Stopp bei der Gutachtenstelle UPDATE

approbations.center
21 Sept 202408:30

Summary

TLDRIn diesem Gespräch zwischen Wilhelm und Martin geht es um die Verzögerungen bei der Bearbeitung von Gutachten durch die GfG aufgrund eines Antragsstopps. In verschiedenen Bundesländern wie Bayern, Brandenburg und Bremen gibt es unterschiedliche Reaktionen. Einige fordern Antragsteller auf, Gutachten selbst durchzuführen, während andere aufgrund fehlender Kapazitäten keine neuen Aufträge mehr annehmen. Die Behörden sind in Diskussionen über mögliche Lösungen, einschließlich neuer Institutionen oder externer Gutachter. Es bleibt unklar, wann der Stopp gilt und wie bestehende Anträge behandelt werden.

Takeaways

  • 📄 Es gibt aktuell einen Antragstopp bei der GfG, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Gutachten führt.
  • 🤝 Die Bezirksregierung Münster und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stehen im Austausch, um eine Lösung zu finden.
  • ⏳ Aufgrund mangelnder Kapazitäten der GfG wird nach temporären Lösungen gesucht, möglicherweise mit neuen Gutachtern oder Institutionen.
  • 🏥 In einigen Bundesländern wie Bayern und Bremen gibt es unterschiedliche Ansätze zur Gutachtenbearbeitung; Bayern verlangt z.B. wieder, dass Antragsteller die Gutachten selbst vorlegen.
  • ⛔ In Brandenburg gibt es einen Aufnahmestopp, und die Bearbeitungszeit für Anträge kann über 12 Monate dauern.
  • 💸 In Brandenburg werden bereits erstattete Gutachtenkosten zurückgezahlt, es ist jedoch unklar, wie man die Situation langfristig lösen will.
  • 🔍 Es wird vermutet, dass in Zukunft neue Gutachtenstellen und Gutachter bundesweit gesucht werden, um die Verfahren zu beschleunigen.
  • 💼 Bayern hat sich frühzeitig von der GfG distanziert und arbeitet vermehrt mit privaten Gutachtern, was die lange Bearbeitungszeit reduziert.
  • ⚖️ Die rechtliche Verbindlichkeit der Aussagen von Behörden ist fraglich, da sie sich jederzeit ändern können und keine formellen Bescheide darstellen.
  • ❓ Es bleibt unklar, wie mit laufenden Anträgen verfahren wird, insbesondere wenn die Kostenübernahmeerklärung bereits abgegeben wurde, aber der Antrag noch nicht bei der Gutachtenstelle eingegangen ist.

Q & A

  • Was ist der Hauptinhalt der Diskussion zwischen Wilhelm und Martin?

    -Der Hauptinhalt der Diskussion ist der Antragstopp bei der Gutachterkommission für Approbationsangelegenheiten (GfG) und die daraus resultierenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Gutachten.

  • Welche Maßnahmen werden von der Bezirksregierung Münster und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ergriffen?

    -Sie stehen im Austausch, um eine Lösung für die temporäre Überbrückung der nicht mehr vorhandenen Kapazitäten der GfG zu finden, bis wieder neue Kapazitäten verfügbar sind.

  • Wie reagiert Bayern auf die aktuelle Situation mit der GfG?

    -Bayern schreibt den Antragstellern, dass sie die Gutachten wieder selbst vorlegen müssen, was bereits seit einiger Zeit bekannt ist.

  • Was passiert in Bremen in Bezug auf die Gutachten?

    -Ein Arzt aus Bremen hat kontaktiert, um zu klären, wie es mit den Gutachten weitergeht, da dort der Prozess normal weiterläuft und keine Informationen über einen Antragstopp vorliegen.

  • Was ist der aktuelle Stand in Brandenburg?

    -Die Behörde in Brandenburg teilt mit, dass aufgrund eines Antragstopps keine neuen Aufträge möglich sind und die Bearbeitungszeit für bereits gestellte Anträge über 12 Monate liegt. Die Kosten für Gutachten werden zurückerstattet.

  • Wie könnte die Situation bundesweit weitergehen?

    -Es wird vermutet, dass in allen Bundesländern nach neuen Gutachterstellen und Gutachtern gesucht wird, um die Verfahren in Zukunft schneller voranzubringen.

  • Was ist die Haltung der GfG gegenüber der aktuellen Situation?

    -Die GfG hat angefangen, nicht mehr zu beauftragen, was darauf hindeutet, dass die Bearbeitungszeiten zu lang werden und eine der Gründe für die Rückkehr zu sogenannten Privatgutachtern ist.

  • Was bedeutet die Mitteilung von Rheinland-Pfalz, dass es dort keine Gutachten mehr geben wird?

    -Die Mitteilung ist endgültig, da sie besagt, dass die Prüfung nicht mehr möglich ist. Es handelt sich jedoch nicht um einen rechtlich bindenden Bescheid, sondern nur um eine Information zum aktuellen Sach- und Rechtsstand, der sich jederzeit ändern kann.

  • Wie wird die Gültigkeit der Kostenübernahmeerklärung in der aktuellen Situation betrachtet?

    -Es ist unklar, ob die Gültigkeit der Kostenübernahmeerklärung nach dem 1. September gilt oder auch für Fälle, in denen die Erklärung bereits abgegeben wurde, aber die approbationsbehörde den Antrag noch nicht bei der Gutachterstelle gestellt hat.

  • Was ist die Rolle der approbationsbehörden in dieser Situation?

    -Die approbationsbehörden arbeiten oft mit Verzug, was dazu führt, dass z.B. eine Kostenübernahmeerklärung vom Juni oder Juli nicht automatisch bis Ende August in Bonn vorliegt. Dies führt zu Unsicherheiten über die Verantwortlichkeit für Verzögerungen.

Outlines

plate

This section is available to paid users only. Please upgrade to access this part.

Upgrade Now

Mindmap

plate

This section is available to paid users only. Please upgrade to access this part.

Upgrade Now

Keywords

plate

This section is available to paid users only. Please upgrade to access this part.

Upgrade Now

Highlights

plate

This section is available to paid users only. Please upgrade to access this part.

Upgrade Now

Transcripts

plate

This section is available to paid users only. Please upgrade to access this part.

Upgrade Now
Rate This

5.0 / 5 (0 votes)

Related Tags
GfGAntragsstoppGutachtenBundesländerVerzögerungenBearbeitungszeitApprobationKostenübernahmeBehördenaustauschLösungsansätze
Do you need a summary in English?