Wo müsst ihr Umsätze versteuern? - Ort der Lieferung und Leistung

Wir lieben Steuern
2 Jan 202307:12

Summary

TLDRIn diesem Video erklären Sarah und Helen die komplexen Grundlagen der Umsatzsteuer, insbesondere in Bezug auf den Ort der Lieferung und der sonstigen Leistungen. Sie gehen auf verschiedene Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes ein, darunter wichtige Themen wie Reihengeschäfte, Fernverkäufe und die Besonderheiten von Lieferungen in der EU und im Drittland. Auch werden spezifische Ausnahmen und Regelungen für Dienstleistungen wie Vermietungen, kulturelle Veranstaltungen und Steuerberatungsleistungen behandelt. Die beiden Steuerexpertinnen machen das trockene Thema anschaulich und aufschlussreich, mit Beispielen und klaren Erklärungen.

Takeaways

  • 😀 Umsatzsteuer kann anfangs kompliziert wirken, aber mit den richtigen Informationen lässt sich das Thema gut verstehen.
  • 😀 Der Ort der Lieferung ist wichtig, um zu bestimmen, wo die Umsatzsteuer abgeführt werden muss – im Normalfall dort, wo der Verkäufer sitzt.
  • 😀 Reihengeschäfte (z.B. beim Möbelkauf) können komplexer sein und erfordern eine genauere Betrachtung.
  • 😀 Der Paragraph 3C des Umsatzsteuergesetzes regelt Fernverkäufe im E-Commerce.
  • 😀 Bei sonstigen Leistungen richtet sich der Leistungsort nach dem Empfänger: Bei Unternehmern ist es der Sitz des Empfängers, bei Privatpersonen der Sitz des Erbringers.
  • 😀 Für Leistungen im Bereich Kultur, Kunst, Wissenschaft, Sport und Unterhaltung ist der Leistungsort dort, wo die Leistung erbracht wird.
  • 😀 Der Ort für bestimmte Leistungen wie Vermietung von beweglichen Gegenständen oder Beratung durch Steuerberater kann auch im Drittland liegen.
  • 😀 Die Umsatzsteuer für Beförderungsleistungen von Personen wird dort erhoben, wo die Beförderung stattfindet, z.B. beim Taxi oder Bus.
  • 😀 Beim Transport von Gütern kann der Ort der Leistung variieren, je nachdem, ob es sich um eine Beförderung für Privatpersonen oder für Unternehmen handelt.
  • 😀 Für steuerbare Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der Leistung dort, wo das Grundstück liegt, während für kurzfristige Vermietungen spezifische Regelungen bestehen.

Q & A

  • Was besagt Paragraph 3 Absatz 6 im Umsatzsteuergesetz bezüglich der Lieferung?

    -Paragraph 3 Absatz 6 des Umsatzsteuergesetzes besagt, dass der Ort der Lieferung grundsätzlich dort liegt, wo die Lieferung beginnt, also normalerweise am Sitz des Verkäufers.

  • Was versteht man unter einem Reihengeschäft?

    -Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn ein Käufer einen Artikel bei einem Verkäufer bestellt, dieser jedoch den Artikel von einem Großhändler bezieht, der ihn direkt an den Käufer liefert. Das ist ein komplexes Thema, das bei Bedarf weiter erläutert werden kann.

  • Was ist die Regelung für Fernverkäufe im Umsatzsteuergesetz?

    -Fernverkäufe, die mit E-Commerce zu tun haben, werden in Paragraph 3C des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Weitere Details sind in einer eigenen Playlist zum Thema E-Commerce zu finden.

  • Was bedeutet 'sonstige Leistung' im Umsatzsteuergesetz?

    -Eine 'sonstige Leistung' ist jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstandes umfasst. Hierbei handelt es sich um alle Dienstleistungen, bei denen keine physische Übergabe eines Produkts erfolgt.

  • Wo ist der Ort der sonstigen Leistung, wenn diese an einen Unternehmer erbracht wird?

    -Wenn die sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht wird, ist der Ort der Leistung dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat, also beim einkaufenden Unternehmer.

  • Wo ist der Ort der sonstigen Leistung, wenn diese an eine Privatperson erbracht wird?

    -Bei der Erbringung einer sonstigen Leistung an eine Privatperson ist der Ort der Leistung dort, wo der Erbringer der Leistung, also der Unternehmer, seinen Sitz hat.

  • Wie wird der Ort der Leistung bei der Vermietung von Grundstücken festgelegt?

    -Der Ort der Leistung bei der Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich dort, wo das Grundstück liegt.

  • Was sind die Besonderheiten bei der Ortsermittlung für kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln?

    -Für kurzfristige Vermietungen von Beförderungsmitteln, wie z.B. Wasserfahrzeugen, liegt der Ort der Leistung am Übergabeort des Mietobjekts. 'Kurzfristig' bedeutet hier bei Wasserfahrzeugen bis zu 90 Tagen und bei anderen Beförderungsmitteln bis zu 30 Tagen.

  • Wie wird der Ort der Leistung bei Veranstaltungen oder Restaurantdienstleistungen bestimmt?

    -Der Ort der Leistung bei Veranstaltungen oder Restaurantdienstleistungen ist dort, wo die Veranstaltung oder das Restaurant tatsächlich stattfindet, wenn die Leistung an eine Privatperson erbracht wird.

  • Was gilt für die Ortsermittlung bei Dienstleistungen im Drittland?

    -Für Dienstleistungen, die an Privatpersonen im Drittland (außerhalb der EU) erbracht werden, liegt der Ort der Leistung am Wohnsitz der Person im Drittland. Das betrifft z.B. Leistungen wie Patente, Markenrechte und Steuerberatung.

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