Steuern für Selbstständige : Welche Steuern zahlen Selbstständige? Steuererklärung Selbstständige

smartsteuer
10 Nov 201909:52

Summary

TLDRDas Video erklärt die wichtigsten steuerlichen Regelungen für Selbstständige und Gewerbetreibende. Es wird erläutert, welche Steuererklärungen abgegeben werden müssen, wie sich die verschiedenen Steuerarten wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer unterscheiden, und welche Freibeträge gelten. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, da diese unterschiedliche Formulare verwenden müssen. Zudem gibt es Tipps, wie man durch richtige Buchführung und Tools wie Smartsteuer oder Lexoffice die Steuererklärung erleichtern kann. Der Fokus liegt darauf, das komplexe Thema verständlich zu machen und praktische Lösungen aufzuzeigen.

Takeaways

  • 💡 Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ihre Steuererklärung selbstständig durchführen, was eine jährliche Pflicht ist.
  • 🔍 Das Finanzamt unterscheidet zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, was Auswirkungen auf die Formulare hat, die für die Steuererklärung verwendet werden.
  • 📝 Freiberufler nutzen die Anlage S, während Gewerbetreibende die Anlage G ausfüllen müssen.
  • 👩‍⚕️ Zu den Freiberuflern gehören bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten und Designer. Gewerbetreibende müssen hingegen zusätzliche Steuern wie die Gewerbesteuer zahlen.
  • 📊 Die Einkommenssteuer fällt auf den Gewinn des Selbstständigen an, der durch die Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz ermittelt wird.
  • ⚖️ Die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz, der zwischen 0 und 42 Prozent liegt, abhängig vom zu versteuernden Einkommen.
  • 💸 Umsatzsteuer muss auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden, es sei denn, man nutzt die Kleinunternehmerregelung.
  • 🧾 Bei der Kleinunternehmerregelung muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen erhoben werden, jedoch können Vorsteuerbeträge nicht abgezogen werden.
  • ⏰ Steuererklärungen müssen bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden, um Verspätungszuschläge und Zinsen zu vermeiden.
  • 📈 Softwarelösungen wie Smartsteuer oder Lexoffice können die Steuererklärung für Selbstständige erleichtern, indem sie die Buchhaltung und Steuererklärungen automatisch integrieren.

Q & A

  • Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden aus steuerlicher Sicht?

    -Freiberufler unterliegen der Einkommenssteuer und gegebenenfalls der Umsatzsteuer, wenn sie nicht die Kleinunternehmerregelung anwenden. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich zur Einkommens- und Umsatzsteuer auch Gewerbesteuer. Die Einordnung bestimmt, welche Formulare beim Finanzamt verwendet werden müssen.

  • Welche Formulare müssen Freiberufler und Gewerbetreibende für ihre Steuererklärung ausfüllen?

    -Freiberufler verwenden die Anlage S, während Gewerbetreibende die Anlage G ausfüllen müssen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie die Art der steuerlichen Erfassung beeinflusst.

  • Wie wird der Gewinn eines Selbstständigen ermittelt und welche Steuern fallen darauf an?

    -Der Gewinn wird durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder, bei höheren Einnahmen, durch eine Bilanz ermittelt. Auf den Gewinn fallen die Einkommenssteuer und gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag an.

  • Was ist der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer und wie hoch ist dieser?

    -Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Er beträgt aktuell für Ledige 9.168 Euro und für Verheiratete das Doppelte. Der Betrag wird jährlich angepasst.

  • Wie funktioniert die Umsatzsteuer für Selbstständige?

    -Die Umsatzsteuer fällt auf den Umsatz an, nicht auf den Gewinn. Selbstständige müssen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Sie können jedoch gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) auf betriebliche Ausgaben gegenrechnen.

  • Was ist die Kleinunternehmerregelung und wer kann sie in Anspruch nehmen?

    -Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es, auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen zu verzichten, wenn der Jahresumsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro lag und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt. Kleinunternehmer müssen jedoch ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

  • Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?

    -Gewerbesteuer muss von Gewerbetreibenden gezahlt werden, wenn der Jahresgewinn über 24.500 Euro liegt. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ab.

  • Wie können Gewerbesteuerzahlungen auf die Einkommenssteuer angerechnet werden?

    -Gewerbesteuerzahlungen können auf die Einkommenssteuer angerechnet werden, wodurch sich die Gesamtsteuerlast verringern kann.

Outlines

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💼 Steuererklärung für Selbstständige: Eine unvermeidbare Aufgabe

Die Steuererklärung ist für viele Selbstständige und Unternehmer eine lästige Pflicht, die mindestens einmal jährlich erfüllt werden muss. Smartsteuer bringt Licht ins Dunkel und erklärt die wichtigsten steuerlichen Regelungen für Selbstständige. Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit können sich nur wenige einen Steuerberater leisten, daher ist es sinnvoll, die eigenen Finanzen zu verstehen. Es gibt eine wichtige Unterscheidung zwischen Selbstständigen (Freiberuflern) und Gewerbetreibenden, da beide unterschiedliche Formulare (Anlage S und Anlage G) bei der Steuererklärung nutzen müssen.

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📑 Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Das Finanzamt unterscheidet zwischen Freiberuflern, die Anlage S für ihre Steuererklärung nutzen, und Gewerbetreibenden, die Anlage G ausfüllen müssen. Freiberufler umfassen Berufe wie Ärzte, Architekten und Designer, während alle anderen als Gewerbetreibende gelten. Diese Unterscheidung beeinflusst, welche Steuern gezahlt und welche Erklärungen eingereicht werden müssen, einschließlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen, Gewerbetreibende hingegen schon.

📊 Die Einkommenssteuer für Selbstständige und Gewerbetreibende

Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen berechnet. Liegt der Jahresgewinn unter 60.000 Euro, kann eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Bilanz notwendig. Der Steuersatz kann zwischen 0 und 42 Prozent liegen, mit einem Freibetrag von 9.168 Euro für Ledige und dem doppelten Betrag für Verheiratete. Zusätzlich wird bis 2021 ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben.

💡 Umsatzsteuer: Wer sie zahlen muss und wie sie funktioniert

Die Umsatzsteuer bezieht sich auf den Umsatz, nicht den Gewinn. Unternehmen müssen 19 % Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Selbständige können jedoch die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer, z.B. für Büromaterial oder Mieten, gegenrechnen. Existiert die Kleinunternehmerregelung, so kann unter bestimmten Voraussetzungen auf das Ausweisen der Umsatzsteuer verzichtet werden, allerdings entfällt dann auch die Möglichkeit, Vorsteuer geltend zu machen.

⚖️ Gewerbesteuer: Was Gewerbetreibende wissen müssen

Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende, nicht Freiberufler. Sie wird auf den Gewinn erhoben, wobei es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt. Die Steuer setzt sich aus einer konstanten Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz zusammen, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. Die gezahlte Gewerbesteuer wird jedoch auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Gesamtbelastung oft gleich bleibt.

🗓️ Abgabefristen und praktische Tools für die Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Steuererklärung hängt davon ab, ob man einen Steuerberater beauftragt hat oder nicht. Ohne Steuerberater endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater hat man bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit. Tools wie Smartsteuer oder WISO Steuer helfen bei der Erstellung der Steuererklärung und können dabei unterstützen, keine Fristen zu verpassen.

Mindmap

Keywords

💡Selbstständige

Selbstständige sind Personen, die eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung arbeiten, ohne fest bei einem Unternehmen angestellt zu sein. Im Video wird zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterschieden, wobei für jede Gruppe unterschiedliche steuerliche Regelungen gelten. Selbstständige müssen ihre Steuererklärung selbstständig beim Finanzamt einreichen, was oft eine Herausforderung darstellt.

💡Freiberufler

Freiberufler sind eine Untergruppe der Selbstständigen und umfassen bestimmte Berufe, wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte. Diese Gruppe verwendet die 'Anlage S' bei der Steuererklärung. Im Video wird erklärt, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen, was sie von Gewerbetreibenden unterscheidet.

💡Gewerbetreibende

Gewerbetreibende sind Selbstständige, die ein Gewerbe betreiben, also eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und zur Gewinnerzielung dient. Sie verwenden in der Steuererklärung die 'Anlage G' und müssen zusätzlich zur Einkommensteuer auch die Gewerbesteuer abführen, was einen Unterschied zu Freiberuflern darstellt.

💡Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln, wenn die Einkünfte unter bestimmten Schwellen liegen (60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz pro Jahr). Im Video wird betont, dass diese Methode von vielen Selbstständigen und Gewerbetreibenden verwendet wird, da sie einfacher ist als die Erstellung einer Bilanz.

💡Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens. Im Video wird erklärt, dass Selbstständige und Gewerbetreibende bei Rechnungsstellungen in der Regel 19 % Umsatzsteuer auf den Betrag aufschlagen und diese ans Finanzamt abführen müssen. Allerdings können sie auch die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben gegenrechnen.

💡Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Selbstständigen, die unter bestimmten Umsatzgrenzen liegen (17.500 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Jahr), keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Im Video wird darauf hingewiesen, dass dies den Verwaltungsaufwand reduziert, aber im Gegenzug keine Vorsteuer zurückgefordert werden kann.

💡Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine zusätzliche Steuer für Gewerbetreibende, die auf den Gewinn ihres Unternehmens erhoben wird. Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro Jahresgewinn. Im Video wird erklärt, dass der Hebesatz von der jeweiligen Kommune festgelegt wird und variiert, was dazu führt, dass Gewerbesteuerbelastungen regional unterschiedlich sein können.

💡Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Steuer von 5,5 % auf die Einkommensteuer, die ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung Deutschlands eingeführt wurde. Im Video wird erwähnt, dass der Solidaritätszuschlag bis 2021 schrittweise abgeschafft wird und somit eine Steuerentlastung für Selbstständige bringen kann.

💡Steuererklärung

Die Steuererklärung ist die jährliche Abgabe von Informationen an das Finanzamt über Einkommen, Ausgaben und gezahlte Steuern. Für Selbstständige kann die Steuererklärung komplizierter sein als für Angestellte, da sie verschiedene Steuerarten abdecken müssen, darunter Einkommensteuer, Umsatzsteuer und eventuell Gewerbesteuer.

💡Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Betrag des zu versteuernden Einkommens, der steuerfrei bleibt. Für Ledige liegt er aktuell bei 9.168 Euro. Im Video wird erklärt, dass dieser Betrag jährlich neu festgelegt wird und es daher wichtig ist, ihn in der Steuererklärung zu berücksichtigen, um die korrekte Steuerlast zu berechnen.

Highlights

Steuern für Selbstständige und Gewerbetreibende müssen mindestens einmal im Jahr korrekt abgegeben werden.

Selbstständige nutzen die Anlage S, während Gewerbetreibende die Anlage G in der Steuererklärung verwenden müssen.

Das Finanzamt entscheidet, ob man als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wird.

Die Einkommenssteuer fällt auf den Gewinn abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen an.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro relevant.

Der persönliche Steuersatz liegt zwischen 0 und 42 Prozent, abhängig vom Einkommen.

Es gibt einen Grundfreibetrag von 9.168 Euro für Ledige, der jährlich neu festgelegt wird.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der zu zahlenden Einkommenssteuer und wird ab 2021 schrittweise abgeschafft.

Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent und wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

Durch die Kleinunternehmerregelung kann man auf die Anwendung der Umsatzsteuer verzichten, wenn der Umsatz unter 17.500 Euro liegt.

Auch Kleinunternehmer müssen dennoch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn sie keine Umsatzsteuer erheben.

Die Gewerbesteuer fällt nur für Gewerbetreibende an, nicht für Freiberufler.

Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro für die Gewerbesteuer, darüber hinaus wird eine Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewandt.

Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.

Nutzer können Tools wie Smartsteuer oder Lexoffice nutzen, um ihre Steuererklärung einfacher zu gestalten.

Transcripts

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steuern für selbstständige was könnte es

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schöneres geben als freiberufler und

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unternehmer sich und seine eigene

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zettelwirtschaft zu kümmern

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ich weiß die antwort liegt auf der hand

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eigentlich ist alles schöner als die

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eigene steuererklärung doch leider ist

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dies einer der pflichten die man nun mal

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zumindest einmal im jahr richtig

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erfüllen muss smart steuer möchte dabei

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etwas licht ins dunkel dieses thema

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bringen und erklärt dabei die

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wichtigsten steuerlichen regelungen für

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selbstständige und welche erklärung man

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gegenüber dem finanzamt abgeben muss

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hey ich bin simon und in diesem video

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geht es um steuern für selbstständige

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und gewerbetreibende

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wer träumt nicht davon sich mit seiner

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eigenen firma selbst verwirklichen und

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damit auch noch den lebensunterhalt

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verdienen alles könnte so schön sein

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wenn nicht einmal im jahr das schlechte

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gewissen kommt und dazu auffordert doch

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endlich die steuererklärung zu machen

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dann möchte das finanzamt nämlich

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konkrete zahlen haben und das auch noch

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in amtlich vorgeschriebene form

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viele selbstständige kriegen allein bei

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der vorstellung schon schau auf dem

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rücken

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doch drumherum kommt man leider nicht

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gerade zu beginn können sich nur wenige

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selbstständige und gewerbetreibende

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einen steuerberater leisten der diese

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arbeit für einen erledigt und es kann ja

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auch hilfreich sein dass man versteht

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wie die eigenen zahlen funktionieren und

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wie sich die zu zahlenden steuern dann

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wirklich zusammensetzen als

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selbständiger deshalb versuchen wir nun

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den dschungel aus fachbegriffen etwas zu

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lichten

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starten wir dabei mit denen steuern die

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auf einem selbstständigen und

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gewerbetreibenden in deutschland zu

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kommen

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schon an dieser stelle kommt es zu der

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erste wichtige unterscheidung die das

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finanzamt vorsieht

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das was man umgangssprachlich eigentlich

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als gleich bezeichnen könnte also es ist

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ja egal ob man nun selbstständig oder

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gewerbetreibende ist sieht das finanzamt

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nämlich anders und das entscheidet auch

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schon die zuordnung darüber welche

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formulare man nutzen muss und an welchem

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ort man seine eintragung in der

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steuererklärung macht die person die

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selbstständig sind nutzen nämlich für

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ihre eintragungen die anlage ist und die

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personen die ein gewerbe betreiben

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müssen die anlage g verwenden um ihre

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zahlen richtig eintragen zu können

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selbstständige sind dabei aus

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steuerlicher sicht gesehen nämlich nur

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freiberufler also bestimmte

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berufsgruppen

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hierzu zählen unter anderem

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beispielsweise ärzte architekten

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rechtsanwälte designer musiker und noch

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einige mehr und nur diese dürfen

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wirklich die anlage es in der

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steuererklärung verwenden

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alle anderen selbstständigen müssen

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hingegen die anlage g verwenden

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und das obwohl man umgangssprachlicher

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generell immer unter dem haupt begriff

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selbstständigkeit das ganze bezeichnet

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also wichtiger punkt wo man hier

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unterscheiden muss

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unterm strich entscheidet nämlich immer

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das finanzamt ob man nun zur gruppe der

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freiberufler gehört zumindest aus

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steuerlicher sicht oder zu den

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gewerbetreibenden also im zweifelsfall

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einfach mal mit dem finanzamt

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vorher sprechen und darlegen welche

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tätigkeit nachgeht um dann schon zu

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erfahren welche formulare die richtigen

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verein persönlich sind wenn man nun weiß

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zu welcher gruppe man zählt kommen wir

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nun zu den unterschiedlichen steuerarten

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die man bezahlen muss und für die man

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auch eine erklärung gegenüber dem

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finanzamt abgeben muss

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dabei unterscheidet man grob zwischen

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den freiberuflern

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diese betreffen die einkommenssteuer und

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die umsatzsteuer zumindest die

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umsatzsteuer soweit wenn man denn die

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kleinunternehmerregelung nicht anwendet

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und auf der anderen seite die

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gewerbetreibenden die einkommenssteuer

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bezahlen ebenfalls umsatzsteuer oder

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dann die kleinunternehmerregelung und

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zusätzlich noch die gewerbesteuer für

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alle genannten staaten sind dann

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entsprechende erklärung gegenüber dem

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finanzamt einzureichen

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also beispielsweise beim

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gewerbetreibenden die normale

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einkommensteuererklärung eine

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umsatzsteuererklärung und auch noch die

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gewerbesteuer erklärung die

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einkommenssteuer fällt dann wie es der

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name schon sagt auf das einkommen des

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selbständigen oder gewerbetreibenden an

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es ist also der gewinn - sonderausgaben

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und außergewöhnlichen belastung

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ermittelt wird dieser gewinn mit der

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einfachen einnahmenüberschussrechnung

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zumindest wenn man mit seinem gewerbe

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unter einem jahresgewinn von 60.000 euro

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und einem jahresumsatz von 600.000 euro

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liegt darüber hinaus muss man eine

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bilanz erstellen die dann den gewinn

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errechnet die höhe der zu zahlenden

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steuern rechnet sich dann aus dem zu

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versteuernden einkommen und dem

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persönlichen steuersatz

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dieser steuersatz kann zwischen 0 und 42

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prozent liegen grundsätzlich gibt es

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aber noch einen freibetrag dieser nennt

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sich grundfreibetrag und beträgt für

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ledige aktuell 9168 euro und für

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verheiratete paare und eingetragene

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lebensgemeinschaft der doppelte wert

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achtung dieser wert wird jährlich neu

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festgelegt also je nachdem in welchem

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steuermann ist muss man sich hier an

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einen neuen wert gewöhnen liegt man

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allerdings darüber fällt dann

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einkommensteuer an und zusätzlich noch

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der sogenannte soli daritätszuschlag

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zumindest bis zum jahr 2021 wo dieser

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dann stück für stück abgeschafft wird

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er beträgt 5,5 prozent der zu zahlenden

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einkommenssteuer und wenn man noch

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zusätzlich einer religion angehört muss

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man noch kirchensteuer darüber hinaus

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bezahlen die nächste steuer ist

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dann die umsatzsteuer hier verhält es

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sich etwas anders als bei der

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einkommenssteuer es geht nämlich nicht

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um den reinen gewinn sondern immer noch

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hier sagt dass der name schon um den

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getätigten umsatz stellt man also

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beispielsweise eine rechnung mit 1000

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euro an auftragswert dann kommt

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obendrauf noch 19 prozent umsatzsteuer

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die man seinem gegenüber in rechnung

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stellen muss diese muss man dann an das

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finanzamt abführen

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man kann allerdings im gegenzug auch

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selbst gezahlte umsatz und

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mehrwertsteuer gegenrechnen

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beispielsweise für die anschaffung von

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büromaterial oder technik oder auch bei

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den leasingraten oder der büromieten ist

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in der regel eine umsatzsteuer mit

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inbegriffen die man dann gegen rechnen

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kann je nach persönlichem fall kann das

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also sogar dazu führen dass man mehr

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steuern in dem bereich der umsatzsteuer

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wieder bekommt als man gezahlt hat

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gerade in gründungs phasen wo man ja

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sehr hohe anschaffungskosten hat und

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noch sehr wenig einnahmen ist dies oft

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der fall

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bei der umsatzsteuer gibt es darüber

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hinaus eine viel besprochenen sonderform

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und das ist die so genannte

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kleinunternehmerregelung dabei kann man

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auf die anwendung der umsatzsteuer auf

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seinen eigenen rechnungen verzichten

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dies ist allerdings nur möglich wenn man

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im gründungsjahr im vorjahr unter einem

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umsatz von 17.500 euro lag und im

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aktuellen jahr nicht über einen umsatz

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von voraussichtlich 50.000 euro kommen

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wird dann muss man in seinen eigenen

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gestellten rechnungen keine umsatzsteuer

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ausweisen und auch nicht ans finanzamt

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abführen was natürlich auch eine

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erleichterung darstellt man kann dafür

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im gegenzug dann aber auch nicht

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gezahlte umsatz und mehrwertsteuer

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selber gegenrechnen bekommt als auch

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keine umsatzsteuer zurück ganz wichtig

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zu diesem video haben wir mal ein

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vertiefen das video gedreht welches wir

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euch gern unten in der beschreibung

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verlinken mit näheren informationen zu

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diesem thema noch ein wichtiger hinweis

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ansonsten auch wenn man die

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kleinunternehmerregelung anwendet muss

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man dennoch eine umsatzsteuererklärung

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gegenüber dem finanzamt abgeben das

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vergessen leider viele und werden auf

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einmal vom finanzamt aufgefordert eine

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umsatzsteuererklärung nachzureichen also

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ganz wichtig trotzdem einreichen die

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angaben sind dann natürlich minimiert

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und der aufwand hält sich in grenzen

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bleibt dann noch die gewerbesteuer

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zumindest für alle gewerbetreibenden

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diese richtet sich ähnlich wie die

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einkommenssteuer nicht nach dem umsatz

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sondern nach dem erreicht

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gewinn aus der eu oder der bilanz auch

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hier gibt es einen freibetrag bis zu dem

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man keine gewerbesteuer zahlen muss und

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dieser beträgt aktuell 24.500 euro

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jahresgewinn sollte man über diesem wert

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liegen kommt dann zur berechnung der zu

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zahlende gewerbesteuer die sogenannte

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steuer messzahl zum tragen und der

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hebesatz die steuer messzahl beträgt

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dabei 3,5 prozent und das immer konstant

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und in ganz deutschland einheitlich der

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hebesatz hingegen wird von kommune zu

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kommune regional neu festgelegt es kann

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also sein dass der eine selbstständige

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in dem ein ort weniger gewerbesteuer auf

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den gleichen gewinn bezahlt als der

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andere in einem anderen ort da sind die

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kommunen in ihrer wahl des hebesatzes

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frei die gute nachricht zur

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gewerbesteuer ist aber noch dass

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gewerbesteuerzahlungen immer auch auf

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die einkommenssteuer zahlung angerechnet

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werden dass selbständigen unterm strich

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bleibt das also im regelfall bei der

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gleichen steuerlichen belastung für

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freiberufler fällt sie ja ohnehin nicht

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an wie wir bereits vorhin im video

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gesehen haben stellt sich nur noch die

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frage zu wann man denn seine

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steuererklärung abgegeben haben muss

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hierbei gilt mittlerweile nicht mehr der

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31 fünfte das war es nämlich jahrelang

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sondern zwei monate länger als frist

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nämlich der 31

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bis zu diesem zeitpunkt muss die

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steuererklärung oder müssen die

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steuererklärungen beim finanzamt

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vorliegen ansonsten muss man damit

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rechnen einen verspätungszuschlag und

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zinsen zu bezahlen und ärger mit dem

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finanzamt zu bekommen wer darüber hinaus

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den einfachen weg für seine eigene

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steuererklärung als selbstständiger

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nutzen möchte der kann einfach die smart

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steuer online steuerklärung nutzen

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auch hierbei ist der bereich für

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selbstständige mit integriert in der

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schritt für schritt interview methode

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wer es noch einfacher haben möchte am

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ende des jahres beziehungsweise wenn er

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seine steuererklärung macht der nutzt

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dann gleich über das jahr hinweg auch

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noch lex office für seine eigene

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buchhaltung und um die eigenen zahlen

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dort einzutragen

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kommt es dann zur steuererklärung kann

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man mit wenigen klicks die zahlen von

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lex office einfach beispielsweise in die

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ewr oder auch in die steuererklärung

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selber übernehmen und muss nichts mehr

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weiter eintragen einfacher geht es denn

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für freiberufler und selbstständige kaum

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mehr auch wenn steuern für

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selbstständige natürlich etwas

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aufwendiger sind als beim ganz normalen

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angestellten oder auszubildenden muss

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man sie denn noch erledigen

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und es stecken gerade hier große

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sparmöglichkeiten wenn man sich richtig

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mit seinen eigenen zeilen auskennt und

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das ganze eventuell selber in die hand

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nimmt bevor man einen steuerberater

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dafür bezahlt wir empfehlen auf jeden

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fall die genannten lösungen und wer mehr

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informationen zum thema steuererklärung

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und steuern sparen haben möchte der

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abonniert am besten unseren kanal

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ansonsten freuen wir uns über jeden

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daumen nach oben für dieses video und

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wünschen euch viel erfolg bei ihrer

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steuererklärung

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