🟥 Klagerücknahme | 🎬 18 | ZPO-Erkenntnisverfahren

Bucerius Law School – Lecture digital
14 Nov 202108:09

Summary

TLDRIn diesem Video wird die Klagerücknahme im Zivilprozessrecht behandelt. Sie ermöglicht es dem Kläger, den Rechtsstreit durch einen Schriftsatz oder eine mündliche Erklärung rückwirkend zu beenden. Der Prozess und die rechtlichen Voraussetzungen werden detailliert erläutert, einschließlich der Ausnahmen und der Kostentragung nach der Rücknahme. Insbesondere wird auf die Unterschiede zur Klageerhebung und dem Klageverzicht eingegangen, sowie auf die rechtlichen Folgen für den Kläger und die Beklagte. Ein Schwerpunkt liegt auf der Klagerücknahme vor und nach der Rechtshängigkeit und den damit verbundenen Kosteregelungen.

Takeaways

  • 😀 Die Klagerücknahme ermöglicht es dem Kläger, den Rechtsstreit rückwirkend zu beenden, als wäre er nie anhängig gewesen. (§ 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO)
  • 😀 Eine Klagerücknahme kann auch dann erfolgen, wenn der Kläger später erneut Klage zu demselben Streitgegenstand erhebt, ohne dass dies den ursprünglichen Rechtsstreit beeinflusst.
  • 😀 Der Unterschied zwischen Klagerücknahme und Klageverzicht: Bei der Klagerücknahme zieht der Kläger sein Rechtsschutzgesuch zurück, beim Klageverzicht erklärt der Kläger verbindlich, dass der prozessuale Anspruch nicht besteht.
  • 😀 Die Klagerücknahme unterscheidet sich von der Erledigungserklärung: Bei der Erledigungserklärung wird der Klageantrag des Klägers verändert und eine Feststellung über die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage getroffen.
  • 😀 Nach Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Klagerücknahme grundsätzlich unzulässig, außer die Beklagte stimmt der Rücknahme zu. (§ 269 Abs. 1 ZPO)
  • 😀 Die Klagerücknahme muss gemäß § 269 Abs. 2 ZPO durch Schriftsatz oder in der mündlichen Verhandlung erklärt werden. Dabei müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen beachtet werden.
  • 😀 Wenn die Klage vor Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird, kann das Gericht die Kostenverteilung nach billigem Ermessen entscheiden. (§ 269 Abs. 3 ZPO)
  • 😀 Bei einer Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit wird geprüft, ob die Klage ohne die Erledigung zulässig und begründet gewesen wäre. Der Beklagte kann dann die Kosten tragen.
  • 😀 Eine Klagerücknahme nach Rechtshängigkeit führt nicht zu einer für den Kläger günstigen Kostenregelung gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO. In diesem Fall käme nur eine einseitige Erledigungserklärung in Betracht.
  • 😀 Die Klagerücknahme schützt den Beklagten, indem sie dessen Einwilligung erforderlich macht, wenn bereits zur Sache verhandelt wurde.
  • 😀 Die Klagerücknahme kann durch eine einfache Erklärung in der mündlichen Verhandlung oder durch Schriftsatz erfolgen, wobei alle relevanten Prozessvoraussetzungen beachtet werden müssen.

Q & A

  • Was ist eine Klagerücknahme?

    -Die Klagerücknahme ermöglicht es dem Kläger, den Rechtsstreit rückwirkend zu beenden, indem er einen Schriftsatz einreicht oder eine Erklärung in der mündlichen Verhandlung abgibt, dass er die Klage zurücknimmt.

  • Welche rechtlichen Folgen hat eine Klagerücknahme?

    -Eine Klagerücknahme führt dazu, dass der Rechtsstreit so behandelt wird, als wäre er niemals anhängig gewesen. Der Kläger kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut Klage erheben, auch wenn es um denselben Streitgegenstand geht.

  • Was unterscheidet die Klagerücknahme vom Klageverzicht?

    -Beim Klageverzicht erklärt der Kläger, dass sein prozessualer Anspruch nicht besteht, und es wird ein Klageabweisungsurteil erlassen. Im Gegensatz dazu wird bei der Klagerücknahme nur das konkrete Rechtsschutzgesuch zurückgezogen, ohne eine Aussage zur Existenz des geltend gemachten Rechts.

  • Was ist eine Einseitige Erledigungserklärung und wie unterscheidet sie sich von der Klagerücknahme?

    -Eine einseitige Erledigungserklärung erfolgt, wenn der Kläger nachträglich feststellt, dass die Klage ursprünglich zulässig und begründet war, aber inzwischen durch ein Ereignis erledigt wurde. Sie wird vom Kläger aufgestellt, um den Rechtsstreit als erledigt zu erklären, ohne die Klage zurückzunehmen.

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Klagerücknahme erfüllt sein?

    -Die Klagerücknahme erfordert, dass die allgemeinen Prozessvoraussetzungen wie Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit und gegebenenfalls Stellvertretung erfüllt sind. Zudem muss die Einwilligung des Beklagten vorliegen, wenn die mündliche Verhandlung bereits begonnen hat.

  • Wann ist eine Klagerücknahme nach § 269 ZPO unzulässig?

    -Eine Klagerücknahme ist grundsätzlich unzulässig, wenn die mündliche Verhandlung bereits begonnen hat. Die Klage kann nur zurückgenommen werden, wenn der Beklagte in die Rücknahme einwilligt.

  • Was passiert mit den Kosten, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt?

    -Grundsätzlich muss der Kläger die Kosten tragen, wenn er die Klage zurücknimmt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Anlass der Klage vor Eintritt der Rechtshängigkeit weggefallen ist, in welchem Fall das Gericht die Kosten nach billigem Ermessen verteilt.

  • Was bedeutet es, wenn der Anlass der Klage weggefallen ist?

    -Der Anlass der Klage fällt weg, wenn ein Ereignis eintritt, das die Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet macht. In diesem Fall kann der Kläger eine Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen des Gerichts erwirken.

  • Was passiert, wenn die Klage nach Rechtshängigkeit zurückgenommen wird?

    -Wenn die Klage nach Rechtshängigkeit zurückgenommen wird, erfolgt die Rücknahme ohne die für den Kläger günstige Kostenregelung aus § 269 Absatz 3 Satz 3 ZPO. Es ist dann keine einseitige Erledigungserklärung mehr möglich.

  • Kann der Kläger die Klage nach der Klagerücknahme erneut erheben?

    -Ja, der Kläger kann nach einer Klagerücknahme erneut Klage erheben, auch wenn der Streitgegenstand derselbe bleibt. Die Rücknahme beseitigt den Rechtsstreit rückwirkend, sodass der Kläger später wieder rechtliche Schritte unternehmen kann.

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