Steuern für Selbstständige : Welche Steuern zahlen Selbstständige? Steuererklärung Selbstständige
Summary
TLDRDas Video erklärt die wichtigsten steuerlichen Regelungen für Selbstständige und Gewerbetreibende. Es wird erläutert, welche Steuererklärungen abgegeben werden müssen, wie sich die verschiedenen Steuerarten wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer unterscheiden, und welche Freibeträge gelten. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, da diese unterschiedliche Formulare verwenden müssen. Zudem gibt es Tipps, wie man durch richtige Buchführung und Tools wie Smartsteuer oder Lexoffice die Steuererklärung erleichtern kann. Der Fokus liegt darauf, das komplexe Thema verständlich zu machen und praktische Lösungen aufzuzeigen.
Takeaways
- 💡 Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ihre Steuererklärung selbstständig durchführen, was eine jährliche Pflicht ist.
- 🔍 Das Finanzamt unterscheidet zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, was Auswirkungen auf die Formulare hat, die für die Steuererklärung verwendet werden.
- 📝 Freiberufler nutzen die Anlage S, während Gewerbetreibende die Anlage G ausfüllen müssen.
- 👩⚕️ Zu den Freiberuflern gehören bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten und Designer. Gewerbetreibende müssen hingegen zusätzliche Steuern wie die Gewerbesteuer zahlen.
- 📊 Die Einkommenssteuer fällt auf den Gewinn des Selbstständigen an, der durch die Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz ermittelt wird.
- ⚖️ Die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz, der zwischen 0 und 42 Prozent liegt, abhängig vom zu versteuernden Einkommen.
- 💸 Umsatzsteuer muss auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden, es sei denn, man nutzt die Kleinunternehmerregelung.
- 🧾 Bei der Kleinunternehmerregelung muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen erhoben werden, jedoch können Vorsteuerbeträge nicht abgezogen werden.
- ⏰ Steuererklärungen müssen bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden, um Verspätungszuschläge und Zinsen zu vermeiden.
- 📈 Softwarelösungen wie Smartsteuer oder Lexoffice können die Steuererklärung für Selbstständige erleichtern, indem sie die Buchhaltung und Steuererklärungen automatisch integrieren.
Q & A
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden aus steuerlicher Sicht?
-Freiberufler unterliegen der Einkommenssteuer und gegebenenfalls der Umsatzsteuer, wenn sie nicht die Kleinunternehmerregelung anwenden. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich zur Einkommens- und Umsatzsteuer auch Gewerbesteuer. Die Einordnung bestimmt, welche Formulare beim Finanzamt verwendet werden müssen.
Welche Formulare müssen Freiberufler und Gewerbetreibende für ihre Steuererklärung ausfüllen?
-Freiberufler verwenden die Anlage S, während Gewerbetreibende die Anlage G ausfüllen müssen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie die Art der steuerlichen Erfassung beeinflusst.
Wie wird der Gewinn eines Selbstständigen ermittelt und welche Steuern fallen darauf an?
-Der Gewinn wird durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder, bei höheren Einnahmen, durch eine Bilanz ermittelt. Auf den Gewinn fallen die Einkommenssteuer und gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag an.
Was ist der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer und wie hoch ist dieser?
-Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Er beträgt aktuell für Ledige 9.168 Euro und für Verheiratete das Doppelte. Der Betrag wird jährlich angepasst.
Wie funktioniert die Umsatzsteuer für Selbstständige?
-Die Umsatzsteuer fällt auf den Umsatz an, nicht auf den Gewinn. Selbstständige müssen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Sie können jedoch gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) auf betriebliche Ausgaben gegenrechnen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
-Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es, auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen zu verzichten, wenn der Jahresumsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro lag und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt. Kleinunternehmer müssen jedoch ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?
-Gewerbesteuer muss von Gewerbetreibenden gezahlt werden, wenn der Jahresgewinn über 24.500 Euro liegt. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ab.
Wie können Gewerbesteuerzahlungen auf die Einkommenssteuer angerechnet werden?
-Gewerbesteuerzahlungen können auf die Einkommenssteuer angerechnet werden, wodurch sich die Gesamtsteuerlast verringern kann.
Outlines
💼 Steuererklärung für Selbstständige: Eine unvermeidbare Aufgabe
Die Steuererklärung ist für viele Selbstständige und Unternehmer eine lästige Pflicht, die mindestens einmal jährlich erfüllt werden muss. Smartsteuer bringt Licht ins Dunkel und erklärt die wichtigsten steuerlichen Regelungen für Selbstständige. Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit können sich nur wenige einen Steuerberater leisten, daher ist es sinnvoll, die eigenen Finanzen zu verstehen. Es gibt eine wichtige Unterscheidung zwischen Selbstständigen (Freiberuflern) und Gewerbetreibenden, da beide unterschiedliche Formulare (Anlage S und Anlage G) bei der Steuererklärung nutzen müssen.
📑 Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden
Das Finanzamt unterscheidet zwischen Freiberuflern, die Anlage S für ihre Steuererklärung nutzen, und Gewerbetreibenden, die Anlage G ausfüllen müssen. Freiberufler umfassen Berufe wie Ärzte, Architekten und Designer, während alle anderen als Gewerbetreibende gelten. Diese Unterscheidung beeinflusst, welche Steuern gezahlt und welche Erklärungen eingereicht werden müssen, einschließlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen, Gewerbetreibende hingegen schon.
📊 Die Einkommenssteuer für Selbstständige und Gewerbetreibende
Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen berechnet. Liegt der Jahresgewinn unter 60.000 Euro, kann eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Bilanz notwendig. Der Steuersatz kann zwischen 0 und 42 Prozent liegen, mit einem Freibetrag von 9.168 Euro für Ledige und dem doppelten Betrag für Verheiratete. Zusätzlich wird bis 2021 ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben.
💡 Umsatzsteuer: Wer sie zahlen muss und wie sie funktioniert
Die Umsatzsteuer bezieht sich auf den Umsatz, nicht den Gewinn. Unternehmen müssen 19 % Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Selbständige können jedoch die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer, z.B. für Büromaterial oder Mieten, gegenrechnen. Existiert die Kleinunternehmerregelung, so kann unter bestimmten Voraussetzungen auf das Ausweisen der Umsatzsteuer verzichtet werden, allerdings entfällt dann auch die Möglichkeit, Vorsteuer geltend zu machen.
⚖️ Gewerbesteuer: Was Gewerbetreibende wissen müssen
Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende, nicht Freiberufler. Sie wird auf den Gewinn erhoben, wobei es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt. Die Steuer setzt sich aus einer konstanten Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz zusammen, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. Die gezahlte Gewerbesteuer wird jedoch auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Gesamtbelastung oft gleich bleibt.
🗓️ Abgabefristen und praktische Tools für die Steuererklärung
Die Abgabefrist für die Steuererklärung hängt davon ab, ob man einen Steuerberater beauftragt hat oder nicht. Ohne Steuerberater endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater hat man bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit. Tools wie Smartsteuer oder WISO Steuer helfen bei der Erstellung der Steuererklärung und können dabei unterstützen, keine Fristen zu verpassen.
Mindmap
Keywords
💡Selbstständige
💡Freiberufler
💡Gewerbetreibende
💡Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
💡Umsatzsteuer
💡Kleinunternehmerregelung
💡Gewerbesteuer
💡Solidaritätszuschlag
💡Steuererklärung
💡Grundfreibetrag
Highlights
Steuern für Selbstständige und Gewerbetreibende müssen mindestens einmal im Jahr korrekt abgegeben werden.
Selbstständige nutzen die Anlage S, während Gewerbetreibende die Anlage G in der Steuererklärung verwenden müssen.
Das Finanzamt entscheidet, ob man als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wird.
Die Einkommenssteuer fällt auf den Gewinn abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen an.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro relevant.
Der persönliche Steuersatz liegt zwischen 0 und 42 Prozent, abhängig vom Einkommen.
Es gibt einen Grundfreibetrag von 9.168 Euro für Ledige, der jährlich neu festgelegt wird.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der zu zahlenden Einkommenssteuer und wird ab 2021 schrittweise abgeschafft.
Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent und wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen.
Durch die Kleinunternehmerregelung kann man auf die Anwendung der Umsatzsteuer verzichten, wenn der Umsatz unter 17.500 Euro liegt.
Auch Kleinunternehmer müssen dennoch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn sie keine Umsatzsteuer erheben.
Die Gewerbesteuer fällt nur für Gewerbetreibende an, nicht für Freiberufler.
Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro für die Gewerbesteuer, darüber hinaus wird eine Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewandt.
Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.
Nutzer können Tools wie Smartsteuer oder Lexoffice nutzen, um ihre Steuererklärung einfacher zu gestalten.
Transcripts
steuern für selbstständige was könnte es
schöneres geben als freiberufler und
unternehmer sich und seine eigene
zettelwirtschaft zu kümmern
ich weiß die antwort liegt auf der hand
eigentlich ist alles schöner als die
eigene steuererklärung doch leider ist
dies einer der pflichten die man nun mal
zumindest einmal im jahr richtig
erfüllen muss smart steuer möchte dabei
etwas licht ins dunkel dieses thema
bringen und erklärt dabei die
wichtigsten steuerlichen regelungen für
selbstständige und welche erklärung man
gegenüber dem finanzamt abgeben muss
hey ich bin simon und in diesem video
geht es um steuern für selbstständige
und gewerbetreibende
wer träumt nicht davon sich mit seiner
eigenen firma selbst verwirklichen und
damit auch noch den lebensunterhalt
verdienen alles könnte so schön sein
wenn nicht einmal im jahr das schlechte
gewissen kommt und dazu auffordert doch
endlich die steuererklärung zu machen
dann möchte das finanzamt nämlich
konkrete zahlen haben und das auch noch
in amtlich vorgeschriebene form
viele selbstständige kriegen allein bei
der vorstellung schon schau auf dem
rücken
doch drumherum kommt man leider nicht
gerade zu beginn können sich nur wenige
selbstständige und gewerbetreibende
einen steuerberater leisten der diese
arbeit für einen erledigt und es kann ja
auch hilfreich sein dass man versteht
wie die eigenen zahlen funktionieren und
wie sich die zu zahlenden steuern dann
wirklich zusammensetzen als
selbständiger deshalb versuchen wir nun
den dschungel aus fachbegriffen etwas zu
lichten
starten wir dabei mit denen steuern die
auf einem selbstständigen und
gewerbetreibenden in deutschland zu
kommen
schon an dieser stelle kommt es zu der
erste wichtige unterscheidung die das
finanzamt vorsieht
das was man umgangssprachlich eigentlich
als gleich bezeichnen könnte also es ist
ja egal ob man nun selbstständig oder
gewerbetreibende ist sieht das finanzamt
nämlich anders und das entscheidet auch
schon die zuordnung darüber welche
formulare man nutzen muss und an welchem
ort man seine eintragung in der
steuererklärung macht die person die
selbstständig sind nutzen nämlich für
ihre eintragungen die anlage ist und die
personen die ein gewerbe betreiben
müssen die anlage g verwenden um ihre
zahlen richtig eintragen zu können
selbstständige sind dabei aus
steuerlicher sicht gesehen nämlich nur
freiberufler also bestimmte
berufsgruppen
hierzu zählen unter anderem
beispielsweise ärzte architekten
rechtsanwälte designer musiker und noch
einige mehr und nur diese dürfen
wirklich die anlage es in der
steuererklärung verwenden
alle anderen selbstständigen müssen
hingegen die anlage g verwenden
und das obwohl man umgangssprachlicher
generell immer unter dem haupt begriff
selbstständigkeit das ganze bezeichnet
also wichtiger punkt wo man hier
unterscheiden muss
unterm strich entscheidet nämlich immer
das finanzamt ob man nun zur gruppe der
freiberufler gehört zumindest aus
steuerlicher sicht oder zu den
gewerbetreibenden also im zweifelsfall
einfach mal mit dem finanzamt
vorher sprechen und darlegen welche
tätigkeit nachgeht um dann schon zu
erfahren welche formulare die richtigen
verein persönlich sind wenn man nun weiß
zu welcher gruppe man zählt kommen wir
nun zu den unterschiedlichen steuerarten
die man bezahlen muss und für die man
auch eine erklärung gegenüber dem
finanzamt abgeben muss
dabei unterscheidet man grob zwischen
den freiberuflern
diese betreffen die einkommenssteuer und
die umsatzsteuer zumindest die
umsatzsteuer soweit wenn man denn die
kleinunternehmerregelung nicht anwendet
und auf der anderen seite die
gewerbetreibenden die einkommenssteuer
bezahlen ebenfalls umsatzsteuer oder
dann die kleinunternehmerregelung und
zusätzlich noch die gewerbesteuer für
alle genannten staaten sind dann
entsprechende erklärung gegenüber dem
finanzamt einzureichen
also beispielsweise beim
gewerbetreibenden die normale
einkommensteuererklärung eine
umsatzsteuererklärung und auch noch die
gewerbesteuer erklärung die
einkommenssteuer fällt dann wie es der
name schon sagt auf das einkommen des
selbständigen oder gewerbetreibenden an
es ist also der gewinn - sonderausgaben
und außergewöhnlichen belastung
ermittelt wird dieser gewinn mit der
einfachen einnahmenüberschussrechnung
zumindest wenn man mit seinem gewerbe
unter einem jahresgewinn von 60.000 euro
und einem jahresumsatz von 600.000 euro
liegt darüber hinaus muss man eine
bilanz erstellen die dann den gewinn
errechnet die höhe der zu zahlenden
steuern rechnet sich dann aus dem zu
versteuernden einkommen und dem
persönlichen steuersatz
dieser steuersatz kann zwischen 0 und 42
prozent liegen grundsätzlich gibt es
aber noch einen freibetrag dieser nennt
sich grundfreibetrag und beträgt für
ledige aktuell 9168 euro und für
verheiratete paare und eingetragene
lebensgemeinschaft der doppelte wert
achtung dieser wert wird jährlich neu
festgelegt also je nachdem in welchem
steuermann ist muss man sich hier an
einen neuen wert gewöhnen liegt man
allerdings darüber fällt dann
einkommensteuer an und zusätzlich noch
der sogenannte soli daritätszuschlag
zumindest bis zum jahr 2021 wo dieser
dann stück für stück abgeschafft wird
er beträgt 5,5 prozent der zu zahlenden
einkommenssteuer und wenn man noch
zusätzlich einer religion angehört muss
man noch kirchensteuer darüber hinaus
bezahlen die nächste steuer ist
dann die umsatzsteuer hier verhält es
sich etwas anders als bei der
einkommenssteuer es geht nämlich nicht
um den reinen gewinn sondern immer noch
hier sagt dass der name schon um den
getätigten umsatz stellt man also
beispielsweise eine rechnung mit 1000
euro an auftragswert dann kommt
obendrauf noch 19 prozent umsatzsteuer
die man seinem gegenüber in rechnung
stellen muss diese muss man dann an das
finanzamt abführen
man kann allerdings im gegenzug auch
selbst gezahlte umsatz und
mehrwertsteuer gegenrechnen
beispielsweise für die anschaffung von
büromaterial oder technik oder auch bei
den leasingraten oder der büromieten ist
in der regel eine umsatzsteuer mit
inbegriffen die man dann gegen rechnen
kann je nach persönlichem fall kann das
also sogar dazu führen dass man mehr
steuern in dem bereich der umsatzsteuer
wieder bekommt als man gezahlt hat
gerade in gründungs phasen wo man ja
sehr hohe anschaffungskosten hat und
noch sehr wenig einnahmen ist dies oft
der fall
bei der umsatzsteuer gibt es darüber
hinaus eine viel besprochenen sonderform
und das ist die so genannte
kleinunternehmerregelung dabei kann man
auf die anwendung der umsatzsteuer auf
seinen eigenen rechnungen verzichten
dies ist allerdings nur möglich wenn man
im gründungsjahr im vorjahr unter einem
umsatz von 17.500 euro lag und im
aktuellen jahr nicht über einen umsatz
von voraussichtlich 50.000 euro kommen
wird dann muss man in seinen eigenen
gestellten rechnungen keine umsatzsteuer
ausweisen und auch nicht ans finanzamt
abführen was natürlich auch eine
erleichterung darstellt man kann dafür
im gegenzug dann aber auch nicht
gezahlte umsatz und mehrwertsteuer
selber gegenrechnen bekommt als auch
keine umsatzsteuer zurück ganz wichtig
zu diesem video haben wir mal ein
vertiefen das video gedreht welches wir
euch gern unten in der beschreibung
verlinken mit näheren informationen zu
diesem thema noch ein wichtiger hinweis
ansonsten auch wenn man die
kleinunternehmerregelung anwendet muss
man dennoch eine umsatzsteuererklärung
gegenüber dem finanzamt abgeben das
vergessen leider viele und werden auf
einmal vom finanzamt aufgefordert eine
umsatzsteuererklärung nachzureichen also
ganz wichtig trotzdem einreichen die
angaben sind dann natürlich minimiert
und der aufwand hält sich in grenzen
bleibt dann noch die gewerbesteuer
zumindest für alle gewerbetreibenden
diese richtet sich ähnlich wie die
einkommenssteuer nicht nach dem umsatz
sondern nach dem erreicht
gewinn aus der eu oder der bilanz auch
hier gibt es einen freibetrag bis zu dem
man keine gewerbesteuer zahlen muss und
dieser beträgt aktuell 24.500 euro
jahresgewinn sollte man über diesem wert
liegen kommt dann zur berechnung der zu
zahlende gewerbesteuer die sogenannte
steuer messzahl zum tragen und der
hebesatz die steuer messzahl beträgt
dabei 3,5 prozent und das immer konstant
und in ganz deutschland einheitlich der
hebesatz hingegen wird von kommune zu
kommune regional neu festgelegt es kann
also sein dass der eine selbstständige
in dem ein ort weniger gewerbesteuer auf
den gleichen gewinn bezahlt als der
andere in einem anderen ort da sind die
kommunen in ihrer wahl des hebesatzes
frei die gute nachricht zur
gewerbesteuer ist aber noch dass
gewerbesteuerzahlungen immer auch auf
die einkommenssteuer zahlung angerechnet
werden dass selbständigen unterm strich
bleibt das also im regelfall bei der
gleichen steuerlichen belastung für
freiberufler fällt sie ja ohnehin nicht
an wie wir bereits vorhin im video
gesehen haben stellt sich nur noch die
frage zu wann man denn seine
steuererklärung abgegeben haben muss
hierbei gilt mittlerweile nicht mehr der
31 fünfte das war es nämlich jahrelang
sondern zwei monate länger als frist
nämlich der 31
bis zu diesem zeitpunkt muss die
steuererklärung oder müssen die
steuererklärungen beim finanzamt
vorliegen ansonsten muss man damit
rechnen einen verspätungszuschlag und
zinsen zu bezahlen und ärger mit dem
finanzamt zu bekommen wer darüber hinaus
den einfachen weg für seine eigene
steuererklärung als selbstständiger
nutzen möchte der kann einfach die smart
steuer online steuerklärung nutzen
auch hierbei ist der bereich für
selbstständige mit integriert in der
schritt für schritt interview methode
wer es noch einfacher haben möchte am
ende des jahres beziehungsweise wenn er
seine steuererklärung macht der nutzt
dann gleich über das jahr hinweg auch
noch lex office für seine eigene
buchhaltung und um die eigenen zahlen
dort einzutragen
kommt es dann zur steuererklärung kann
man mit wenigen klicks die zahlen von
lex office einfach beispielsweise in die
ewr oder auch in die steuererklärung
selber übernehmen und muss nichts mehr
weiter eintragen einfacher geht es denn
für freiberufler und selbstständige kaum
mehr auch wenn steuern für
selbstständige natürlich etwas
aufwendiger sind als beim ganz normalen
angestellten oder auszubildenden muss
man sie denn noch erledigen
und es stecken gerade hier große
sparmöglichkeiten wenn man sich richtig
mit seinen eigenen zeilen auskennt und
das ganze eventuell selber in die hand
nimmt bevor man einen steuerberater
dafür bezahlt wir empfehlen auf jeden
fall die genannten lösungen und wer mehr
informationen zum thema steuererklärung
und steuern sparen haben möchte der
abonniert am besten unseren kanal
ansonsten freuen wir uns über jeden
daumen nach oben für dieses video und
wünschen euch viel erfolg bei ihrer
steuererklärung
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Umsatzsteuer und Vorsteuer einfach erklärt
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