Wärmepumpen- & Sanierungsförderung BEG 2024 [Update]
Summary
TLDRIm Video werden die neuen Förderbedingungen für energetische Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2024 vorgestellt. Der Fokus liegt auf Heizungen, Wärmepumpen und weiteren Einzelmaßnahmen wie Dach, Fenster oder Dämmung. Es wird erklärt, wie sich die Fördersummen verändert haben, einschließlich Boni für bestimmte Maßnahmen und Einkommensgrenzen. Der Zuschauer erfährt, wie er die maximale Förderung erhält, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterschiede es bei den Förderhöhen und -volumen im Vergleich zum Vorjahr gibt. Zudem werden auch Änderungen im Antragsverfahren und bei der Kreditförderung angesprochen.
Takeaways
- 😀 Am 29. Dezember wurden die Förderbedingungen für Heizung, Wärmepumpen und energetische Sanierungsmaßnahmen für 2024 bekannt gegeben.
- 😀 Die Förderung für viele Maßnahmen wurde im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen reduziert, jedoch gibt es auch neue Fördermöglichkeiten.
- 😀 Es gibt drei Hauptbereiche der Förderung: Heizung/Wärmepumpen, andere Sanierungsmaßnahmen und eine neue Form der Kreditförderung.
- 😀 Einzelmaßnahmen wie Dach, Fenster, Dämmung und Heizungsoptimierung erhalten 15% Förderung, mit einem ISFP (Individuellen Sanierungsfahrplan) gibt es bis zu 20% Förderung.
- 😀 Der maximale förderfähige Betrag ist 30.000 € für Maßnahmen ohne ISFP und 60.000 € mit ISFP pro Jahr.
- 😀 Für Heizungsanlagen gibt es eine pauschale Grundförderung von 30%, mit einem weiteren Bonus von 20% für den Austausch alter Heizungen (z.B. Gasheizung, Ölheizung).
- 😀 Ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5% ist für Wärmepumpen verfügbar, die mit Erdwärme oder natürlichen Kältemitteln arbeiten.
- 😀 Die maximale Gesamtförderung liegt bei 70%, obwohl es bei speziellen Heizungsarten wie Biomasseheizungen noch zusätzliche Förderungen geben kann.
- 😀 Es gibt eine neue Regelung für die Beantragung der Förderung: Der Handwerker muss vorab beauftragt werden, bevor die Förderung beantragt wird.
- 😀 Es besteht auch die Möglichkeit, einen KfW-Kredit von bis zu 120.000 € für die Sanierung zu beantragen, mit Zinsvergünstigungen von bis zu 2,5%.
Q & A
Welche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen wurden für 2024 bekanntgegeben?
-Für 2024 gibt es Förderungen für Heizungswechsel, Wärmepumpen und andere energetische Sanierungsmaßnahmen. Diese wurden in drei Hauptbereiche unterteilt: Heizung und Wärmepumpen, weitere energetische Maßnahmen und eine neue Art der Kreditförderung. Die Fördersätze variieren, aber generell gibt es auch Anpassungen, bei denen einige Personen mehr Förderung erhalten, während andere weniger bekommen.
Was ist der Unterschied in den Förderungen zwischen 2023 und 2024?
-Die Fördersätze sind im Vergleich zum Jahr 2023 teilweise gesenkt worden. Insbesondere das maximal förderfähige Volumen wurde stark reduziert, was bedeutet, dass weniger Gesamtförderung pro Jahr beantragt werden kann. Eine Ausnahme bildet die Biomasseheizung, bei der noch zusätzliche Förderung möglich ist, wenn bestimmte Feinstaubwerte eingehalten werden.
Welche Bedingungen gelten für die Förderung bei Einzelmaßnahmen wie Dach oder Fenstern?
-Für Einzelmaßnahmen wie Dach, Fenster oder Dämmung gibt es eine Grundförderung von 15%. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) erhöht sich die Förderung auf 20%, wobei die maximalen förderfähigen Investitionsvolumen bei 30.000 € ohne ISFP und 60.000 € mit ISFP liegen.
Was ist der 'Klimageschwindigkeitsbonus' und wie kann man ihn erhalten?
-Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 20% und kann nur von denen erhalten werden, die ihre alte Heizung (Gas-, Öl-, Kohleheizung, Nachtspeicherofen, etc.) gegen eine neue, klimafreundliche Heizung austauschen und die Immobilie selbst nutzen. Der Bonus ist jedoch nur bis Ende 2028 verfügbar, danach wird er schrittweise reduziert.
Gibt es noch andere Boni, die die Förderung erhöhen können?
-Ja, zusätzlich zum Klimageschwindigkeitsbonus gibt es den Einkommensbonus (30% Förderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €) und den Effizienzbonus (5% zusätzliche Förderung für Wärmepumpen, die mit Erdwärme arbeiten oder natürliche Kältemittel verwenden).
Kann man mehr als 70% Förderung erhalten?
-Die maximale Förderung liegt bei 70%, auch wenn man mehrere Boni kombiniert. Eine Ausnahme bildet die Biomasseheizung, bei der, wenn bestimmte Feinstaubwerte eingehalten werden, zusätzlich bis zu 2.500 € Förderung möglich sind.
Wie wurden die maximalen förderfähigen Investitionskosten verändert?
-Die maximal förderfähigen Investitionskosten wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Für die erste Wohneinheit liegt das maximale Volumen bei 30.000 €, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei 15.000 €, und für alle weiteren Wohneinheiten bei 8.000 €. Dadurch können manche Haushalte trotz höherer Prozentsätze insgesamt weniger Förderung erhalten.
Kann man die Förderung für Heizung und Gebäudehülle gleichzeitig beantragen?
-Ja, die Förderung für Heizung kann zusätzlich zu der Förderung für die Gebäudehülle beantragt werden. Das ermöglicht ein maximales Investitionsvolumen von bis zu 90.000 €.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Kombination von Wärmepumpe und Fußbodenheizung?
-Um sowohl die Förderung für die Wärmepumpe als auch die für die Heizungsoptimierung (z.B. Fußbodenheizung) zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Heizung muss mindestens 2 Jahre alt sein, und die Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl von 3 erreichen. Beide Förderungen können jedoch nicht im gleichen Jahr gleichzeitig beantragt werden.
Wie hat sich das Verfahren zur Beantragung der Förderung verändert?
-Das Verfahren hat sich insofern geändert, dass man nun zuerst den Handwerker beauftragen muss, bevor man die Förderung beantragen kann. Der Handwerker muss dabei ein Fertigstellungsdatum festlegen, ohne zu wissen, wie lange die Bearbeitungszeit für die Förderanträge dauern wird. Dies könnte zu Unsicherheiten und höheren Kosten führen, da Handwerker Preisaufschläge einkalkulieren könnten.
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