Erfolgsqualifiziertes Delikt - Übersicht - Prüfungsschema ► juracademy.de
Summary
TLDRIn diesem Video erklärt Sabine Zufahren die Grundzüge des Strafrechts im Hinblick auf erfolgsqualifizierte Delikte. Sie beleuchtet speziell Paragraf 227, der die Körperverletzung mit Todesfolge behandelt, und geht auf relevante Fallbeispiele und juristische Prinzipien ein, etwa die Bedeutung des Gefahrzusammenhangs, der Kausalität und der Fahrlässigkeit. Auch wird der Erfolg des versuchten Delikts und die Frage des Rücktritts behandelt. Die komplexen Aspekte von Strafzumessung und rechtlichen Beurteilungen, wie bei versuchtem Raub mit Todesfolge, werden ausführlich erläutert, um den Zuhörern ein besseres Verständnis dieser anspruchsvollen rechtlichen Thematik zu vermitteln.
Takeaways
- 😀 Die Erfolgsqualifikation im Strafrecht bezieht sich auf Delikte, bei denen zusätzlich zum Grunddelikt eine besondere Folge eingetreten ist, wie z.B. der Tod oder eine schwere gesundheitliche Schädigung.
- 😀 Ein bekanntes Beispiel für ein erfolgsqualifiziertes Delikt ist die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB.
- 😀 In § 227 wird geprüft, ob der Tod des Opfers durch eine körperliche Auseinandersetzung verursacht wurde und ob dieser Tod eine kausale Folge der Körperverletzung ist.
- 😀 Der Unterschied zwischen fahrlässiger und leichtfertiger Handlung wird bei der Prüfung der Erfolgsqualifikation relevant, insbesondere bei den § 18 EStG und § 52.
- 😀 In der Praxis wird oft empfohlen, den Grundtatbestand und die Erfolgsqualifikation zusammen zu prüfen, um ein klares Verständnis für die rechtliche Wertung zu erhalten.
- 😀 Die Frage der Kausalität ist entscheidend: Hätte der Täter nicht gehandelt, wäre der Erfolg (z.B. Tod oder schwere Verletzung) eingetreten?
- 😀 In Klausuren ist es wichtig, den gefahrspezifischen Zusammenhang zwischen dem Grunddelikt und der Folge zu prüfen, da dieser oft der Schlüssel zur Bejahung der Erfolgsqualifikation ist.
- 😀 Ein interessantes Beispiel für einen Fall aus der Praxis ist ein McDonald's-Parkplatz, bei dem ein Faustschlag zum Tod des Opfers führte. Hier stellt sich die Frage, ob der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft werden kann.
- 😀 Die Letalität-Lehre und die herrschende Meinung über die Anknüpfung des Erfolgserfolges (z.B. der Tod durch Körperverletzung) sind wichtige Aspekte der Diskussion in der Strafrechtslehre.
- 😀 Der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts, wie zum Beispiel der versuchte Raub mit Todesfolge nach § 251, wirft Probleme auf, insbesondere wenn der Täter in Panik abbricht, nachdem die besondere Folge bereits eingetreten ist.
- 😀 Ein Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch ist möglich, wenn der Täter die beabsichtigte Folge noch verhindern konnte, selbst wenn die besondere Folge bereits eingetreten ist.
Q & A
Was sind erfolgsqualifizierte Delikte?
-Erfolgsqualifizierte Delikte sind Straftaten, bei denen ein Grunddelikt (z. B. Körperverletzung, Raub, Brandstiftung) mit einer besonderen Folge kombiniert wird, wie z. B. der Tod oder eine schwere gesundheitliche Schädigung des Opfers.
Wie unterscheidet sich ein erfolgsqualifiziertes Delikt von einem einfachen Grunddelikt?
-Ein erfolgsqualifiziertes Delikt setzt neben der Vollendung des Grunddelikts eine zusätzliche, schwerwiegende Folge voraus (z. B. Tod oder schwere Verletzung), die für die Erhöhung der Strafe entscheidend ist.
Was besagt der § 227 StGB und welche Rolle spielt er bei erfolgsqualifizierten Delikten?
-§ 227 StGB behandelt die Körperverletzung mit Todesfolge. Der Täter begeht eine Körperverletzung, deren Folge der Tod des Opfers ist. Der § 227 stellt damit eine erfolgsqualifizierte Körperverletzung dar.
Welche rechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, damit ein erfolgsqualifiziertes Delikt vorliegt?
-Es müssen der Eintritt der besonderen Folge (z. B. Tod, schwere Gesundheitsschädigung), die Kausalität zwischen der Grundhandlung und der Folge sowie der gefahrenspezifische Zusammenhang gegeben sein.
Warum wird bei § 227 StGB häufig der Vorsatz des Täters in Frage gestellt?
-Weil der Täter in der Regel vorsätzlich eine Körperverletzung begeht, jedoch nicht vorsätzlich den Tod des Opfers herbeiführen wollte. Deshalb wird oft geprüft, ob die Handlung dennoch zu der Todesfolge führte.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit im Zusammenhang mit erfolgsqualifizierten Delikten?
-Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Täter die Folgen seiner Handlungen nicht vorsätzlich, aber dennoch durch Unachtsamkeit verursacht hat. Leichtfertigkeit ist eine besonders grobe Form der Fahrlässigkeit, bei der der Täter das Risiko der schweren Folge in besonders hohem Maße ignoriert.
Was ist unter dem Begriff 'Gefahrenspezifischer Zusammenhang' zu verstehen?
-Der gefahrenspezifische Zusammenhang bezieht sich darauf, dass der Eintritt der Folge (z. B. Tod) aus der spezifischen Gefährlichkeit der Grundhandlung resultiert. Es muss ein plausibler Zusammenhang zwischen der Tat und der eingetretenen Folge bestehen.
Wie wird der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts bewertet?
-Ein versuchtes erfolgsqualifiziertes Delikt wird genauso wie ein vollendetes Delikt bewertet, wenn die Handlung des Täters zu einem unmittelbaren Handlungsansatz führt und der Erfolg, wie der Tod oder die schwere Verletzung, noch nicht eingetreten ist, aber kausal durch die Handlung des Täters verursacht wird.
Was besagt die Letalitätstheorie im Kontext von § 227 StGB?
-Die Letalitätstheorie besagt, dass die besondere Folge des Todes nur dann eingetreten sein muss, wenn die Körperverletzung eine derart schwere Auswirkung hatte, dass der Tod des Opfers eine wahrscheinliche Folge war. Nur in solchen Fällen kann der Tatbestand des § 227 erfüllt sein.
Warum ist der Fall des versuchten Raubes mit Todesfolge (nach § 251 StGB) problematisch?
-Der Fall des versuchten Raubes mit Todesfolge ist problematisch, weil der Täter möglicherweise nach dem tödlichen Vorfall von der Tat zurücktritt, was zu einer rechtlichen Diskussion über die Möglichkeit eines Rücktritts nach Eintritt der Todesfolge führt. Es stellt sich die Frage, ob der Täter dennoch für den versuchten Raub mit Todesfolge bestraft werden kann.
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