Welche Gewerbearten gibt es? | 3/8 "Erfolgreich Gründen"

Gruenderservice
31 Oct 201906:07

Summary

TLDRIn diesem Video erklärt Maria Kreuzer von der Wirtschaftskammer Tirol, wie man in Österreich ein Gewerbe anmeldet. Sie geht auf die Voraussetzungen ein, die erfüllt sein müssen, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten, und erklärt den Unterschied zwischen freien und reglementierten Gewerben. Während für freie Gewerbe keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich sind, müssen bei reglementierten Gewerben bestimmte Qualifikationen wie eine Meisterprüfung oder ein Studium nachgewiesen werden. Das Video bietet klare, praktische Informationen für angehende Unternehmer, die den Weg zur Gewerbeanmeldung in Österreich verstehen möchten.

Takeaways

  • 😀 Jeder, der volljährig ist und die richtigen Voraussetzungen erfüllt, kann in Österreich ein Gewerbe anmelden.
  • 😀 Personen müssen EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums sein, oder einen österreichischen Aufenthaltstitel haben, um ein Gewerbe anzumelden.
  • 😀 Ein Gewerbe darf nicht angemeldet werden, wenn der Person strafrechtliche Verurteilungen oder wirtschaftlich relevante Delikte vorliegen.
  • 😀 Eine Gewerbeberechtigung ist erforderlich, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnabsicht ausübt.
  • 😀 Nicht jede selbstständige Arbeit erfordert eine Gewerbeberechtigung, wie etwa Tätigkeiten von Journalisten, Ärzten oder Künstlern.
  • 😀 Ein freies Gewerbe erfordert keinen Nachweis einer spezifischen Befähigung bei der Anmeldung, obwohl Fähigkeiten notwendig sind.
  • 😀 Zu den freien Gewerben zählen unter anderem Händler, Dienstleister, Eventmanager und Werbeagenturen.
  • 😀 Reglementierte Gewerbe erfordern einen Befähigungsnachweis, der bei der Anmeldung vorgelegt werden muss, z. B. durch Meisterprüfung oder Studium.
  • 😀 Für einige reglementierte Gewerbe, wie bei Handwerkern oder Masseuren, ist der Nachweis der Befähigung direkt bei der Anmeldung notwendig.
  • 😀 Bei reglementierten Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung ist eine gesonderte behördliche Prüfung notwendig, bevor das Gewerbe ausgeübt werden darf.
  • 😀 Falls ein Gründer die nötige Befähigung nicht nachweisen kann, kann er eine qualifizierte Person als Geschäftsführer anstellen oder als Co-Geschäftsführer arbeiten.

Q & A

  • Kann jeder in Österreich ein Gewerbe anmelden?

    -Prinzipiell kann jeder ein Gewerbe anmelden, wenn er einige Kriterien erfüllt, wie Volljährigkeit, EU-Bürgerschaft oder einen gültigen Aufenthaltstitel sowie das Fehlen relevanter Ausschlussgründe, wie strafrechtliche Verurteilungen.

  • Welche Kriterien muss man erfüllen, um ein Gewerbe in Österreich anzumelden?

    -Man muss volljährig sein, Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (oder einen österreichischen Aufenthaltstitel besitzen), und keine relevanten Ausschlussgründe wie Haftstrafen oder Verurteilungen wegen betrügerischer oder ähnlicher wirtschaftlicher Delikte haben.

  • Was sind Ausschlussgründe bei der Gewerbeanmeldung?

    -Ausschlussgründe können etwa Haftstrafen oder Verurteilungen wegen wirtschaftlich relevanter Delikte wie Betrug sein, die eine Anmeldung eines Gewerbes verhindern.

  • Wann brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

    -Eine Gewerbeberechtigung ist erforderlich, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, ausübt.

  • Sind alle selbstständigen Tätigkeiten ein Gewerbe?

    -Nein, nicht jede selbstständige Tätigkeit gilt als Gewerbe. Berufe wie Journalisten, Trainer, Künstler, Ärzte und Apotheker sind keine Gewerbe und benötigen daher keine Gewerbeberechtigung.

  • Was ist ein freies Gewerbe?

    -Ein freies Gewerbe ist eine Tätigkeit, für die keine spezielle Befähigung nachgewiesen werden muss. Beispiele sind Handel, Dienstleistungen, Eventmanagement und PR-Beratung.

  • Was sind reglementierte Gewerbe?

    -Reglementierte Gewerbe erfordern einen Befähigungsnachweis, um die Gewerbeberechtigung zu erhalten. Dazu gehören Handwerksberufe, das Gastgewerbe oder auch Masseure.

  • Wie muss man seine Befähigung für ein reglementiertes Gewerbe nachweisen?

    -Für reglementierte Gewerbe muss die Befähigung in der Regel durch eine Meisterprüfung, eine Befähigungsprüfung oder ein Studium samt Praxiszeiten nachgewiesen werden. In einigen Fällen kann auch langjährige praktische Erfahrung als Nachweis dienen.

  • Was passiert, wenn ich keine Befähigung für ein reglementiertes Gewerbe habe?

    -Wenn man selbst keine Befähigung hat, kann man einen gewerberechtlichen Geschäftsführer einstellen, der die notwendige Befähigung nachweist. Alternativ kann man eine Gesellschaftsform wie eine OG gründen und einen Co-Geschäftsführer mit der erforderlichen Befähigung hinzuziehen.

  • Wo kann ich mein Gewerbe in Österreich anmelden?

    -Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. In Wien ist dies das Magistratische Bezirksamt. Der Anmeldeprozess kann oft auch elektronisch über Gründer Service erfolgen, das die Anmeldung mit den entsprechenden Behörden koordiniert.

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