Die Privatautonomie I BGB AT Grundlagen 2

Der Jurastudent
2 Jul 202318:20

Summary

TLDRIn diesem Video wird das Konzept der Privatautonomie im deutschen Recht, insbesondere im BGB, umfassend erklärt. Der Referent erläutert die fünf Ausflüsse der Privatautonomie, darunter die Vertragsfreiheit, und unterscheidet zwischen der Vertragsabschlussfreiheit und der Vertragsinhaltsfreiheit. Anhand von Beispielen wie dem Kontrahierungszwang bei öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken wird verdeutlicht, wie weitreichend diese Freiheiten sind, aber auch welche rechtlichen Grenzen, etwa durch Verbraucherschutzgesetze, bestehen. Zusätzlich werden praxisnahe Themen wie Mindestbestellwerte und Mogelpackungen diskutiert, die das Zusammenspiel von Privatautonomie und rechtlichen Normen veranschaulichen.

Takeaways

  • 😀 Die Privatautonomie im BGB ist grundrechtlich geschützt und ermöglicht es Einzelpersonen, ihre Lebensverhältnisse eigenverantwortlich zu regeln.
  • 😀 Ein wichtiger Aspekt der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit, die sich in zwei Bereiche unterteilen lässt: die Vertragsabschlussfreiheit und die Vertragsinhaltsfreiheit.
  • 😀 Die Vertragsabschlussfreiheit besagt, dass jeder entscheiden kann, mit wem er einen Vertrag abschließt – ein Beispiel dafür ist der Kontrahierungszwang bei Busfahrern, die verpflichtet sind, jeden Passagier mitzunehmen.
  • 😀 Der Kontrahierungszwang gilt auch in bestimmten Bereichen wie der Krankenkassen- und der Internetanbieterbranche, wo Unternehmen nicht einfach sagen können, dass sie mit bestimmten Kunden keinen Vertrag abschließen wollen.
  • 😀 Die Vertragsinhaltsfreiheit bedeutet, dass die Parteien eines Vertrages frei entscheiden können, was der Vertrag regelt, jedoch sind bestimmte gesetzliche Einschränkungen wie das Verbraucherrecht und das AGB-Recht zu beachten.
  • 😀 Ein Beispiel für Wucher zeigt, dass es keinen Wucher gibt, wenn ein Vertrag über einen hohen Preis für eine Leistung abgeschlossen wird, solange keine Zwangslage oder Unerfahrenheit des Vertragspartners ausgenutzt wird.
  • 😀 Beim Beispiel von Wasserpreisen auf dem Oktoberfest gilt die Vertragsinhaltsfreiheit – der Preis kann beliebig festgelegt werden, solange keine unzulässige Ausbeutung der Käufer vorliegt.
  • 😀 Der Ausschluss von Haftung in AGBs ist grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt er den Regelungen des AGB-Rechts, das bestimmte Klauseln als unzulässig erklären kann.
  • 😀 Ein weiteres Beispiel für die Vertragsfreiheit ist, dass Geschäfte wie Restaurants oder Bäckereien entscheiden können, mit wem sie einen Vertrag abschließen – ein Bäcker könnte theoretisch einem Kunden den Kauf von Brötchen verweigern.
  • 😀 In Bezug auf Online-Käufe gibt es klare Regelungen zum Widerrufsrecht, das jedoch durch individuelle Vereinbarungen, wie bei Zalando, erweitert oder angepasst werden kann.
  • 😀 Der Begriff 'Mogelpackung' wird in der Privatautonomie strikt betrachtet: Ein Käufer hat die Freiheit, basierend auf den sichtbaren Informationen (wie Preis und Menge) zu entscheiden, ob er einen Kaufvertrag abschließen möchte, ohne von der Geschäftspraxis betrogen zu werden.

Q & A

  • Was versteht man unter der Privatautonomie im BGB?

    -Die Privatautonomie ist das Recht des Einzelnen, seine Lebensverhältnisse eigenverantwortlich zu regeln. Sie ist durch Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützt.

  • Welche fünf Ausflüsse der Privatautonomie werden im Video genannt?

    -Die fünf Ausflüsse der Privatautonomie sind: die Eheschließungsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, die Testierfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Vertragsfreiheit.

  • Was ist der Unterschied zwischen der Vertragsabschlussfreiheit und der Vertragsinhaltsfreiheit?

    -Die Vertragsabschlussfreiheit bedeutet, dass jeder selbst entscheiden kann, mit wem er einen Vertrag abschließen möchte. Die Vertragsinhaltsfreiheit bezieht sich darauf, dass die Parteien die Vertragsinhalte frei gestalten können, solange keine gesetzlichen Grenzen überschritten werden.

  • Was ist ein Beispiel für einen Kontrahierungszwang?

    -Ein Beispiel für einen Kontrahierungszwang ist der Fall von Busunternehmen, bei dem der Busfahrer gezwungen ist, Passagiere zu befördern, wenn sie an der Haltestelle warten, unabhängig davon, ob der Busfahrer es möchte.

  • Wann greift der Kontrahierungszwang bei einer Apotheke?

    -Der Kontrahierungszwang greift, wenn der Zugang zu einer Apotheke aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen der geografischen Lage notwendig ist, z. B. wenn der nächste Arzneimittelanbieter mehrere Kilometer entfernt ist.

  • Welche rechtlichen Grenzen gibt es für die Vertragsinhaltsfreiheit?

    -Die Vertragsinhaltsfreiheit ist durch Verbraucherrecht, Mietrecht, das AGB-Recht und Paragraphen wie 134 und 138 BGB begrenzt. Beispielsweise kann ein Unternehmen nicht einfach das Widerrufsrecht für Verbraucher ausschließen.

  • Ist es rechtlich zulässig, extrem hohe Preise für Produkte wie Wasser auf dem Oktoberfest zu verlangen?

    -Ja, das ist grundsätzlich zulässig, solange beide Parteien einverstanden sind. Der Preis kann frei vereinbart werden, auch wenn er als extrem hoch empfunden wird. Das Verbraucherrecht greift hier nur, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Preis besteht.

  • Wie wird Wucher im Kontext der Privatautonomie definiert?

    -Wucher liegt vor, wenn jemand in einer Zwangslage oder aufgrund mangelnden Urteilsvermögens des anderen eine Leistung verspricht, die in einem auffälligen Missverhältnis zum Preis steht. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Finanzberater die Unerfahrenheit einer älteren Person ausnutzt, um ein unangemessenes Investment zu verkaufen.

  • Könnte ein Pizzaladen einen Mindestbestellwert festlegen, und warum?

    -Ja, ein Pizzaladen kann einen Mindestbestellwert festlegen, da dies innerhalb der Vertragsabschlussfreiheit fällt. Der Verkäufer kann entscheiden, mit wem er einen Vertrag abschließen möchte, und kann Bedingungen wie einen Mindestbestellwert aufstellen.

  • Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und wie beeinflusst es die Vertragsabschlussfreiheit?

    -Das AGG schützt vor Diskriminierung und beeinflusst die Vertragsabschlussfreiheit, indem es verbietet, Verträge aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Religion abzulehnen. Ein Türsteher könnte beispielsweise nicht aufgrund dieser Merkmale jemanden vom Eintritt in einen Club ausschließen.

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