Familien-Eigenheim (Familienwohnheim) steuerfrei verschenken und vererben - 3 gefährliche Fallen!

StbGesierich
26 Apr 202211:44

Summary

TLDRIn diesem Video erklärt Steuerberater Alfred Gesierich, wie Ehepartner und Kinder von Steuerbefreiungen bei Schenkungen und Erbschaften im Zusammenhang mit dem selbstgenutzten Familienheim profitieren können. Es wird erläutert, dass Schenkungen unter Ehepartnern steuerfrei sind, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa das Verbleiben im Familienheim ohne Frist. Ebenso wird das Erbrecht behandelt, bei dem der überlebende Ehepartner und Kinder von Steuerbefreiungen profitieren können, wenn sie bestimmte Fristen und Bedingungen einhalten. Wichtige praktische Tipps zu Fristen und Dokumentationen runden das Thema ab.

Takeaways

  • 😀 Ehegatten können sich das selbstgenutzte Familienwohnheim steuerfrei schenken, ohne eine 10-Jahres-Frist beachten zu müssen.
  • 😀 Die Steuerbefreiung gilt auch für Garagen und Nebengebäude, jedoch nicht für Nachbargrundstücke.
  • 😀 Es gibt keine Begrenzung, wie oft ein Ehepartner ein Familienheim schenken kann, solange er nicht gleichzeitig mehrere Familienheime besitzt.
  • 😀 Ferienhäuser sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, auch wenn sie regelmäßig genutzt werden.
  • 😀 Ein Ehepartner, der ein Familienheim erbt, muss 10 Jahre darin wohnen und auch 10 Jahre Eigentümer bleiben, um die Steuerbefreiung zu erhalten.
  • 😀 Zwingende Gründe wie Tod oder Umzug ins Pflegeheim können eine Ausnahme von der 10-Jahres-Wohnpflicht darstellen, jedoch nicht altersbedingte Beschwerden.
  • 😀 Wenn ein Ehepartner das Familienheim unter Vorbehalt weiterüberträgt, gilt die Steuerbefreiung nicht, jedoch kann der Nießbrauch steuerlich begünstigt werden.
  • 😀 Die Steuerbefreiung für Kinder, die in das Familienheim einziehen, ist auf eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern begrenzt.
  • 😀 Der unverzügliche Einzug und die Eigentümerpflicht gelten auch für Kinder, die das geerbte Familienheim erhalten, und müssen innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
  • 😀 Im Falle einer Erbengemeinschaft muss die Erbauseinandersetzung innerhalb von 6 Monaten erfolgen, damit der Alleinerbe die volle Steuerbefreiung erhält.

Q & A

  • Was ist die wichtigste Steuerbefreiung, die im Video besprochen wird?

    -Die wichtigste Steuerbefreiung ist die für das selbstgenutzte Familienheim, das zwischen Ehepartnern steuerfrei verschenkt werden kann, ohne eine Behaltefrist einzuhalten. Diese Befreiung gilt auch für Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück.

  • Gilt die Steuerbefreiung für Familienheime auch für Ferienhäuser?

    -Nein, die Steuerbefreiung gilt nicht für Ferienhäuser, auch wenn diese nicht vermietet werden und regelmäßig genutzt werden. Ferienhäuser sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

  • Was passiert, wenn der überlebende Ehepartner das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des anderen Ehepartners verkauft?

    -Wenn der überlebende Ehepartner das geerbte Familienheim innerhalb der zehn Jahre verkauft oder nicht mehr dort wohnt, wird die Steuerbefreiung rückwirkend gestrichen.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Steuerbefreiung auch nach dem Tod eines Ehepartners bestehen bleibt?

    -Der überlebende Ehepartner muss nicht nur weiterhin im Familienheim wohnen, sondern auch zehn Jahre lang Eigentümer des Hauses bleiben. Ein Auszug oder Verkauf innerhalb dieser Zeit führt dazu, dass die Steuerbefreiung entfällt.

  • Können auch Kinder von der Steuerbefreiung profitieren?

    -Ja, auch Kinder können von einer Steuerbefreiung profitieren, wenn sie das geerbte Familienheim beziehen. Sie müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Erbeinspruch unverzüglich einziehen und mindestens zehn Jahre darin wohnen bleiben.

  • Welche Ausnahmen gelten für den Einzug in das geerbte Familienheim?

    -Es gibt keine Ausnahmen für den Einzug, wenn die Gründe nicht zwingend sind. Persönliche oder berufliche Gründe wie ein Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen (z. B. ein Jobangebot in einer anderen Stadt) reichen nicht aus, um die Steuerbefreiung zu erhalten.

  • Was passiert, wenn der Einzug ins Familienheim länger als sechs Monate dauert?

    -Wenn der Einzug ins Familienheim länger als sechs Monate dauert, wird die Steuerbefreiung vom Finanzamt in der Regel gestrichen, es sei denn, der Erbe kann nachweisen, dass der verzögerte Einzug aus unverschuldeten Gründen (z. B. Renovierungen) erfolgte.

  • Wie können Erben nachweisen, dass sie das Familienheim innerhalb der Frist bezogen haben?

    -Erben sollten ihren Einzug dokumentieren, z. B. durch Ummeldungen von Telefonanschlüssen oder Internetanschlüssen, und Handwerkerrechnungen oder Korrespondenz aufbewahren, um den Einzug innerhalb der geforderten Frist nachzuweisen.

  • Welche Rolle spielt der Nießbrauch bei der Schenkung eines Familienheims?

    -Der Nießbrauch kann eine steuerliche Alternative zur Schenkung des Familienheims sein, wenn der Schenker weiterhin im Haus wohnen möchte. Obwohl die Steuerbefreiung bei Schenkungen mit Nießbrauch nicht gilt, gibt es steuerliche Vorteile, die durch den Wert des Nießbrauchs gewährt werden.

  • Welche Empfehlung gibt der Steuerberater für Ehepaare, die ihre Immobilien vermachen wollen?

    -Der Steuerberater empfiehlt, dass Ehepaare lieber zu Lebzeiten Geschenke machen, anstatt auf den Erbfall zu warten, um von der Steuerbefreiung des Familienheims zu profitieren. Bei einer Schenkung gibt es keine zehnjährige Frist, was steuerlich vorteilhaft ist.

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