Wertgrenzen im Vergabeverfahren - Kurz erklärt #3 | B_I MEDIEN

B_I ausschreibungsdienste & eVergabe
16 Feb 201802:46

Summary

TLDRIn diesem Video erklärt Lasse die Bedeutung von Wertgrenzen bei Ausschreibungen und den Unterschied zwischen öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen. Er beschreibt, wie diese Wertgrenzen je nach Auftragswert und Bundesland variieren, und dass sie festlegen, wann Aufträge öffentlich ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden dürfen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass für verschiedene Arten von Aufträgen unterschiedliche Wertgrenzen gelten, und es gibt eine Übersicht zur weiteren Orientierung auf der Website. Weitere Details zu den Abläufen der Ausschreibungsverfahren folgen in zukünftigen Videos.

Takeaways

  • 😀 Der Unterschwellenbereich betrifft Ausschreibungen mit einem Auftragswert unter dem EU-Schwellenwert.
  • 😀 Bei Aufträgen im Unterschwellenbereich erfolgt in der Regel eine nationale Ausschreibung.
  • 😀 Die Wertgrenzen legen fest, dass Aufträge unterhalb bestimmter Werte nicht öffentlich ausgeschrieben werden müssen.
  • 😀 Aufträge unterhalb der Wertgrenzen dürfen beschränkt ausgeschrieben oder sogar freihändig vergeben werden.
  • 😀 Die VOB/A setzt die Wertgrenzen auf 50.000 Euro für bestimmte Baugewerke und 150.000 Euro für Ingenieurbauten.
  • 😀 Aufträge unter 10.000 Euro dürfen freihändig an geeignete Unternehmen vergeben werden, ohne Begründung.
  • 😀 Es gibt für jedes Bundesland eigene Erlassregelungen zu den Wertgrenzen, die stark voneinander abweichen.
  • 😀 In Hamburg darf bei Bauaufträgen bis 1 Mio. Euro beschränkt ausgeschrieben werden, in Bremen nur bis 500.000 Euro.
  • 😀 Die Wertgrenzen für freihändige Vergabe schwanken zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro, abhängig vom Bundesland.
  • 😀 Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten andere Wertgrenzen als für Bauleistungen.
  • 😀 Eine Übersicht zu den Wertgrenzen für verschiedene Bundesländer ist auf der Website des Anbieters verfügbar.

Q & A

  • Was sind Wertgrenzen im Zusammenhang mit Ausschreibungen?

    -Wertgrenzen sind festgelegte Schwellenwerte, die den Rahmen für verschiedene Arten von Ausschreibungen bilden. Sie bestimmen, ob eine Ausschreibung öffentlich, beschränkt oder freihändig erfolgen darf, je nachdem, wie hoch der Auftragswert ist.

  • Was passiert, wenn der Auftragswert unter dem EU-Schwellenwert liegt?

    -Liegt der Auftragswert unter dem EU-Schwellenwert, spricht man vom Unterschwellenbereich. In diesem Fall erfolgt in der Regel eine nationale Ausschreibung.

  • Welche Optionen gibt es, wenn der Auftragswert im Unterschwellenbereich liegt?

    -Im Unterschwellenbereich können Aufträge beschränkt ausgeschrieben oder sogar freihändig vergeben werden, wenn der Auftragswert unterhalb bestimmter Grenzen liegt.

  • Was besagt die VOB/A in Bezug auf Wertgrenzen?

    -Die VOB/A setzt die Wertgrenzen für verschiedene Bauleistungen: 50.000 Euro für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung sowie 150.000 Euro für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau.

  • Welche Wertgrenze gilt für Aufträge unter 10.000 Euro?

    -Bei Aufträgen unter 10.000 Euro kann der Auftrag ohne besondere Begründung freihändig an ein geeignetes Unternehmen vergeben werden.

  • Warum sind Wertgrenzen nicht überall gleich?

    -Die Wertgrenzen variieren, da jedes Bundesland eigene Erlassregelungen für die Wertgrenzen hat, was zu Abweichungen von den bundesweiten Regelungen führt.

  • Wie hoch ist die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen in Hamburg?

    -In Hamburg dürfen Bauaufträge bis zu einem Wert von 1 Million Euro beschränkt ausgeschrieben werden.

  • Wie unterscheidet sich die Wertgrenze in Bremen von der in Hamburg?

    -In Bremen liegt die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen bei nur 500.000 Euro, was deutlich niedriger ist als in Hamburg.

  • Wie schwanken die Wertgrenzen bei der freihändigen Vergabe?

    -Bei der freihändigen Vergabe schwanken die Wertgrenzen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro, abhängig vom jeweiligen Bundesland.

  • Gibt es unterschiedliche Wertgrenzen für Bauaufträge und Dienstleistungsaufträge?

    -Ja, für Bauaufträge und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten unterschiedliche Wertgrenzen.

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