einer Personengesellschaft ein
Geschäftsführer beim Einzelunternehmen
kann man nicht einsetzen das heißt beim
Einzelunternehmen wenn man das in
Deutschland weiterführen möchte muss das
gegebenenfalls noch umgewandelt werden
solche Umwandlungen sind aber auch immer
möglich ja auch relativ zeitnah möglich
ähm dass man dann ein Geschäftsführer
einstellen kann die zweite Variante wäre
wenn man jetzt davon ausgeht es ist noch
nicht so viel Firmenwert da oder es
hängt noch sehr sehr stark an der
einzelnen Person
ähm dann kann man unter Umständen
überlegen ob man das Unternehmen in
Deutschland schließt und ein neues
Unternehmen in Deutschland aufmacht äh
im Ausland aufmacht Entschuldigung ähm
denn wenn man ein neues Unternehmen im
Ausland aufmacht und das ist eben nicht
identisch mit dem alten Unternehmen in
Deutschland dann fällt da natürlich auch
keine entstrickung an weil bei der
wirklichen echten Auflösung des Betriebs
ja betriebsbeendigung da löst sich eben
in der Regel der Firmenwert in Null auf
den kann ich nicht ins Privatvermögen
überführen aber das muss natürlich
sauber gestaltet werden dass nicht
hinterher in paar Jahren das Finanzamt
bei einer Prüfung auf die Idee kommt
oder zu dem Ergebnis kommt ja da ist
jetzt der Firmenwert eben doch heimlich
ins Ausland verlagert worden ja oder die
dritte Variante ist man macht es offen
ja man sagt okay ich verlege das
tatsächlich ins Ausland nimmt in Kauf
dass hier möglicherweise eine
entstrickungs oder Wegzugsbesteuerung
anfällt aber schafft es eben das ganze
dann durch die Kommunikation mit dem
Finanzamt durch die Argumentation ähm äh
darzulegen dass der Firmenwert hier
entweder gleich Null ist ja oder sogar
negativ wäre negativen Firmenwert in dem
Sinne gibt's nicht also Buch
haltungstechnisch steuerlich ist der
maximal äh Null oder minimal Null und äh
gegeben oder er ist eben gegebenenfalls
sehr niedrig s dass dann auch eine
durchaus vertretbare Wegzugsbesteuerung
oder entstrickungsbesteuerung anfallen
würde auch das ist möglich ist aber
natürlich mit gewissen Risiken verbunden
das kann man aber auch bei geschickter
Gestaltung so gestalten dass dann im
Einzelfall die Möglichkeit besteht wenn
das Finanzamt doch zu dem Ergebnis kommt
okay äh das fällt eine sehr hohe äh
Besteuerung an dass man dann auch unter
Umständen rechtzeitig wieder
zurückkehren kann und das dadurch dann
auch rückwirkend wieder auflöst ja das
muss aber dann sehr sehr genau im
Einzelfall gestaltet werden und
natürlich gibt es dann vierter Punkt
oder vierte Variante auch Mischformen
davon man kann das Unternehmen in
Deutschland weiterführen das bisher
existierende man kann zusätzlich ein
neues Unternehmen im Ausland aufbauen
oder auch neuen Firmenwert im Ausland
schöpfen äh und schaffen und dadurch
schafft man es dann tatsächlich zum zum
internationalen Unternehmer zu werden
und das ist aus unserer Sicht auch
tatsächlich immer der Idealfall dass du
eben nicht nur in deinem Heimatland
weiter das Unternehmen führst deine
Kunden von dort aus betreuen kannst mit
deinen Mitarbeitern dann natürlich
sondern dass du eben grenzüberschreitend
an mehreren Standorten in der Welt vor
Ort bist ja so handhaben wir selber das
eben auch wir haben mittlerweile
zusätzlich zu unserem Hauptstandort in
Hongkong eben noch weitere Standorte die
wir langsam hochfahren ja wo wir eben
auch sagen da
und es sich für uns tatsächlich tätig zu
werden und dementsprechend geben wir das
dann auch immer an unsere Klienten
weiter ja ich hoffe damit konnte ich bei
dir wieder für Klarheit sorgen wenn dir
das Video gefallen hat dann schau dir
die weiteren Videos bei uns auf dem
Kanal an ja informiere dich gerne noch
weiter tiefer und wenn du selber in
dieser Situation bist dass du eben
Unternehmer selbstständiger Freiberufler
bist und du möchtest ins Ausland gehen
und möchtest einfach in anderen Ländern
leben
die Welt erkunden und auch dein Geschäft
international erweitern dann komm zu uns
geh auf
www.experts.global Buch dir deinen
Termin für deine kostenlose
Ersteinschätzung ein Mitarbeiter von
meinem Team wird sich dann im ersten
Schritt mit dir auseinandersetzen wird
deine Situation analysieren und dann mit
dir genau besprechen wie wir dich am
besten dabei unterstützen können und
dann freue ich mich auch Dich persönlich
kennenzulernen und Dir dabei zu helfen
das Beste aus deinem Leben und deinem
Unternehmen zu machen ich freue mich auf
dich dein Tim grenerwald
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