MITTELHERKUNFT & MELDEPFLICHT [171] Markus Miller | Gesetz | Recht | Geldwäsche | Bitpanda | Bitcoin

Markus Miller | KRYPTO & KAPITALSCHUTZ
13 Dec 202457:28

Summary

TLDRIn diesem Video erklärt Markus Miller die missverstandenen Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für Privatpersonen, die Geld ins Ausland überweisen. Er beleuchtet die falschen Ängste, die Banken oft schüren, und entkräftet Mythen über mögliche Strafen von bis zu 30.000 € für nicht gemeldete Zahlungen. Die Meldepflicht betrifft nur Beträge über 12.500 €, und es gibt zahlreiche Ausnahmen, bei denen keine Meldung erforderlich ist. Miller betont, dass private Überweisungen zwischen eigenen Konten häufig von der Meldepflicht ausgenommen sind und dass Banken ihre Kunden nicht unnötig verunsichern sollten.

Takeaways

  • 😀 Banken verbreiten oft Angst und Fehlinformationen über die AWV-Meldepflicht, um Kunden davon abzuhalten, ihr Geld anderweitig anzulegen.
  • 😀 Die AWV-Meldepflicht gilt nur für Zahlungen über 12.500 € zwischen Deutschland und dem Ausland und muss von den Bankkunden selbst gemeldet werden.
  • 😀 Banken sind verpflichtet, ihre Kunden über die Meldepflicht zu informieren, übernehmen jedoch keine Haftung für die Meldung selbst.
  • 😀 Die Deutsche Bundesbank erhebt Daten aus dem Außenwirtschaftsverkehr, um die Geldmenge und die Wirtschaftspolitik zu überwachen – jedoch nur zu statistischen Zwecken.
  • 😀 Privatpersonen müssen in der Regel keine Meldepflichten beachten, wenn sie von ihrem eigenen Inlandskonto auf ihr Auslandskonto überweisen.
  • 😀 Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der Meldepflicht, insbesondere bei Überweisungen von eigenen Konten oder Einlagen mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten.
  • 😀 Die Meldepflicht ist ein zahnloser Tiger, da es keine Kontrollmöglichkeiten gibt und die Nichtmeldung keine strafrechtlichen Konsequenzen für Privatpersonen nach sich zieht.
  • 😀 Strafen für das Nichtmelden einer Überweisung sind in der Praxis selten und werden in der Regel nicht gegen Privatpersonen verhängt.
  • 😀 Eine anonymisierte Meldung bei der Deutschen Bundesbank ist möglich, wobei keine personenbezogenen Daten erfasst werden.
  • 😀 Es gibt keine Schnittstelle zwischen der Deutschen Bundesbank und den Finanzämtern, sodass eine Meldung nicht automatisch zu einer steuerlichen Kontrolle führt.

Q & A

  • Was besagt die AWV Meldepflicht und wann tritt sie in Kraft?

    -Die AWV Meldepflicht besagt, dass Überweisungen von und nach Deutschland, die 12.500 € überschreiten, an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden müssen. Diese Meldepflicht gilt für Zahlungen, die sowohl im Inland als auch ins Ausland getätigt werden, wobei die Meldung bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats erfolgen muss.

  • Wer ist verpflichtet, eine AWV-Meldung zu machen?

    -Verpflichtet sind natürliche und juristische Personen mit einem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Personen, die länger als ein Jahr im Ausland leben, sind von der Meldepflicht befreit. Ebenso gelten Ausländer, die länger als ein Jahr in Deutschland leben, als Inländer und unterliegen der Meldepflicht.

  • Welche Strafen drohen, wenn die AWV Meldepflicht nicht eingehalten wird?

    -Ein Verstoß gegen die AWV Meldepflicht wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € bestraft werden. Es gibt jedoch nur sehr wenige Fälle, in denen eine solche Strafe gegen Privatpersonen verhängt wurde, da es viele Ausnahmen von der Meldepflicht gibt.

  • Warum verbreiten Banken Ängste bei ihren Kunden bezüglich der AWV Meldepflicht?

    -Banken verbreiten Ängste, weil sie ihren Kunden fälschlicherweise sagen, dass bei Nichtmeldung der Überweisung hohe Strafen drohen. Tatsächlich ist die Meldepflicht jedoch oft nicht relevant oder gilt nicht für Privatpersonen, insbesondere bei Überweisungen zwischen eigenen Konten.

  • Gibt es Ausnahmen von der AWV Meldepflicht für Privatpersonen?

    -Ja, es gibt zahlreiche Ausnahmen. Privatpersonen müssen zum Beispiel keine Meldung machen, wenn sie Gelder zwischen eigenen Konten im In- oder Ausland überweisen oder bestimmte kurzfristige Einlagen wie Tagesgeld und Festgeld unter 12 Monaten Laufzeit tätigen.

  • Wie funktioniert die Meldung an die Deutsche Bundesbank?

    -Die Meldung an die Bundesbank erfolgt anonym, ohne dass der Name des Überweisenden erfasst wird. Sie kann telefonisch oder schriftlich gemacht werden und dient ausschließlich statistischen Zwecken. Es gibt keine Überwachung oder Kontrolle durch die Bundesbank über private Personen.

  • Welche Konsequenzen hat eine Nichtmeldung der AWV für Privatpersonen?

    -In den meisten Fällen hat eine Nichtmeldung keine praktischen Konsequenzen für Privatpersonen, da die Bundesbank keine Kontrolle über Einzelpersonen ausführt und die Meldepflicht für private Überweisungen nicht streng durchgesetzt wird. Das Gesetz wird eher für Unternehmen angewendet.

  • Warum wird die AWV Meldepflicht als 'zahnloser Tiger' bezeichnet?

    -Die AWV Meldepflicht wird als 'zahnloser Tiger' bezeichnet, weil sie viele Ausnahmen hat und keine echten Kontrollmechanismen existieren. Es gibt keine wirkliche Durchsetzung der Meldepflicht gegenüber Privatpersonen, was die Strafen und Auflagen als wenig relevant erscheinen lässt.

  • Welche Meldepflichten bestehen für Auslandsüberweisungen von privaten Krypto-Anlegern?

    -Für private Krypto-Anleger gelten dieselben Regeln wie für andere Privatpersonen: Überweisungen zwischen eigenen Konten im In- oder Ausland müssen nicht gemeldet werden, solange die Transaktionen keine meldepflichtigen Grenzen überschreiten und keine anderen Besonderheiten vorliegen.

  • Was sollten Privatpersonen tun, wenn sie sich unsicher über die AWV Meldepflicht sind?

    -Privatpersonen, die sich unsicher sind, sollten die Meldung der Überweisung vornehmen, um auf der sicheren Seite zu sein. Sie können die Meldung anonym bei der Bundesbank einreichen, ohne dass persönliche Daten erfasst werden. Wer sich dennoch Sorgen macht, sollte juristischen Rat einholen.

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