Voraussetzungen Allgemeine Projektförderung
Summary
TLDRIn diesem Video erfahren Sie alles Wichtige zur Antragstellung in der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes. Die Stiftung fördert innovative und internationale Projekte aus den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Literatur und mehr. Anträge können zweimal im Jahr eingereicht werden, wobei Projekte mit einer Antragsumme von mindestens 50.000 € gefördert werden. Der Fokus liegt auf zeitlich begrenzten, innovativen Vorhaben, die ein internationales Publikum ansprechen. Die Bewerbung muss von einer juristischen Person oder einem rechtsfähigen Träger gestellt werden. Erfahren Sie, wie Sie ein Projekt erfolgreich einreichen und welche Kriterien für eine Förderung entscheidend sind.
Takeaways
- 😀 Die Kulturstiftung des Bundes fördert innovative, internationale Projekte der zeitgenössischen Kunst und Kultur mit bis zu 10 Millionen Euro jährlich.
- 😀 Anträge können jederzeit eingereicht werden, aber es gibt zwei feste Fristen: Ende Januar und Ende Juli.
- 😀 Gefördert werden ausschließlich Projekte mit bundesweiter Ausstrahlung und einem internationalen Kontext.
- 😀 Voraussetzungen für eine Förderung: Innovativ, zeitlich begrenzt, mindestens 50.000 Euro beantragte Summe und ein Mindestanteil von 20% Eigenmittel oder andere Förderzusagen.
- 😀 Antragsteller müssen juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, z.B. Vereine, GmbHs oder Stiftungen, keine natürlichen Personen oder Solokünstler.
- 😀 Die geförderten Projekte müssen in Deutschland sichtbar sein und dürfen keine rein kommerziellen oder regulären Veranstaltungen betreffen.
- 😀 Die Kulturstiftung unterstützt keine institutionellen Förderungen oder regelmäßige Veranstaltungsreihen, sondern spezifische, thematisch begrenzte Vorhaben wie Ausstellungen oder Theaterinszenierungen.
- 😀 Projekte müssen innovativ und gesellschaftlich relevant sein, aktuelle Debatten anstoßen und künstlerisch neue Wege gehen.
- 😀 Bei Anträgen über 250.000 Euro wird der Stiftungsrat entscheiden, nicht nur die Fachjury.
- 😀 Es ist keine Doppelförderung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) möglich. Antragsteller müssen dies bei der Antragstellung beachten.
- 😀 Weitere Informationen und FAQs zu Anträgen sind auf der Website der Kulturstiftung verfügbar, und es wird regelmäßige Onlineberatung für spezifische Fragen angeboten.
Q & A
Welche Art von Projekten werden durch die allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes unterstützt?
-Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt innovative, zeitgenössische und internationale Projekte aus verschiedenen künstlerischen Bereichen wie bildende Kunst, darstellende Kunst, Medienkunst, Literatur, Musik, Tanz, Architektur und interdisziplinäre Festivals.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
-Anträge können nur von juristischen oder rechtsfähigen Personen gestellt werden, wie z.B. Vereinen, Stiftungen, GmbHs oder Personengesellschaften. Einzelpersonen oder Solokünstler können keinen Antrag stellen.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, damit ein Projekt für eine Förderung in Frage kommt?
-Das Projekt muss innovativ sein, eine zeitgenössische Position vertreten, international ausgerichtet sein, zeitlich begrenzt und mindestens 50.000 € an Fördergeldern erforderlich haben. Außerdem müssen mindestens 20% der Gesamtkosten selbst oder durch andere Förderer finanziert werden.
Welche Art von Projekten werden nicht gefördert?
-Nicht gefördert werden dauerhaft finanzierte Kultureinrichtungen, regelmäßig stattfindende Veranstaltungsreihen, Ankäufe von Kunstwerken, bauliche Maßnahmen und reine Gastspiele im Ausland. Auch kommerzielle Kunstprojekte und Projekte, die ausschließlich in einem lokalen Kontext stattfinden, sind ausgeschlossen.
Wann müssen Anträge eingereicht werden und wie häufig gibt es Ausschreibungen?
-Anträge können zweimal im Jahr eingereicht werden, mit den Stichtagen am **31. Januar** und **31. Juli**. Die Jury entscheidet über die Anträge jeweils im **Mai** (für Anträge bis Ende Januar) und im **November** (für Anträge bis Ende Juli).
Wie hoch ist der Mindestbetrag, den ein Projekt an Fördergeldern beantragen muss?
-Der Mindestbetrag für einen Förderantrag beträgt **50.000 €**. Projekte, die diesen Betrag nicht benötigen, sind nicht förderfähig.
Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Projekte mit einem Förderbedarf über 250.000 €?
-Für Projekte, die mehr als 250.000 € an Fördermitteln benötigen, muss eine zusätzliche Prüfung durch den Stiftungsrat erfolgen, der als höchstes Gremium der Kulturstiftung entscheidet.
Was passiert, wenn ein Projekt bereits eine Förderung von einem anderen Kulturfonds, wie dem BKM-Fonds, erhalten hat?
-Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wenn ein Antragsteller bereits eine Förderung von einem anderen Fonds der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erhalten hat, muss dies bei der Antragstellung der Kulturstiftung des Bundes angegeben werden, und in diesem Fall wird keine zusätzliche Förderung durch die Stiftung gewährt.
Welche Rolle spielt der internationale Kontext bei der Antragstellung?
-Ein internationaler Kontext ist ein wesentliches Kriterium für die Förderung. Dies kann durch internationale Kooperationen, Veranstaltungen außerhalb Deutschlands oder die Beteiligung von Künstlern aus dem Ausland erreicht werden.
Wo können detaillierte Informationen zur Antragstellung und häufig gestellte Fragen (FAQ) eingesehen werden?
-Detaillierte Informationen zur Antragstellung sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Website der Kulturstiftung des Bundes. Der Link zu den FAQs ist auch in der Videobeschreibung enthalten.
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