NEUE schwarze Liste vom Finanzamt ist da (Schon wieder!)

TaxPro GmbH
4 Nov 202410:57

Summary

TLDRIm Video erklärt Patricia Lederer die neue schwarze Liste des Finanzamts, die am 10. Oktober 2024 veröffentlicht wurde. Sie nennt die Länder, die auf dieser Liste stehen, und erläutert, warum diese Liste nur die halbe Wahrheit ist. Auch Länder, die nicht auf der Liste erscheinen, können bei internationalen Geschäften verdächtig sein. Die Steueranwältin betont, wie wichtig es ist, sich gegen unberechtigte Steuerforderungen zu wehren und Einspruch einzulegen. Sie erklärt, wie Unternehmer und Privatpersonen ihre Rechte durch das richtige Verfahren schützen können, auch wenn sie internationale Geschäfte tätigen.

Takeaways

  • 😀 Die neue schwarze Liste des Finanzamts wurde am 10. Oktober 2024 veröffentlicht und enthält eine Liste von Ländern, mit denen Steuerhinterziehung besonders in Verbindung gebracht wird.
  • 😀 Zu den 11 Ländern auf der Liste gehören unter anderem Amerikanisch Samoa, Panama, die Russische Föderation und die Amerikanischen Jungferninseln.
  • 😀 Diese schwarze Liste ist jedoch nur die halbe Wahrheit, da auch Geschäfte mit anderen Ländern außerhalb dieser Liste vom Finanzamt als verdächtig gelten können.
  • 😀 Das Finanzamt betrachtet alle internationalen Geschäftstätigkeiten als potenziell risikobehaftet, insbesondere innerhalb der EU, wo regelmäßige Meldungen über Geschäftspartner erforderlich sind.
  • 😀 Jeder, der im internationalen Handel tätig ist, muss dem Finanzamt Meldungen über seine Geschäftspartner, deren Umsatzsteuer-ID und Einkünfte über die sogenannte Zusammenfassende Meldung (ZM) machen.
  • 😀 Selbst bei Bankbewegungen, die Geld aus dem Ausland betreffen, kann eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung beim Finanzamt ausgelöst werden.
  • 😀 Auslandsbeziehungen sind grundsätzlich verdächtig aus Sicht des Finanzamts und können zu Betriebsprüfungen oder unangemessenen Schätzungen führen.
  • 😀 Um sich gegen solche Schätzungen und Verdächtigungen zu wehren, empfiehlt es sich, bei Steuerbescheiden Einspruch einzulegen, anstatt nur telefonisch mit dem Finanzamt zu kommunizieren.
  • 😀 Der Einspruch muss formell innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen, andernfalls verliert man das Recht, gegen den Bescheid vorzugehen.
  • 😀 Wer mit Nachbarländern oder internationalen Partnern Geschäfte macht, sollte sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls eine Erste Hilfe Beratung beim Steuerberater buchen, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Q & A

  • Was ist die neue schwarze Liste des Finanzamts?

    -Die neue schwarze Liste des Finanzamts ist eine Liste von Ländern, mit denen Geschäftsbeziehungen aufgrund von Steuerhinterziehung in Verbindung stehen könnten. Diese Liste wird vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und umfasst derzeit 11 Länder, die als risikobehaftet gelten.

  • Welche Länder stehen auf der schwarzen Liste des Finanzamts?

    -Die schwarze Liste enthält unter anderem Länder wie Amerikanisch Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, die Russische Föderation, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

  • Warum ist die schwarze Liste nur die halbe Wahrheit?

    -Die schwarze Liste bezieht sich nur auf bestimmte Länder, aber das Finanzamt betrachtet grundsätzlich alle ausländischen Geschäfte als verdächtig. Auch Geschäftsbeziehungen mit Ländern wie Frankreich oder Polen können zu Problemen führen, wenn sie nicht korrekt gemeldet werden.

  • Was ist die 'Zusammenfassende Meldung' (ZM)?

    -Die 'Zusammenfassende Meldung' (ZM) ist eine Pflichtmeldung für alle Firmen und Selbstständigen in Deutschland, die europaweit Geschäfte tätigen. Diese Meldung muss regelmäßig abgegeben werden und informiert das Finanzamt über die Geschäftspartner und Umsätze im Ausland.

  • Was passiert, wenn man Auslandsgeschäfte nicht ordnungsgemäß meldet?

    -Wenn Auslandsgeschäfte nicht korrekt gemeldet werden, kann das Finanzamt eine Betriebsprüfung einleiten. Es können auch Verdachtsmeldungen über Geldwäsche auftreten, die zu weiteren Untersuchungen führen.

  • Wie reagiert das Finanzamt auf internationale Transaktionen?

    -Das Finanzamt ist bei internationalen Transaktionen besonders aufmerksam. Jede Zahlung aus dem Ausland, insbesondere größere Beträge, kann zu einer Verdachtsmeldung bei der Bank führen, die dann das Finanzamt informiert.

  • Welche Rechte hat man, wenn man auf der schwarzen Liste steht?

    -Wenn man auf der schwarzen Liste des Finanzamts steht oder mit einem ausländischen Geschäftspartner zusammenarbeitet, kann man sich gegen ungerechtfertigte Steuerforderungen wehren. Dies erfolgt durch Einspruch gegen den Steuerbescheid oder die Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen.

  • Warum sollte man bei einem Steuerbescheid immer Einspruch einlegen?

    -Es ist wichtig, bei einem Steuerbescheid Einspruch einzulegen, um sich gegen möglicherweise falsche oder überhöhte Steuerforderungen zu wehren. Ein einfacher Anruf beim Finanzamt reicht nicht aus, da die Einspruchsfrist nur einen Monat beträgt und dies schriftlich geschehen muss.

  • Wie kann man sich gegen eine Steuerprüfung verteidigen?

    -Man kann sich gegen eine Steuerprüfung verteidigen, indem man sich auf seine Rechte beruft und formell Einspruch gegen die Steuerforderung einlegt. Dies kann mit Unterstützung von Muster-Einsprüchen erfolgen, die online zur Verfügung stehen.

  • Was sollte man tun, wenn man internationale Geschäfte macht und vom Finanzamt kontrolliert wird?

    -Wenn man internationale Geschäfte macht und vom Finanzamt kontrolliert wird, sollte man sich gut vorbereiten und alle relevanten Dokumente bereithalten. Bei Bedarf kann man auch eine Erste-Hilfe-Beratung bei einem Steuerexperten buchen, um sich rechtzeitig abzusichern.

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