Steuerspektrum 360° - Abziehbarkeit § 153a

Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V.
23 Jul 202416:22

Summary

TLDRDer Video-Script diskutiert die steuerliche Behandlung von Geldauflagen, die im Rahmen von Strafverfahren zur Einstellung von Verfahren eingegangen werden. Es handelt sich um eine komplexe Fragestellung am Schnittpunkt von Steuer- und Strafrecht, die in einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18.12.2023 behandelt wird. Die Diskussion konzentriert sich auf die Abzugsfähigkeit solcher Auflagen nach Paragraph 12 Nr. 4 EStG und die Bedeutung der Klarheit in der Formulierung von Einstellungsbeschlüssen für die zukünftige Besteuerung. Die Bedeutung einer ganzheitlichen Beratung, die sowohl Straf- als auch Steuerrecht berücksichtigt, wird betont.

Takeaways

  • 📚 Das Video diskutiert die Schnittstelle zwischen Steuer- und Strafrecht, insbesondere in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Geldauflagen.
  • 👨‍⚖️ Christian Wolstinski, Barbara Bischof und Christian Bohlmann sind die Experten, die in diesem Videobeitrag teilnehmen.
  • 🎥 Die Diskussion basiert auf einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18.12.2023 mit der Aktenzeichen 4 K 1382/20.
  • 🤔 Die zentrale Frage ist, ob die Zahlung von Geldauflagen, die im Rahmen von Strafverfahren vereinbart wurden, steuerlich abzugsfähig ist.
  • 🛑 Geldauflagen dienen normalerweise der Einstellung von Strafverfahren und bleiben unter dem Schutz der Unschuldsvermutung.
  • 📘 Die gesetzliche Grundlage für die Einstellung gegen Geldauflage ist § 53a StPO.
  • 🏛️ Das Finanzgericht Münster hat sich mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus 2009 auseinandergesetzt, die besagt, dass Geldauflagen keine steuerlichen Abzüge zulassen.
  • 📝 Der vierte Senat des Finanzgerichts Münster hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofes in dieser Hinsicht bestätigt.
  • 🔍 Die Entscheidung berücksichtigt die Absicht des Gesetzgebers, dass strafrechtliche Sanktionen nicht steuerlich abzugsfähig sein sollten.
  • 🏢 Die Diskussion umfasst auch die praktischen Aspekte der Abzugsfähigkeit in Steuersachen und die Bedeutung von klaren Formulierungen in Strafbefehlen.
  • 🔗 Die Integration von Straf- und Steuerberatung wird als wesentlich für die Abzugsfähigkeit von Geldauflagen betrachtet.

Q & A

  • Was ist das Thema der Diskussion in dem Video?

    -Das Thema der Diskussion ist die steuerliche Behandlung von Geldauflagen, die im Zusammenhang mit Straftaten gezahlt werden, und wie diese sich auf das Einkommensteuerrecht auswirken.

  • Wer sind die Teilnehmer der Diskussion?

    -Die Teilnehmer sind Christian Wolstinski, Richter am Finanzgericht in Münster, Dr. Barbara Bischof, Rechtsanwältin aus Münster, und Dr. Christian Bohlmann, ebenfalls Richter am Finanzgericht Münster.

  • Was ist das Ziel der Kooperation zwischen dem Steuerberaterverband Westfalen Lippe und dem Finanzgericht Münster?

    -Das Ziel der Kooperation ist die gemeinsame Diskussion von Themen, die sich auf die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht beziehen, und die Schaffung einer Plattform für den Austausch von Einsichten und Meinungen.

  • Welches Urteil des Finanzgerichts Münster wurde diskutiert?

    -Das diskutierte Urteil ist das Urteil vom 18.12.2023 mit der Aktenzeichen 4 K 1382/20, das sich mit der Frage befasst, ob die Zahlung von Geldauflagen steuerlich abzugsfähig ist.

  • Was ist die Hintergrundgeschichte des Falles, der im Video diskutiert wird?

    -Der Hintergrund ist ein Fall, in dem eine GmbH, bestehend aus Vater und Sohn, eine Biogasanlage betrieben hat und über die genehmigte Grenze hinaus Strom erzeugt hat, was zu einer formellen Illegalität und absoluten Illegalität führte und schließlich zu einem Strafverfahren gegen die Gesellschafter kam.

  • Was ist die Bedeutung von Paragraph 53a StPO in dem Kontext?

    -Paragraph 53a StPO regelt die Einstellung von Strafverfahren gegen Geldauflagen, was im Falle der Diskussion für die Beendigung des Strafverfahrens gegen die GmbH-Gesellschafter relevant ist.

  • Wie wurde die Höhe der Geldauflage in dem Fall bestimmt?

    -Die Höhe der Geldauflage wurde bestimmt durch den Ertrag, den die GmbH durch die Einspeisung des illegalen Stroms erzielt hatte, und wurde schließlich auf 85.000 € pro Person festgelegt.

  • Welche Rolle spielt Paragraph 12 Nummer 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in dieser Diskussion?

    -Paragraph 12 Nummer 4 EStG besagt, dass in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen und andere vermögensrechtliche Sanktionen nicht steuerlich abzugsfähig sind, sofern sie nicht ausschließlich der Wiedergutmachung eines durch die Tat entstandenen Schadens dienen.

  • Wie hat das Finanzgericht Münster argumentiert, um zu entscheiden, ob die Geldauflage steuerlich abzugsfähig ist?

    -Das Finanzgericht Münster hat argumentiert, dass die Höhe der Geldauflage ausschließlich der Gewinnabschöpfung diente und nicht der persönlichen Sanktion, und hat daher entschieden, dass die Auflage steuerlich nicht abzugsfähig ist.

  • Was ist die Bedeutung der Entscheidung für die Praxis der Strafverteidigung und Steuerberatung?

    -Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, dass Strafverteidigung und Steuerberatung frühzeitig zusammenarbeiten, um die steuerlichen Auswirkungen von Geldauflagen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Abzugsfähigkeit gegeben ist, wenn die Auflage ausschließlich der Schadenswiedergutmachung dient.

  • Welche Rolle spielt die Formulierung des Einstellungsbeschlusses in dieser Hinsicht?

    -Die Formulierung des Einstellungsbeschlusses ist entscheidend, um klarzustellen, dass die Auflage ausschließlich der Schadenswiedergutmachung dient und nicht als persönliche Sanktion, was für die Abzugsfähigkeit im Steuerverfahren von Bedeutung ist.

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