1#0 CSRD, ESRS, EU-Taxonomie - Was müssen Unternehmen und Prüfer bei der Nachhaltigkeit beachten?
Summary
TLDRDie neue Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' von IDW und Melanie Sack beleuchtet die komplexen Regelwerke der Unternehmensnachhaltigkeit. Schwerpunkte sind die EU-Taxonomie-Verordnung, CSRD und ESG-Standards. Expertendiskussionen, Interviews und praktische Anwendungen sollen Unternehmen und Wirtschaftsprüfer in die Lage versetzen, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu meistern und einen Beitrag zur Transformation zu einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft zu leisten.
Takeaways
- 🌐 Die Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema, das Unternehmen, Gesellschaft und Politik betrifft, und es beeinflusst auch den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer.
- 📊 Es gibt eine Vielzahl von Regelungen und Standards wie die CSRD, ESG-Reporting, IFRS und das Lieferkettenschutzgesetz, die sich mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen.
- 📅 Die EU-Taxonomie-Verordnung und die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind zentrale Regelwerke, die die Berichterstattung über nachhaltige Aktivitäten regeln.
- 🏢 Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind, und deren Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.
- 📈 Die Einführung der CSRD führt zu einer erweiterten Berichterstattungspflicht für Unternehmen, was eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte zur Folge haben wird.
- 🔍 Die ESR (European Sustainability Reporting Standards) sind zentral für die Gestaltung der Berichterstattung und werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.
- 📝 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Zukunft maschinenlesbar sein müssen, was eine elektronische Berichterstattung mit Tagging erfordert.
- 👨💼 Wirtschaftsprüfer spielen eine wichtige Rolle bei der externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, was eine neue Herausforderung und Verantwortung darstellt.
- 🔗 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft, und der Abschlussprüfer ist in der Regel der best geeignete für die Prüfung.
- 🌱 Die Diskussion um die Nachhaltigkeit ist global, und es besteht ein Bedarf, europäische Standards mit globalen Berichtsstandards in Einklang zu bringen.
Q & A
Was ist das Hauptthema der neuen Podcastreihe von IDW?
-Das Hauptthema der neuen Podcastreihe ist die Nachhaltigkeit, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Berichterstattung und die dahinterstehenden Regelungen.
Welche Schlagworte werden im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Podcast erwähnt?
-Im Podcast werden Schlagworte wie Non-Financial Reporting, CSRD, ESG, ISB Standards, Lieferkettengesetz und die EU-Taxonomieverordnung erwähnt.
Was ist die Bedeutung von CSRD in diesem Kontext?
-CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive, eine Richtlinie, die die bisherigen Regelungen zur nicht finanziellen Berichterstattung ablösen wird und mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland betreffen wird.
Wie ist die Struktur der Podcastreihe geplant?
-Die Podcastreihe ist in Staffeln strukturiert, wobei jede Staffel sich einem bestimmten Regelungsbereich widmet und die Folgen nicht länger als 15 Minuten dauern sollen.
Welche Themen werden in der ersten Staffel des Podcasts behandelt?
-In der ersten Staffel wird mit dem Thema EU Taxonomieverordnung begonnen, gefolgt von weiteren Themen wie CSRD-Berichterstattung, ESR-Prüfung und das Lieferkettengesetz.
Was ist das Ziel der Podcastreihe in Bezug auf die Zielgruppe?
-Das Ziel ist es, nicht nur Regelungen zu präsentieren, sondern auch die Implikationen und praktischen Aspekte für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer zu diskutieren.
Woran zeigt sich die Bedeutung von Nachhaltigkeit für Melanie Sack persönlich?
-Für Melanie Sack steht Nachhaltigkeit für eine Chance, die Unternehmen und Gesellschaft ergreifen müssen, und sie verknüpft dies auch mit der gesellschaftlichen Verantwortung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer.
Wie wird die externe Prüfungspflicht nach der CSRD umgesetzt?
-Die CSRD sieht vor, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer des Unternehmens durchgeführt wird, wobei Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, andere Wirtschaftsprüfer oder unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zuzulassen.
Was bedeuten die ESR-Standards und wie wurden sie entwickelt?
-Die ESR-Standards (European Sustainability Reporting Standards) sind von der EFRAG entwickelt worden und umfassen übergreifende Standards sowie spezifische Standards für Umwelt, Sozialaspekte und Governance.
Welche Herausforderungen werden Unternehmen durch die CSRD und die ESR-Standards erwarten?
-Unternehmen erwarten eine erhöhte Anzahl an Angabepflichten, die Erfassung neuer Datenpunkte und das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, was die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeit und umgekehrt betrifft.
Outlines
🌿 Einleitung in die Podcastreihe über Nachhaltigkeit
Der erste Absatz stellt die neue Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' vor, die sich mit den komplexen Regelungen und Hintergründen des Themas Nachhaltigkeit auseinandersetzt. Es wird betont, dass Nachhaltigkeit ein zentrales Thema für Unternehmen, Gesellschaft und Politik ist, und dass es eine Vielzahl von Begriffen wie CSRD, ESG, ISB Standards und das Lieferkettengesetz gibt, die alle in dieser Reihe thematisiert werden. Die Moderatorin Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW und Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung, wird vorgestellt. Sie und ihr Gesprächspartner Bernhard Steiblebi setzen sich mit dem Thema auseinander, was Nachhaltigkeit bedeutet und wie es sowohl Unternehmen als auch die Gesellschaft betrifft. Dabei wird auch auf die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers als Beruf und die Bedeutung von Generationengerechtigkeit hingewiesen.
📊 Struktur und Zielgruppe der Podcastreihe
In diesem Absatz wird die Struktur der Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' näher beschrieben. Es wird erklärt, dass jede Staffel sich einem speziellen Regelungsbereich widmet und die Folgen nicht länger als 15 Minuten sein sollen, um die Komplexität angemessen abzubilden, ohne in die Länge zu gehen. Die erste Staffel beginnt mit der EU Taxonomie-Verordnung, gefolgt von weiteren Themen wie der CSRD-Berichterstattung, ESR-Standards und dem Lieferkettengesetz. Die Zielgruppe der Reihe sind alle, die sich für Nachhaltigkeit interessieren, insbesondere Unternehmen, die Nachhaltigkeit umsetzen müssen, sowie Wirtschaftsprüfer, die in Beratung oder Prüfung eine Rolle spielen.
🌱 Aktuelle Entwicklungen und Bedeutung von Nachhaltigkeit
Der dritte Absatz behandelt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit, wie die wachsende Bedeutung des Klimawandels und die sich verändernden Berichtspflichten für Unternehmen nach der CSRD. Es wird betont, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Kernstück der gesetzlichen Regelungen ist und dass die europäische Green Deal und die damit verbundenen Ziele, wie der Klimaneutralität bis 2050, die Transparenz und Berichterstattung stärken. Die Einführung der ESR-Standards und die Bedeutung der verschiedenen Zeitpunkte für die Berichtspflichten werden erläutert, um Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
📋 Herausforderungen und Regelungen für Unternehmen
In diesem Absatz werden die Herausforderungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung diskutiert. Es wird auf die erhöhten Anforderungen und die Notwendigkeit, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, hingewiesen. Die Einführung der doppelten Wesentlichkeit als neues Konzept wird erklärt, das sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte als auch die Auswirkungen dieser Aspekte auf das Unternehmen selbst betrifft. Die Bedeutung der externen Prüfung der Berichterstattung durch Wirtschaftsprüfer und die damit verbundenen Herausforderungen werden thematisiert.
🔍 Ausblick auf weitere Themen und Abschluss
Der letzte Absatz gibt einen Ausblick auf weitere Themen, die in der Podcastreihe behandelt werden, wie die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung. Es wird auf die Bedeutung dieser Regelungen für Finanzmarktteilnehmer und Prüfer hingewiesen. Der Abschluss des Podcasts betont die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Rolle des Wirtschaftsprüfers in diesem Prozess. Es wird auf die kommenden Folgen der Reihe und die zusätzlichen Ressourcen, die das IDW bietet, verwiesen, um das Interesse der Zuhörer für das Thema zu wecken und zu fördern.
Mindmap
Keywords
💡Nachhaltigkeit
💡Wirtschaftsprüfer
💡CSRD
💡EU Taxonomie
💡ESG
💡Offenlegungsverordnung
💡Generationengerechtigkeit
💡Europäischer Grün Deal
💡Externe Prüfung
💡ESR (European Sustainability Reporting Standards)
Highlights
Die Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema, das Unternehmen, Gesellschaft und Politik betrifft.
Schlagworte wie CSRD, ESG-Standards, Offenlegungsverordnung und Lieferkettenschutzgesetz sind wichtige Begriffe in diesem Kontext.
Die neue Podcastreihe 'Fit für die Nachhaltigkeit' wird sich mit den Hintergrundregelungen und Umsetzungsfragen dieser Begriffe auseinandersetzen.
Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW und Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung, ist eine der Gesprächspartnerinnen.
Nachhaltigkeit bietet Unternehmen und Gesellschaft eine Chance, auf die sie nicht verzichten können.
Die Wirtschaftsprüfer haben eine besondere Rolle in der Wirtschaft und handeln im öffentlichen Interesse.
Die Themen Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind auch aus familiärer Sicht von Bedeutung.
Die Podcastreihe wird sich mit verschiedenen Regelungsbereichen befassen, beginnend mit der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die Folgen der Podcastreihe sollen nicht länger als 15 Minuten sein, um die Komplexität angemessen abzubilden.
Ziel der Reihe ist es, nicht nur Regelungen darzustellen, sondern auch die Implikationen und praktische Umsetzungen zu diskutieren.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Kernpunkt der gesetzlichen Regelungen und wird zunehmend virulent.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird viele Unternehmen betreffen und eine einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen.
Die ESG-Standards (European Sustainability Reporting Standards) werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.
Die erste Staffel der Podcastreihe wird sich mit der EU-Taxonomie-Verordnung auseinandersetzen.
Die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung sind weitere wichtige Regelwerke, die in der Podcastreihe behandelt werden.
Die Podcastreihe wird auch praktische Erfahrungen und Anwendungsbeispiele aus der Praxis präsentieren.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zukünftig von einem Wirtschaftsprüfer oder einem unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen geprüft.
Die EDW (Experten der Wirtschaftsprüfung) hat sich mit Stellungnahmen zu den ESG-Standards und der Delegierten Verordnung eingebracht.
Die Modulverlautbarung der ESG-Standards soll eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Standards fördern.
Die Herausforderungen für Unternehmen durch die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung sind erheblich, insbesondere im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen an die Inhalte.
Die Podcastreihe wird auch die Rolle des Abschlussprüfers bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Notwendigkeit einer externen Prüfung diskutieren.
Die EDW bietet Unterstützung und Weiterbildung für Wirtschaftsprüfer und Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.
Transcripts
[Musik]
liebe Kolleginnen und Kollegen über kaum
ein Thema wird wahrscheinlich im Moment
so häufig gesprochen wie über das Thema
Nachhaltigkeit es bewegt Unternehmen
Gesellschaft die Politik aber ganz
besonders auch eben unseren Berufsstand
die Wirtschafts es geistern zahlreiche
Schlagworte durch die gassetten wir
kennen die offenlegungsverordnung die
grüne Taxonomie csrd esrs ISB Standards
das lieferkettenschutzgesetz und zuletzt
ja vor allen Ding auch die CS Trip
hinter diesen Begriffen verbirgt sich
eine durchaus komplexe
Regelungssystematik die auch ein
zahlreiche Inter Interdependenzen
aufweist wir freuen uns daher sehr dass
wir sie heute zu unserer neuen
podcastreihe fit für die Nachhaltigkeit
begrüßen dürfen in dieser Reihe wollen
wir nicht nur die genannten Schlagwörter
sondern vor allen Dingen eben auch die
dahinterstehenden Regelungen und
Umsetzungsfragen verständlich und
praxisorientiert Ihnen vorstellen meine
Gesprächspartnerin heute ist Melanie
Sack Melan ist
vorstandssprecherin des IDW und Mitglied
im sustainable finance Beirat der
Bundesregierung mein Name ist Bern
stiebi ja Melanie das Thema
Nachhaltigkeit zud dem du uns heute
einen ersten Überblick für unsere
podcastreihe geben wirst ist
vielschichtig das haben wir gerade
gehört
wir haben viele Berührungspunkte
zu dieser ganzen Thematik auch aus dem
Berufsstand heraus aber zunächst mal
du ganz persönlich was treibt dich am
meisten um wenn du dieses Stichwort
dieses Schlagwort hörst
also erstmal möchte ich sagen Bern
vielen Dank ich freue mich dass ich
jetzt heute hier die Einführung dieser
neuen podcastreihe übernehmen darf und
ich freue mich auch dass wir in dieser
Reihe wirklich viele tolle hochkarätige
Experten haben gewinnen können und ich
bin sicher dass das für die Zuschauer
wirklich eine hilfreiche Reihe werden
wird weil du hast es schon gesagt es ist
ein sehr komplexes Umfeld und es ist ein
extrem dynamisches Umfeld es ist also
gar nicht so einfach hier immer dran zu
bleiben sozusagen wenn du mich fragst
was Nachhaltigkeit für mich bedeutet
dann sehe ich auf der einen Seite
wirklich die Chance für Unternehmen und
auch für die Gesellschaft und es ist
eine Chance die wir wirklich ergreifen
müssen eigentlich haben wir gar keine
andere Wahl ich sehe damit auch
verknüpft das Thema gesellschaftliche
Verantwortung auch gerade für den
Berufsstand der Wirtschaftsprüfer weil
wir eben eine besondere Rolle in der
Wirtschaft haben in weiten Teilen
agieren wir in the public interest und
das gehört eben dann auch ein Stück weit
da zuu und als Mutter zweier Kinder
verknüpfe ich damit schon auch immer das
Thema Generationengerechtigkeit
ähm das ist glaube ich auch noch mal ein
ganz wichtiger Beitrag und wir hier im
EdW haben uns ja jetzt auch am
Jahresanfang neu aufgestellt auch im
Vorstand neu aufgestellt und wir haben
das Thema Nachhaltigkeit des IDW selber
wirklich jetzt auch auf Vorstandsebene
gehoben um dem auch noch mal Ausdruck zu
geben um der Bedeutung dieses Themas ja
Ausdruck zu
verleihen ja prima lieben Dank für den
etwas persönlicheren Einstieg äh widmen
wir uns vielleicht zunächst mal den den
Rahmenbedingungen wir haben gerade schon
gehört äh eine Reihe von von von
Stichworten Vielzahl von von
Querverbindungen vielleicht mal zum
Start wie ist diese neue podcastreihe
strukturiert also du hattest es ja schon
gesagt wir haben diverse
regulierungsbereiche und wir haben uns
vorgenommen wirklich für jeden
regulierungsbereich eine eigene Staffel
zu machen und dann jeweils abhängig die
Anzahl der Folgen in der Staffel wie
komplex das Thema dann auch immer sein
mag die Folgen sollen nicht mehr als 15
Minuten sein auch einfach äh damit wir
zwar diese Komplexität da abbilden
können aber wir möchten da eben auch
nicht zu sehr in die Länge gehen und der
erste die erste Staffel wird eben mit
dem Thema EU Taxonomie verord Verordnung
starten können und weitere Folgen widmen
sich dann dem Thema berichterstattung
nach der csrd nach den esrs Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
natürlich aber auch
lieferkettensorgfalltspflichtengesetz
offenlegungsverordnung also eine Menge
Themen die wir hier noch in der
podcastreihe bespielen werden ja ich
glaube das äh wird eine spannende
Entwicklung sein wie sich das alles
weiter weiter aufbaut hier in unserer
Reihe wir haben vielleicht eine kleine
Ausnahme das Redaktionsteam hat uns
etwas mehr als 15 Minuten zugestanden
für diesen Einstieg in die Reihe ja äh
fahren wir weiter fort so bisschen mit
den Rahmenbedingungen an wen richten wir
uns vor allen Dingen also letztlich an
alle die das Thema Nachhaltigkeit
interessiert aber insbesondere dann auch
noch mal an die Unternehmen also an
diejenigen die es tatsächlich umsetzen
müssen sowie natürlich auch an den
Berufstand der Wirtschaftsprüfer der in
der beratungsrolle oder in der
prüfungsrolle hier natürlich auch eine
gewisse Rolle spielt ähm und es ist eben
Ziel nicht nur einfach jetzt die
Regelung darzustellen sondern wirklich
auch im Hinblick auf die eigene
Umsetzung darzustellen was das bedeutet
also wirklich Implikationen zu geben
Erfahrungen Anwendungsbeispiele aus der
Praxis hier mit einfließen lassen zu
können die wir in unseren IDW grämien
erarbeitet haben und wo wiren
vielfältigen Austausch zu
pflegen jetzt ist ja dieses Thema
Nachhaltigkeit eigentlich kein neues
Thema einige unsere Zuhörerinnen und
Zuhörer werden äh vielleicht jetzt jetzt
sagen äh warum gerade jetzt äh wo sind
sozusagen die die die härtesten
Anknüpfungspunkte jetzt an den an den
Zeitplan und und was ist aktuell jetzt
besonders
bedeutsam also ich glaube das eine Thema
ist dass wir das Thema Klimawandel
tagtäglich mittlerweile erleben oder
sehen und auch in den Nachrichten
natürlich immer wieder mit dem Thema
konfrontiert sind darüber hinaus ist es
ja so dass die ersten jetzt unter die
berichterstattungspflichten nach der
csrd fallen also die ersten 500
Berichtspflichtigen Unternehmen haben
wir jetzt in Deutschland und natürlich
bereiten sich die nächsten auch schon
darauf vor die nämlich ab dem nächsten
Jahr berichtspflichtig werden so dass
das wirklich in den Unternehmen jetzt
gerade ein sehr virulentes Thema ist und
ich glaube deswegen ist dieser Podcast
jetzt auch genau der richtige Zeitpunkt
äh um hier Hilfestellung bieten zu
können ja und das Thema
Nachhaltigkeitsberichterstattung
ist ja glaube ich so ein bisschen der
Kernpunkt auch äh von diesen ganzen
regulierungsähpaketen
äh welche Motive stecken denn eigentlich
dahinter hier vor allen Dingen
Anknüpfung zu suchen na ja ich meine das
ist natürlich der der europäische green
Deal der EU Aktionsplan für nachhaltiges
Wachstum Europa hat sich ja hier sehr
ambitioniert gezeigt möchte der erste
klimaneutrale Kontinent werden das heißt
also bis 2050 keine nettotreibhausgase
mehr ausstoßen Wachstum von der
Ressourcennutzung koppeln und dabei eben
auch noch weder Mensch noch Region in
Stich lassen und so brauchen wir
natürlich die Transparenz hier als
Treiber um die Kapitalströme in die
grünen Wirtschaftsbereiche auch wirklich
umlenken zu
können das das das ganze ist ja gemündet
in
den im Rahmen des green Deal in die
csrd was verbirgt sich im Detail hinter
dieser noch etwas kryptischen
Bezeichnung csrd bedeutet corporate
sustainability reporting directive und
die das ist eben die Richtlinie die die
bisherigen Regelung der CSR Richtlinie
ablösen oder die nfrd die nonfinancial
reporting directive und wir haben ja
eben schon ganz kurz drüber gesprochen
eine Vielzahl von Unternehmen wird jetzt
hier in den Anwendungsbereich fallen das
ganze unterliegt einem sogenannten
Stufenmodell Stufenmodell klingt glaube
ich jetzt bedeutsam auch äh für die
konkrete Umsetzung in der Praxis für die
betroffenen Unternehmen und und wann sie
sich intensiver mit den ganzen Sachen
beschäftigen müssen vielleicht mal etwas
konkreter noch zum zum Zeitplan bzw eben
dem Stufenmodell also dadurch dass es
komplex und dynamisch ist wo die sagen
es kann eigentlich nie früh genug sein
dass man sich mit dem Thema befasst aber
wer unterliegt jetzt wann in dieser
zeitlichen Staffelung den Regelungen
jetzt im Moment haben wir schon die
Unternehmen und Mutterunternehmen von
Konzernen in der Berichtspflicht die
bisher auch berichtspflichtig nach der
CSR rechtlinie waren ab dem nächsten
Jahr als ab Geschäftsjahre die am oder
nach dem
1..25 beginnen fallen eben große
Unternehmen und Mutterunternehmen von
Konzernen auch da drunter die bisher
noch nicht berichtspflichtig waren und
die kapitalmarktorientierten KMUs die
nicht kleinsunternehmen sind sowie
kleine nicht komplexe Institute werden
ab dem 11 26 berichtspflichtig hier
besteht allerdings noch eine optout
Option und dann gibt es noch gewisse
drittlandsunternehmen das heißt
Unternehmen deren Tochterunternehmen
oder zweignniederlassung bestimmte
Schwellenwerte überschreiten die
wiederum werden berichtsplichtig für die
Geschäftsjahre die am oder nach dem
1.1.28 beginnen und diese Ausweitung der
anwend des anwend Bereiches mit der csrd
wird eben über europaweit einheitliche
Standards der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
erfolgen die sogenannten esrs European
sustainability reporting
Standards du hast die verschiedenen
Zeitpunkte genannt ich glaube man kann
wirklich nur noch mal betonen wie
wichtig es ist sich rechtzeitig damit zu
befassen auch wenn manches Datum
vielleicht noch fern in der Zukunft
liegt aber ich glaube für das gr der
Unternehmen ist es sicherlich geboten
sich jetzt damit zu beschäftigen so Sie
es noch nicht getan haben ja Melanie du
hast die verschiedenen
anwendungszeitpunkte genannt und ich
glaube man kann noch mal wiederholen
wie dringend erforderlich es ist sich
zeitnah mit den ganzen Themen zu
beschäftigen Stichwort ess
was Regeln die im Einzelnen also die
esrs konkretisieren jetzt eben die
berichterstattungsinhalte nach der csrd
die sind von der FAK verabschiedet
worden äh und es gibt sektorunabhängige
esrs der sogenannte erste Satz der ist
Ende letzten Jahres als Delegierte
Verordnung im amtswad der EU
veröffentlicht worden dann gibt es
sektorpzifische esrs und esrs für
drittlandsunternehmen hier zeichnet sich
allerdings ab dass diese um zwei Jahre
verschoben werden und schließlich gibt
es noch R esrs für KMU und zwar einmal
für die die unter die csrd auch
tatsächlich fallen also für die
kapitalmarktorientierten KMUs aber auch
für die die nicht selber
berichtspflichtigt werden aber eben
mittelbar bestimmte Angaben
bereitstellen müssen auch für die gibt
es einen äh Satz von
esrs ja wir hören das ganze ist nicht
ganz unkompliziert mit diesen
verschiedenen Schichten von von
Essen den ersten Satz haben wir ja nun
schon und das ist sicherlich auch die
Basis für die weitere Entwicklung
auch dieser erste Satz
hat sich ja so ein bisschen in der
Diskussion fortentwickelt bis er dann
final wurde vielleicht noch mal dazu ein
kleinen Einblick wie sich das entwickelt
hat und ja vielleicht auch von
besonderem Interesse für alle
zuhörerinen und Zuhörer wie das IDW denn
gedenkt mit
diesen verlautben jetzt umzugehen genau
also der erste Satz der ESR ist umfasst
12 Standards da sind die sogenannten
crosscutting cutting Standards das sind
die übergreifenden Standards dann gibt
es fünf Standards zum Thema der
Umweltaspekte vier Standards zu den
sozial sozialaspekten und einen
Governance Standard und die esrs wurden
eben von der erag das hatte ich schon
erwähnt entwickelt und die sind im April
22 als Entwurf veröffentlicht worden
natürlich haben wir uns als IDW da auch
mit einer Stellungnahme eingebracht nach
der Überarbeitung wurden die an die
Europäische Kommission übermittelt und
dann hat das BMJ Anfang Dezember 2
diesen ersten Satz der esrs Entwürfe auf
Basis der Delegierten Verordnung noch
mal zur Konsultation herausgegeben auch
da haben wir uns noch mal eingebracht
und schließlich wurde im Juni 23 der
Entwurf der Delegierten Verordnung von
der Europäischen Kommission selbst noch
mal zur Konsultation gegeben es gab ja
zwischendurch eine Debatte um das
ambitionsniveau
das wird der eine oder andere
mitbekommen haben
in dieser Debatte hatte sich
insbesondere auf auch ursela von derlein
eingebracht und wir haben in der Eingabe
die wir dann Mitte 23 zu den
zu der Delegierten Verordnung abgegeben
haben auch noch mal ähm uns positiv
dafür ausgesprochen dass das
ambitionsniveau oder dass bestimmte
Erleichterungen eben beibehalten worden
sind haben aber auch noch mal darauf
hingewiesen dass wir hier eigentliche
größtmögliche Übereinstimmung mit den
globalen berichtsstandards uns wünschen
würden weil letztlich ist das Thema
Nachhaltigkeit natürlich ein globales
und nicht nur ein rein europäisches
Thema ja und wie bringen wir uns als EDB
da jetzt ein wir haben uns jetzt jüngst
am
6.0324 fün Modul verlautwahrung zu den
esrs veröffentlicht in den wir eben
Antworten auf bestimmte Auslegungsfragen
bei der konkreten Anwendung der esrs
herausgegeben haben und wir möchten hier
eine Hilfestellung leisten dass wir
wirklich in eine einheitliche Auslegung
dieser
Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen
ja Stichwort äh Vergleichbarkeit
ist es V besonderer Bedeutung glaube ich
hinterher dass eben die Regelungen äh
eben dann auch ich sag mal transparent
und vergleichbar sind um die
entsprechenden Wirkungen an den
Kapitalmärkten auch zu erzielen ähm du
hast von Erleichterung gesprochen
trotzdem das Paket ist glaube ich immer
noch
von einem ganz ganz erheblichem
ambitionsniveau äh entsprechend
ausgehend was ergibt sich da im Detail
an Herausforderungen für die Unternehmen
also es wird ja immer kolportiert wie
viele Angabepflichten und Datenpunkte da
tatsächlich zu ermitteln sind und das
ist auch eine ganze Menge und hinzu
kommt eben das Konzept der doppelten
Wesentlichkeit das ist auch etwas ganz
Neues es hat nämlich zwei Perspektiven
einmal die inside aus Perspektive das
heißt die Auswirkung der Tätigkeit des
Unternehmens auf
Nachhaltigkeitsaspekte und auch ein
Verständnis der Auswirkungen von
Nachhaltigkeitsaspekten auf den
Geschäftsverlauf auf auf die Lage auf
das Geschäftsergebnis des Unternehmens
also die outsit in
Perspektive die genaue Vorgehensweise
und auch die Auslegung das steht bei den
einzelnen Regelung noch ein Stück weit
am Anfang und ich habe es eben gesagt
deswegen haben wir eben auch diese
modulverlautwarung jetzt entwickelt um
da Hilfestellung zu geben und wir
beschäftigen uns genau über diese
auslegungsthemen eben auch in unseren
fachgrämien die wir dazu eingerichtet
haben damit der Berufsstand insbesondere
auch hier ein einheitliches Verständnis
der Regelung hat und die entsprechenden
Veröffentlichung losplanen
kann ja vielleicht kommen wir noch mal
zu einem kleinen Vergleich im Hinblick
auf der bisherige Rechtslage was viele
übersehen es gibt ja schon eine nicht
finanzielle Berichterstattung
wo ist der Unterschied im Hinblick auf
das was uns jetzt erwartet also neben
dem Anwendungsbereich der deutlich
ausgeweitet wurde haben wir schon drüber
gesprochen wir sprechen davon mehr als
15 000 Unternehmen die alleine in
Deutschland hier berichtspflichtig
werden haben wir eben eine Erhöhung der
Angabepflichten selber das heißt auch
der Inhalt hat noch mal deutlich
zugenommen hinzu kommt dass es jetzt
eine Verordung im Lagebericht gibt das
war bisher nicht so bisher war es
möglich das sowohl im Lagebericht als
auch außerhalb des Lageberichtes
vorzunehmen und gibt konkrete
Anforderung an das Format die müssen
nämlich maschinenlesbar sein das heißt
wir sind hier im elektronischen
berichtsformat eself einschließlich
eines Tagging unterwegs außerdem ist das
Ganze gekoppelt mit den Angaben nach
Artikel 8 der EU taxonomieverordnung und
wir haben erstmalig an externe
Prüfungspflicht also wir haben wirklich
eine ganze Menge Änderungen die die csrd
hier im Vergleich zur bisherigen nicht
fininanziellen Berichterstattung mit
sich
bringt ja spätestens bei dem von dir
genannten Stichwort prüf flicht sind wir
natürlich bei den unmittelbaren
Berührungspunkten zu unserem
Berufsstand
vielleicht kannst du für unsere
Hörerinnen und Hörer noch mal ein
bisschen expliziter
ausführen wie die Anknüpfungspunkte
genau sind und von welcher besonderen
Bedeutung das Thema eben auch für uns
ist also es ist natürlich von besonderer
Bedeutung dadurch dass wir jetzt das
erste mal diese Pflicht zur externen
inhaltlichen Prüfung haben und die csrd
sieht eben vor dass die Prüfung durch
den Abschlussprüfer des Unternehmens
vorgenommen wird gleich wohl gibt es ein
mitgliedstaatenwahlrecht entweder andere
Wirtschaftsprüfer auch zuzulassen oder
sogenannte unabhängige Erbringer von
bestätigungsleistungen zusätzlich
zuzulassen wir haben ja im Moment noch
keinen Referentenentwurf insofern bleibt
jetzt die Ausübung dieses Wahlrecht ist
noch abzuwarten wir sehen aber einfach
dass zwischen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der
einen Seite und der
Finanzberichterstattung auf der anderen
Seite eine sehr sehr enge Knüpfung
besteht und auch bestehen sollte und ich
habe es schon gesagt der Berufstand der
Wirtschaftsprüfer hat hier einfach eine
gesellschaftliche Aufgabe und möchte
seinen Beitrag zur Transformation in
eine ologisch nachhaltige Gesellschaft
auch leisten und das ist eben einer
dieser Aspekte die dazu
gehören du hast gesagt den
Referentenentwurf gibt es noch nicht
auch danach schließt sich natürlich noch
ein längeres Gesetzgebungsverfahren an
auch wenn die Zeit natürlich tickt ähm
das mitgliedstaatenwahlrecht genau was
dann eben ausgeübt werden muss durch den
nationalen Gesetzgeber hast Du
angesprochen äh vielleicht kannst du
noch mal ein paar ergänzende
Ausführungen machen warum wir glauben
dass eben der Abschlussprüfer oder auch
ein anderer Wirtschaftsprüfer die
geeignete Person ist diese neue Prüfung
inhaltliche Prüfung jetzt
durchzuführen ja wir erleben jetzt viele
Unternehmen die sehr ambitioniert sind
und die äh Umsetzung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung so wie
sie vorgesehen ist ist eben auch keine
ganz einfache Übung am Ende sollte dann
eben die Verlässlichkeit der Daten auch
durch eine externe hochqualifizierte
Prüfung gewährleistet werden weil nur so
letztlich informierte Entscheidungen auf
Grundlage der Daten auch getroffen
werden können und ich würde mal sagen
letztenendes kann auch nur so überhaupt
Wirkung erziäht werden Wirtschaftsprüfer
besitzen prüfungsnow wir besitzen auch
Erfahrung auch mit der Prüfung von
nachhaltigkeitsinformationen schon in
der Vergangenheit sind viele Prüfungen
schon auf freiwilliger Basis vorgenommen
worden und es gibt auch die Prüfung nach
der
offenlegungsverordnung seit einigen
Jahren auch da ist der Wirtschaftsprüfer
schon unterwegs gewesen natürlich müssen
alle Beteiligten weiter Skills aufbauen
das sind einfach ganz neue Themen ganz
neue Regelungen die hier kommen das gilt
für die Wirtschaftsprüfer genauso wie
für die Unternehmen wir vom EdW bereiten
dazu eben auch entsprechende Angebote
vor wie unter anderem auch die
podcastrei über die wir ja jetzt hier
gerade sprechen und wenn technische
Expertise gefragt ist dann greifen wir
natürlich jederzeit auf externe
Sachverständige zu das machen wir heute
im Rahmen der Prüfung der
Finanzberichterstattung im übrigen auch
schon Beispiel WE bei schwierigen
bewertungsemen greifen werde auf externe
zu und wir haben auch eigene Standards
wie wir das dann nachher im Rahmen
unserer Prüfung verarbeiten
können deswegen würde ich sagen dass der
Wirtschaftsprüfer hier schon
prädestiniert ist im Idealfall ist es
aber der Abschlussprüfer einfach weil
Nachhaltigkeitsberichterstattung und
Finanzberichterstattung sachlogisch
zusamm gehören sie drücken
aufeinander wir sprechen über eine
einheitliche Berichterstattung beides
ist jetzt im Lagebericht verordet der
Abschlussprüfer kennt die Unternehmen
kennt die Prozesse und ich glaube auch
für die Unternehmen ist es gut einen
Ansprechpartner zu haben und auch sicher
den zeitgerechten Abschluss der Prüfung
gewährleisten zu
können ja prima dann äh haben wir jetzt
äh vielleicht noch ganz kurz Zeit um uns
den nächsten Teilen der ersten Staffel
vor allen Dingen unserer podcastreihe
zuzuwenden du h es gerade einstiw auch
schon genannt das war die
offenlegungsverordnung die
taxonomieverordnung das klang eingangs
auch schon an auch zwei sperrige
Regelwerke vielleicht kannst du zum
Schluss dazu auch noch ein paar kurze
Ausführungen machen also die
offenlegungsverordnung die stammt ja
schon aus dem Jahr 2019 die behandelt
eben die Berichtspflicht von
Finanzmarktteilnehmern und Finanzberater
jeweils im Zusammenhang mit
Finanzprodukten und ich habe es schon
gesagt da gibt es heute schon eine
verpflichtende externe Prüfung im
Bereich der taxonomieverordnung da geht
es eben darum ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten
m zu richten und zwar anhand der
Umsatzerlöse Investitions und
Betriebsausgaben auch eine relativ
detaillierte
granulare Regelung würde ich mal sagen
und künftig wird eben die berichtsplicht
nach Artikel 8 der taxonomieverordnung
analog mit dem Anwendungsbereich der
csrd ausgeweitet und trifft dann eben
entsprechend viele Unternehmen und viele
Prüfer und zwar relativ zeitnah wie
schon gesagt ab dem nächsten Jahr 15000
Unternehmen das klingt nach heraus
forderen aber auch äh spannenden ähm
Aufgaben äh die erste Staffel wird sich
ja genau mit diesen Themen beschäftigen
vielleicht zum Schluss äh noch ein paar
Ausführungen äh was unsere zuhörerinen
und Zuhörer da genau erwarten kann also
wir beschäftigen uns in der ersten
Staffe mit der taxonomieverordnung da
geht es eben einmal um den
Handlungsbedarf dann geht es darum
welche Erfahrung hat man schon bei der
Umsetzung mit der
taxonomieverordnung welche Erfahrungen
haben wir bei der Prüfung äh der
Einhaltung der onomi Verordnung und
schließlich haben wir noch mal die
Besonderheiten im Finanzsektor die wir
hier auch noch mal darstellen
möchten genau und die weiteren Themen
auch die wir heute alle hier bis jetzt
angerissen haben werden dann in den
weiteren Staffeln entsprechend Folgen ja
liebe Melanie wir sind damit am Ende
unseres auftagt Podcasts in dieser Reihe
ganz ganz lieben Dank dass Du uns hier
ein Einblick gegeben hast in die
Rahmenbedingungen und natürlich eben
auch in die Struktur dieser neuen
Podcast Reihe fit für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung dir
noch mal ganz ganz lieben Dank ja liebe
Zuschauerinnen und Zuschauer auch ihnen
danken wir ganz herzlich äh hier fürs
dabei sein wir hoffen wir haben äh auch
ein wenig ihr Interesse für die
kommenden Staffeln wecken können wie
gesagt es geht ja los mit Taxonomie
Verordnung und offenlegungs Verordnung
wenn sie in der Zwischenzeit das
Bedürfnis
verspüren sich weiter zu diesem Thema zu
informieren dann kann ich Ihnen unsere
Homepage empfehlen unter dem Stichwort
Nachhaltigkeit finden Sie äh alle
Materialien die auch heute hier kurz
angesprochen worden sind und noch
einiges äh mehr zum Thema Nachhaltigkeit
wir haben im Bereich des Verlages einen
sogenannten ESG Navigator entwickelt ein
sehr sehr nützliches Instrument was
einem wie der Name schon sagt hilft
einen Weg durch den Dschungel der Normen
zu bahnen das Ganze ist also kuratiert
das heißt die Materialien werden dann
nicht einfach so dahinestellt sondern
das ganze wird eben auch vernünftig
strukturiert und eingeleitet und soll
eben auch nicht nur dem Einstieg dienen
sondern ihnen auch eine Hilfestellung
eben dauerhaft bieten wenn Sie sich mit
diesen Themen beschäftigen ja das war's
für heute wir freuen uns auf die
nächsten Male bis dahin bleiben Sie uns
gewogen alles Gute und ja ich sag
tschüss auf meinerseits vielen Dank und
es hat mir total Spaß gemacht hier heute
dabei zu sein und ich hoffe es macht
ihnen auch viel Spaß die neue
podcastreihe zu verfolgen danke Bernt
danke danke
allen
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